Abräumung von Grabstätten durch die Ortsgemeinde Westhofen

Im Laufe der Sommermonate werden auf dem Friedhof Grabstätten, bei denen die Ruhe- oder Nutzungszeiten abgelaufen sind, durch die Ortsgemeinde Westhofen abgeräumt. Für diese Grabstätten sind der Verwaltung keine Nutzungsberechtigten oder Personen bekannt, die ein berechtigtes Interesse daran haben.

In der nachstehenden Tabelle sind alle Grabstätten aufgeführt, die abgeräumt werden sollen. Personen, die ein berechtigtes Interesse oder ein Nutzungsrecht an einer dieser Grabstätten haben, werden gebeten, sich während der Sprechzeiten bei der Ortsgemeinde Westhofen zu melden.

Grabfeld

Reihe

Nummer

Belegung

A

5

62

Ernst Ludwig Hild

B

1

1-2

Heinrich und Helene Schmidt

B

1

5-6

Susanne + Stefan Jüllich, Georg Weiler, Susanne Stotz

C

2

16-17

Heinrich, Elisabeth und Wilhelm Hering

C

5

82-83

Elisabeth und Jakob Thehos

C

16

280

Katharina + Johann Hannemann, Charlotte Laudenklos, Katharina Eschenfelder

C

21

368-369

Katharina und Karl Friedrich Hugo Rochlitz

E

10

216-218

Anna Richter, Liesel Eichstätt, Elise, Barbara + Jakob Heß

E

17

339-340

Elisabeth + Wilhelm Dürkes

I

1

17-18

Johanna Albertina und Jakob Strubel

I

3

35-36

Katharina, Marion und Philipp Gagel

I

18

160-161

Katharina und Friedrich Wilhelm Brendel

J

1

9

Erika Bender

J

2

43

Ludwig Sudheimer

J

2

47

Katharina und Peter Otto Schmitt

J

6

109

Eva Magdalena Freitag

J

8

124

Wilhelm Schaad

J

8

129

Heinrich Rohrwick

Aus dem beigefügten Friedhofsplan sind die abzuräumenden Grabstätten ersichtlich.

Zur Klärung von Fragen steht auch die Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung der VG Wonnegau, Frau Bork, zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 06242/5004-305 während der Sprechzeiten der VGV Wonnegau in der Dienststelle am Standort Osthofen zu erreichen.

Melden sich bis zum 31.05.2024 keine Angehörigen oder Personen, die ein berechtigtes Interesse an einer der genannten Grabstätten haben, werden diese abgeräumt. Die Geltendmachung eventuell bestehender Ansprüche an der Grabstätte ist danach nicht mehr möglich.

67593 Westhofen, 22.04.2024
Ottfried Fehlinger
Ortsbürgermeister

Friedhof 10