Haushaltssatzung der Stadt Osthofen für die Jahre 2023/ 2024

Aufgrund der §§ 24 und 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. Seite 153), in der derzeit geltenden Fassung, wird für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 nach dem Beschluss des Stadtrats vom 30.03.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 Festgesetzt werden:

 

 

2023

2024

1.    im Ergebnishaushalt

     

der Gesamtbetrag der Erträge auf

13.410.690

12.029.350

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

14.559.525

14.469.310

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-1.148.835

-2.439.960

 

 

 
 

 

 

2.    im Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

die ordentlichen Einzahlungen auf

11.197.205

11.349.420

die ordentlichen Auszahlungen auf

13.383.325

13.307.580

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-2.186.120

-1.958.160

 

 

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    

2.234.330

2.891.180

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.354.000

3.239.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-2.119.670

-348.320

 

 

 

 

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.803.780

3.260.955

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

497.990

954.475

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

4.305.790

2.306.480

Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 § 2 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen

 Es werden festgesetzt:

 

2023

2024

     

1.      der Gesamtbetrag der Kredite auf

2.119.000

348.000

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

0

Anmerkungen:

Der Gesamtbetrag der Kredite für das Haushaltsjahr 2023 wurde gem.§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 103 Abs. 2 GemO unter dem Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung erteilt.

Die beantragte Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 wurde nicht genehmigt.

 § 3 Steuersätze (Hebesätze)

 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2023

2024

1.      Grundsteuer

   

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

345 v.H.

345 v.H.

b) für Grundstücke (B)

465 v.H.

465 v.H.

     

2.      Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v.H.

  § 4 - Beiträge für Weinbergschutz, sowie Feld- u. Weinbergswege

Die Beiträge für den Weinbergschutz gemäß der Satzung vom 22.11.2001 werden wie folgt festgesetzt:

 

2023

2024

 

wird durch separaten

Beschluss

festgesetzt

wird durch separaten

Beschluss

festgesetzt

     

Die Beiträge für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld- und Weinbergswege gemäß der Satzung vom 22.11.2001 werden wie folgt festgesetzt:

 

2023

2024

 

0,00 €/ha

0,00/ha

§ 5 – Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.

§ 6 – Altersteilzeit

 Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte wird in keinem Fall zugelassen.

§ 7 – Eigenkapital

 Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 wird mit 27.383.388,07 € ausgewiesen. Eine Schlussbilanz zum 31.12.2022 besteht derzeit noch nicht.

 § 8 - Weitere Vorschriften über die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben

 Wertgrenze, über deren Bewilligung der Bürgermeister entscheiden kann

Die Wertgrenze, ab deren die Genehmigung des Stadtrates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses für die Anschaffung von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie für die Anschaffung von sonstigen Sachen des Anlagevermögens im Rahmen der vorgesehenen Haushaltsansätze einzuholen ist, wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Über die Bewilligung unterhalb dieser Grenze kann der Bürgermeister entscheiden.

 § 9 – Inkrafttreten

 Die Festsetzungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 treten, unter Berücksichtigung der Haushaltsverfügung, zum 01.01.2023 in Kraft.

Die Festsetzungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 sind nicht genehmigungsfähig. Für das Jahr 2024 ist eine Nachtragshaushaltssatzung vorzulegen.

Stadtverwaltung Osthofen
Osthofen, 29.06.2023
Goller
Stadtbürgermeister

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Stadt Osthofen für die Haushaltsjahre 2023/2024 liegt in der Zeit von Montag, dem 10.07.2023 bis einschließlich Mittwoch, dem 19.07.2023, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 17 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim

Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die

Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 29.06.2023
Wagner
Bürgermeister

Breitbandausbau in Osthofen

Breitbandausbau in Osthofen

Die Firma GlasfaserPlus, Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, ist nunmehr seit über 2 Monaten in Osthofen mit dem Breitbandausbau beschäftigt. Es werden Glasfaserleitungen u.a. für die Nutzung von schnellem Internet in die öffentliche Infrastruktur verlegt.

Die Grundstückseigentümer können einen Anschluss bis ins Haus beantragen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website

www.telekom.de/glasfaser

oder telefonisch bei der kostenlosen Hotline

0800 22 6610.

Nach dem Bauzeitenplan werden im Monat August 2023 die Arbeiten in folgenden Straßen durchgeführt:

            Bahnhofstraße

            Carlo-Mierendorff-Straße (Haus-Nr. 2 und 10 – 30))

            Friedrich-Ebert-Straße (Haus-Nrn. 2 – 14 und 3 – 11)

            Schillerstraße (Haus-Nrn. 6 – 10)

            Schwerdstraße (Haus-Nrn. 2 – 18)

            Sickingenstraße

            Waaggasse

            Wilhelm-Leuschner-Straße (Haus-Nrn. 1 – 15)

            Jahnstraße (Haus-Nrn. 11 – 19)

            Uhlandstraße

            Matthias-Erzberger-Straße (Haus-Nrn. 1 – 7 und 2 – 16)

            Goldbergstraße (Haus-Nrn. 1 – 13 und 2 – 4)

            Ernst-Thälmann-Platz

            Ringstraße

            Schubertstraße (Haus-Nrn. 11 – 17 und 18 – 30)

            Rheinstraße (Haus-Nrn. 1 – 29 und 37 – 59)

            Dr.-Wander-Straße

            Dr.-Hans-Böckler-Straße

            Friedrich-August-von-Pauli-Straße

            Lindenstraße (Haus-Nrn. 2 a – 12 d und 5 – 17)

            Rheindürkheimer Straße

            Auf der Rosselshecke (Haus-Nrn. 1 – 25 und 2 – 22)

            Römerstraße

            Büchnerstraße

            Goethestraße

            Heinrich-Heine-Straße (Haus-Nrn. 2 – 14 und 5)

            Änderungen vorbehalten !!

           

           

Es wird teilweise mit mehreren Baukolonnen parallel gearbeitet. Die Verlegung der Kabel erfolgt, soweit möglich, in den Bürgersteigen, so dass es hier zu Behinderungen kommen kann.

Die Vornahme der Hausanschlüsse wird, soweit hierzu ein Auftrag erteilt wurde, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Termine werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

Für die durch die Bautätigkeit entstehenden Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis.


Osthofen, den 31.07.2023

Verbandsgemeindeverwaltung
Wagner
Bürgermeister

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ortsgemeinderates Westhofen am Donnerstag, dem 25. April 2024, 19:00 Uhr

Sitzungsort: Bürgerhaus, Ohligstraße 5, 67593 Westhofen

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Beratung zum Kauf eines Gerätes zur Unkrautvernichtung

2.

Beratung zur Erneuerung der Bodenstrahler auf dem Marktplatz

3.

Beratung zum Erwerb eines Zeiterfassungssystems für die Kindertagesstätte

4.

Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

5.

Personalangelegenheiten

6.

Vorstellung der neuen stellvertretenden Leitung der kommunalen Kindertagesstätte

7.

Mitteilungen und Anfragen

Westhofen, den 15.04.2024
Ottfried Fehlinger
Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Westhofen für die Jahre 2024 / 2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 21.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

     

Festgesetzt werden

   
 

2024

2025

1. im Ergebnishaushalt

     

1.1 der Gesamtbetrag der Erträge auf

7.567.680

7.312.570

1.2 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

7.553.020

7.307.760

1.3 der Jahresüberschuss / -fehlbetrag auf

+14.660

+4.810

     
     

2. im Finanzhaushalt

   
     

2.1 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-290.320

+98.090

2.2 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

2.3 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

402.910

119.000

2.4 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

573.450

119.250

2.5 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-170.540

-250

2.6 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

+460.860

-97.840

 

 

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

2024

2025

zinslose Kredite auf

0 €

0

verzinste Kredite auf

0 €

0

zusammen auf

0 €

0 €

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, Kredite im Rahmen der Kreditermächtigung nach Einholung mehrerer Angebote bei dem preisgünstigsten Kreditinstitut aufzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2024

2025

     

Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

     

Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

     

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

380 v.H.

     

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

   
     

für den ersten Hund

48,00 €

48,00 €

für den zweiten Hund

108,00 €

108,00 €

für jeden weiteren Hund

108,00 €

108,00 €

für jeden gefährlichen Hund

618,00 €

618,00 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden wie folgt festgelegt:

 

2024

2025

Wiederkehrender Beitrag für den Weinbergsschutz (Weinbergshutumlage)

wird in beiden Haushaltsjahren durch separaten Beschluss festgesetzt

   

Beiträge für Feld- und Weinbergswege (Umlage der Wegeunterhaltungskosten)

wird in beiden Haushaltsjahren durch separaten Beschluss festgesetzt

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 14.263.908,95 €.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss Ortsgemeinderat vom 12.03.2008).

§ 9 Altersteilzeit

Altersteilzeit ist im Rahmen der jeweils gültigen tarifvertraglichen Regelungen zulässig (TV FlexAZ vom 27.10.2010 und TV ATZ vom 05.05.1998).

Westhofen, den 22.03.2024
Fehlinger
Ortsbürgermeister

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Westhofen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 liegt in der Zeit von Montag, den 25.03.2024, bis einschließlich Donnerstag, den 04.04.2024, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 16 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 22.03.2024
Wagner

Bürgermeister

Haus- und Benutzungsordnung

3. Änderung vom 21. Februar 2024 zur Haus- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus in 67593 Westhofen vom 17. April 2002 in der Fassung vom 06. September 2021

§ 1

§ 8 der Haus- und Benutzungsordnung wird wie folgt neu gefasst:

§ 8 Benutzungsentgelt, Kaution

(1) Für die Benutzung der Räume und Anlagen usw. ist ein Pauschalentgelt zu entrichten.

Dieses beträgt

  1. anlässlich von Familienfesten, Partyveranstaltungen und sonstigen Feiern (inkl. Reinigung)
  1. für Westhofener Einwohnerinnen und Einwohner 130,00 EUR
  2. für auswärtige Benutzerinnen und Benutzer 180,00 EUR
  1. bei Vortrags- und Bildungsveranstaltungen bis zu 4 Stunden (inkl. Reinigung)
  1. für Westhofener Einwohnerinnen und Einwohner 80,00 EUR
  2. für auswärtige Benutzerinnen und Benutzer 130,00 EUR

und ist vor der Benutzung fällig.

(2) Vor der Benutzung ist eine Kaution von 100,00 EUR zu entrichten.

(3) Das Benutzungsentgelt ist mittels EC-Gerät bei der Ortsgemeindeverwaltung zu zahlen.

(4) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Abnahme / Übergabe unbar erstattet. Schäden werden verrechnet.

(5) Die Entgeltssätze nach Abs. 1 gelten für die einmalige Benutzung bzw. die Benutzung für mehrere Tage pro Tag der Benutzung. Das Entgelt für eine regelmäßige Benutzung über einen längeren Zeitraum ist durch besondere Vereinbarung festzulegen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

67593 Westhofen, den 22.02.2024
Ottfried Fehlinger
Ortsbürgermeister

Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Benutzungsordnung nach § 24 Abs. 6 GemO in der zur Zeit gültigen Fassung in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

67593 Westhofen, den 01.03.2024
Ottfried Fehlinger
Ortsbürgermeister



Toilette auf dem Friedhof vorübergehend geschlossen

Wir bitten um Beachtung, dass wegen einer Baumaßnahme des  Wasserwerks am Brunnenhaus in Westhofen das Wasser auf dem Friedhof in der Zeit vom 21.11.2023 – 25.11.2023 abgestellt werden muss. Die Ortsgemeinde wird in dieser Zeit auch die Toilette auf dem Friedhof schließen. Auch der Wirtschaftsweg hinter dem Friedhof in Richtung Brunnenhaus wird in diesem Zeitraum nicht passierbar sein. Wir bitten um Beachtung.

Ortsgemeinde Westhofen
Fehlinger, Ortsbürgermeister

Breitbandausbau in Westhofen

Die Deutsche Glasfaser Holding GmbH ist in Westhofen für den Breitbandausbau zuständig. Es werden Glasfaserleitungen u.a. für die Nutzung von schnellem Internet in die öffentliche Infrastruktur verlegt.

Die Grundstückseigentümer können einen Anschluss bis ins Haus beantragen. Nähere Informationen hierzu erhalten hier: www.deutsche-glasfaser.de.

Die Bauarbeiten beginnen ab dem 14.11.2023 in folgenden Straßen:

  • Schöne Aussicht
  • Im Schweigert
  • Bergstraße

Es wird teilweise mit mehreren Baukolonnen parallel gearbeitet. Die Verlegung der Kabel erfolgt, soweit möglich, in den Bürgersteigen, so dass es hier zu Behinderungen kommen kann.

Die Vornahme der Hausanschlüsse wird, soweit hierzu ein Auftrag erteilt wurde, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Termine werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

Für die durch die Bautätigkeit entstehenden Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis.

Osthofen, den 07.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister

6. Änderung des Bebauungsplans „Brennerei“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Westhofen hat in seiner Sitzung am 13.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans „Brennerei“ gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Gewerbebaufläche in Mischbaufläche umzuwandeln.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfasst das Grundstück Gemarkung Westhofen, Flur 3, Nrn. 110/2.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Westhofen, den 12.07.2023
Fehlinger
Ortsbürgermeister

Plan

6. Änderung des Bebauungsplans „Brennerei“;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Ortsgemeinde Westhofen plant die 6. Änderung des Bebauungsplans „Brennerei“ in der Ortsmitte am Berliner Platz. Es ist vorgesehen, die aktuell rechtskräftige Gewerbebaufläche in Mischbaufläche umzuwandeln.

Für die konkrete Planung soll die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und vorgezogene Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Unterrichtungsverfahren) findet in der Zeit

vom 31.07.2023 bis einschließlich 15.09.2023 statt.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfassen das Grundstück Gemarkung Westhofen, Flur 3, Nr. 110/2.

Die Planunterlagen mit ihren dazugehörigen Teilen, sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften und verwendeten DIN-Normen können sowohl bei der Ortsverwaltung Westhofen, Ohligstraße 5 in 67593 Westhofen während der Öffnungszeiten der Ortsverwaltung (montags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr, dienstags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie donnerstags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3 in 67574 Osthofen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Es können Anregungen vorgebracht werden. Darüber hinaus wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Westhofen, den 12.07.2023
Fehlinger, Ortsbürgermeister

plan Offenlage

Sitzung des Ortsgemeinderates Westhofen am Mittwoch, dem 14. Juni 2023, 19:00 Uhr

Sitzungsort: Bürgerhaus, Ohligstraße 5, 67593 Westhofen 

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

  1. 6. Änderung des Bebauungsplans "An der Brennerei";
    a) Beratung und Beschlussfassung über den städtebaulichen Entwurf sowie Planannahme
    b) Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der frühzeitigen Offenlage und des Unterrichtungsverfahrens
  2. Kommunale Klimaoffensive Rheinland-Pfalz;
    Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP)
  3. Antrag der SPD-Fraktion über den Beitritt der Ortsgemeinde zum kommunalen Klimapakt
  4. Schöffendienst in den Jahren 2024 bis 2028;
    Aufstellung und Einreichung von Vorschlagslisten
  5. Einwohnerfragestunde
  6. Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

  1. Beratung und Beschlussfassung über eine Kreditgewährung an die Anstalt des öffentlichen Rechts "Energie- und Erschließungsprojekte Wonnegau" (AöR)
  2. Forderungen der Ortsgemeinde;
     Beratung und Beschlussfassung zu einem Schuldenregulierungsplan
  3. Bauanträge, Liegenschaftsverkehr
  4. Mitteilungen und Anfragen

Westhofen, den 01.06.2023
Ottfried Fehlinger
Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Westhofen für das Jahr 2023

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Westhofen für das Jahr 2023 vom 15.02.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung

folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Die Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Die Festsetzungen des § 2 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

  • Grundsteuer A von bisher 300 v.H. auf 345 v.H.
  • Grundsteuer B von bisher 365 v.H. auf 465 v.H.
  • Gewerbesteuer von bisher 365 v.H. auf 380 v.H.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Festsetzungen des § 5 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Die Festsetzungen des § 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 8 Altersteilzeit

Die Festsetzungen des § 8 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Westhofen, den 10.03.2023
Fehlinger
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Westhofen, den 10.03.2023
Fehlinger
Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Ortsgemeinde Westhofen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird am 30.01.2023 dem Ortsgemeinderat Westhofen zugeleitet.

  1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 liegt ab Dienstag, den 31.01.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 16 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht sie im Internet unter hier zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Westhofen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Dienstag, den 31.01.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

einzureichen. Der Ortsgemeinderat Westhofen wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Westhofen, den 27.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister

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