2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau – Sachlicher Teilplan A – „Bechtheim – Dittelsheim-Heßloch – Ortsteil Heßloch“;

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in seiner derzeit gültigen Fassung die o.g. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wonnegau beschlossen.

Die Teilfortschreibung sieht die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Erweiterung des Windkraftparks Heßloch in den Ortsgemeinden Bechtheim und Dittelsheim-Heßloch – Ortsteil Heßloch vor.

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist für folgende Fläche vorgesehen:

FNP VG Bechtheim Dittelsheim Heßloch Ortsteil Heßloch

Der Geltungsbereich ist in einer Karte dargestellt, welche während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr), Am Schneller 3, 67574 Osthofen im Dienstzimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht dauerhaft bereitgehalten wird.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Osthofen, den 26.09.2023
Wagner
Bürgermeister