Geänderte Verkehrsregelung in der Ortsgemeinde Gundheim; Ortsdurchfahrt L 442 (Hauptstraße) und K 35 (Abenheimer Straße)

Wir machen darauf aufmerksam, dass in den letzten Tagen die Parkregelung in der Ortsdurchfahrt von Gundheim L 442 (Niederflörsheimer Straße, Hauptstraße und Westhofener Straße) und K 35 (Abenheimer Straße) geändert wurde und nach Aufstellen der entsprechenden Beschilderung und Markierung der Parkflächen ab sofort in Kraft tritt.

In den vorgenannten Bereichen sind die zulässigen Parkflächen markiert und gekennzeichnet worden. Die entsprechende Beschilderung weist alle Verkehrsteilnehmer auf die vorgeschriebene Regelung hin. Außerhalb dieser Parkflächenmarkierungen ist das Parken grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer dies künftig zu beachten. Die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Wonnegau wird die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften überwachen und ist angehalten, bei Nichteinhaltung der Parkregelung Ordnungswidrigkeiten aussprechen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
- Ordnungsbehörde -

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