1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Ortsgemeinde Westhofen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird am 30.01.2023 dem Ortsgemeinderat Westhofen zugeleitet.

  1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 liegt ab Dienstag, den 31.01.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 16 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht sie im Internet unter hier zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Westhofen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Dienstag, den 31.01.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an

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einzureichen. Der Ortsgemeinderat Westhofen wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Westhofen, den 27.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister