6. Änderung des Bebauungsplans „Brennerei“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Westhofen hat in seiner Sitzung am 13.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans „Brennerei“ gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Gewerbebaufläche in Mischbaufläche umzuwandeln.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfasst das Grundstück Gemarkung Westhofen, Flur 3, Nrn. 110/2.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Westhofen, den 12.07.2023
Fehlinger
Ortsbürgermeister

Plan

6. Änderung des Bebauungsplans „Brennerei“;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Ortsgemeinde Westhofen plant die 6. Änderung des Bebauungsplans „Brennerei“ in der Ortsmitte am Berliner Platz. Es ist vorgesehen, die aktuell rechtskräftige Gewerbebaufläche in Mischbaufläche umzuwandeln.

Für die konkrete Planung soll die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und vorgezogene Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Unterrichtungsverfahren) findet in der Zeit

vom 31.07.2023 bis einschließlich 15.09.2023 statt.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfassen das Grundstück Gemarkung Westhofen, Flur 3, Nr. 110/2.

Die Planunterlagen mit ihren dazugehörigen Teilen, sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften und verwendeten DIN-Normen können sowohl bei der Ortsverwaltung Westhofen, Ohligstraße 5 in 67593 Westhofen während der Öffnungszeiten der Ortsverwaltung (montags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr, dienstags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie donnerstags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3 in 67574 Osthofen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Es können Anregungen vorgebracht werden. Darüber hinaus wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Westhofen, den 12.07.2023
Fehlinger, Ortsbürgermeister

plan Offenlage