Haushaltssatzung der Stadt Osthofen für die Jahre 2023/ 2024

Aufgrund der §§ 24 und 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. Seite 153), in der derzeit geltenden Fassung, wird für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 nach dem Beschluss des Stadtrats vom 30.03.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 Festgesetzt werden:

 

 

2023

2024

1.    im Ergebnishaushalt

     

der Gesamtbetrag der Erträge auf

13.410.690

12.029.350

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

14.559.525

14.469.310

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-1.148.835

-2.439.960

 

 

 
 

 

 

2.    im Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

die ordentlichen Einzahlungen auf

11.197.205

11.349.420

die ordentlichen Auszahlungen auf

13.383.325

13.307.580

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-2.186.120

-1.958.160

 

 

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    

2.234.330

2.891.180

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.354.000

3.239.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-2.119.670

-348.320

 

 

 

 

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.803.780

3.260.955

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

497.990

954.475

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

4.305.790

2.306.480

Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 § 2 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen

 Es werden festgesetzt:

 

2023

2024

     

1.      der Gesamtbetrag der Kredite auf

2.119.000

348.000

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

0

Anmerkungen:

Der Gesamtbetrag der Kredite für das Haushaltsjahr 2023 wurde gem.§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 103 Abs. 2 GemO unter dem Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung erteilt.

Die beantragte Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 wurde nicht genehmigt.

 § 3 Steuersätze (Hebesätze)

 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2023

2024

1.      Grundsteuer

   

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

345 v.H.

345 v.H.

b) für Grundstücke (B)

465 v.H.

465 v.H.

     

2.      Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v.H.

  § 4 - Beiträge für Weinbergschutz, sowie Feld- u. Weinbergswege

Die Beiträge für den Weinbergschutz gemäß der Satzung vom 22.11.2001 werden wie folgt festgesetzt:

 

2023

2024

 

wird durch separaten

Beschluss

festgesetzt

wird durch separaten

Beschluss

festgesetzt

     

Die Beiträge für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld- und Weinbergswege gemäß der Satzung vom 22.11.2001 werden wie folgt festgesetzt:

 

2023

2024

 

0,00 €/ha

0,00/ha

§ 5 – Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.

§ 6 – Altersteilzeit

 Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte wird in keinem Fall zugelassen.

§ 7 – Eigenkapital

 Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 wird mit 27.383.388,07 € ausgewiesen. Eine Schlussbilanz zum 31.12.2022 besteht derzeit noch nicht.

 § 8 - Weitere Vorschriften über die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben

 Wertgrenze, über deren Bewilligung der Bürgermeister entscheiden kann

Die Wertgrenze, ab deren die Genehmigung des Stadtrates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses für die Anschaffung von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie für die Anschaffung von sonstigen Sachen des Anlagevermögens im Rahmen der vorgesehenen Haushaltsansätze einzuholen ist, wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Über die Bewilligung unterhalb dieser Grenze kann der Bürgermeister entscheiden.

 § 9 – Inkrafttreten

 Die Festsetzungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 treten, unter Berücksichtigung der Haushaltsverfügung, zum 01.01.2023 in Kraft.

Die Festsetzungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 sind nicht genehmigungsfähig. Für das Jahr 2024 ist eine Nachtragshaushaltssatzung vorzulegen.

Stadtverwaltung Osthofen
Osthofen, 29.06.2023
Goller
Stadtbürgermeister

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Stadt Osthofen für die Haushaltsjahre 2023/2024 liegt in der Zeit von Montag, dem 10.07.2023 bis einschließlich Mittwoch, dem 19.07.2023, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 17 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim

Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die

Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 29.06.2023
Wagner
Bürgermeister

Breitbandausbau in Osthofen

Breitbandausbau in Osthofen

Die Firma GlasfaserPlus, Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, ist nunmehr seit über 2 Monaten in Osthofen mit dem Breitbandausbau beschäftigt. Es werden Glasfaserleitungen u.a. für die Nutzung von schnellem Internet in die öffentliche Infrastruktur verlegt.

Die Grundstückseigentümer können einen Anschluss bis ins Haus beantragen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website

www.telekom.de/glasfaser

oder telefonisch bei der kostenlosen Hotline

0800 22 6610.

Nach dem Bauzeitenplan werden im Monat August 2023 die Arbeiten in folgenden Straßen durchgeführt:

            Bahnhofstraße

            Carlo-Mierendorff-Straße (Haus-Nr. 2 und 10 – 30))

            Friedrich-Ebert-Straße (Haus-Nrn. 2 – 14 und 3 – 11)

            Schillerstraße (Haus-Nrn. 6 – 10)

            Schwerdstraße (Haus-Nrn. 2 – 18)

            Sickingenstraße

            Waaggasse

            Wilhelm-Leuschner-Straße (Haus-Nrn. 1 – 15)

            Jahnstraße (Haus-Nrn. 11 – 19)

            Uhlandstraße

            Matthias-Erzberger-Straße (Haus-Nrn. 1 – 7 und 2 – 16)

            Goldbergstraße (Haus-Nrn. 1 – 13 und 2 – 4)

            Ernst-Thälmann-Platz

            Ringstraße

            Schubertstraße (Haus-Nrn. 11 – 17 und 18 – 30)

            Rheinstraße (Haus-Nrn. 1 – 29 und 37 – 59)

            Dr.-Wander-Straße

            Dr.-Hans-Böckler-Straße

            Friedrich-August-von-Pauli-Straße

            Lindenstraße (Haus-Nrn. 2 a – 12 d und 5 – 17)

            Rheindürkheimer Straße

            Auf der Rosselshecke (Haus-Nrn. 1 – 25 und 2 – 22)

            Römerstraße

            Büchnerstraße

            Goethestraße

            Heinrich-Heine-Straße (Haus-Nrn. 2 – 14 und 5)

            Änderungen vorbehalten !!

           

           

Es wird teilweise mit mehreren Baukolonnen parallel gearbeitet. Die Verlegung der Kabel erfolgt, soweit möglich, in den Bürgersteigen, so dass es hier zu Behinderungen kommen kann.

Die Vornahme der Hausanschlüsse wird, soweit hierzu ein Auftrag erteilt wurde, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Termine werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

Für die durch die Bautätigkeit entstehenden Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis.


Osthofen, den 31.07.2023

Verbandsgemeindeverwaltung
Wagner
Bürgermeister

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