1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans VG Wonnegau

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § Abs. 8 BauGB sowie Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m § 1 Abs. 8 BauGB

Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans.

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes sieht folgende Änderungen vor:

  1. Bermersheim: Ausweisung und Rücknahme von Mischbaufläche
  2. Dittelsheim-Heßloch: Ausweisung von Mischbaufläche, Gewerbliche Baufläche und Sonderbaufläche für Photovoltaik
  3. Gundersheim: Ausweisung von Gewerblicher Baufläche
  4. Gundheim: Ausweisung von Gewerblicher Baufläche
  5. Hangen-Weisheim: Ausweisung von Wohnbaufläche
  6. Hochborn: Ausweisung von Wohnbaufläche
  7. Westhofen: Ausweisung von Mischbaufläche
  8. Osthofen: Ausweisung von Sonderbaufläche und von Wohnbaufläche.

Für die Konkretisierung der Planung soll die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung finden in der Zeit

vom 04.09.2023 bis einschließlich 05.10.2023 statt.

Die Planunterlagen sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften und verwendeten DIN-Normen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr) in Dienstzimmer 3.5 (Dachgeschoss) von jedermann kostenfrei in dem genannten Zeitraum eingesehen werden. Es können Anregungen vorgebracht werden. Umweltrelevante Informationen liegen derzeit noch keine vor.

Osthofen, den 16.08.2023
Gez. Erbeldinger

Erster Beigeordneter