Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wonnegau gem. 6 Abs. 5 BauGB
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wonnegau hat in seiner Sitzung am 11.03.2024 die 1.Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Mit Schreiben vom 13.06.2024 wurde gem. § 6 Abs. 1 BauGB die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt. Mit Verfügung der Kreisverwaltung Alzey-Worms vom 09.08.2024 – Az.: 6-51171-06/2023-0002-FNP – (nachfolgend abgedruckt) wurde der Flächennutzungsplan genehmigt.
Der Geltungsbereich des genehmigten Flächennutzungsplans erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Wonnegau. Die Einzeländerungen sind dem Plan zu entnehmen.
Der Flächennutzungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, Zimmer 3.5, eingesehen werden. Nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06242-5004 301) ist auch eine Einsichtnahme außerhalb der angeführten Zeiten möglich.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften i. S. von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie Mängel in der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Wonnegau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit dieser Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 BauGB wird der Flächennutzungsplan rechtswirksam.
Osthofen, 20.08.2024
Wagner
Bürgermeister
Anlage: Verfügung
KREISVERWALTUNG ALZEY-WORMS Alzey, 09.08.2024
-Abteilung 6 – Bauen und Umwelt/Ref. 60 –
Az.: 6-51171-06/2023-0002-FNP
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
- Teilfortschreibung des Flächennutzungsplan 2030 der Verbandsgemeinde Wonnegau
GENEHMIGUNG
Aufgrund des § 6 (1) BauGB in der Neufassung des Baugesetzbuches vom 03.11.2017 (BGBI I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) erlässt die Kreisverwaltung Alzey-Worms als zuständige Verwaltungsbehörde gemäß der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch vom 21.12.2007 (GVBI. S. 22) folgende Verfügung:
Die vom Rat der Verbandsgemeinde Wonnegau am 11.03.2024 beschlossene 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2030 einschließlich Begründung und Umweltbericht wird genehmigt.
Nebenbestimmungen: keine
Im Auftrag
Jana Hempel
Abteilungsleitung