Schiedsamt

Sehr oft werden Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Beleidigungen direkt vor Gericht getragen. In vielen Fällen können diese Streitigkeiten jedoch vom sogenannten Schiedsmann geklärt werden.
Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Westhofen ist Herr Peter Meusel.

Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Osthofen ist Frau Becker-Blümel.

Um einen Schiedstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson der Verwaltung. Die Sühneverhandlung findet dann zu diesem Termin statt; Sie und Ihr Gegner erhalten eine Ladung.


Sollte es nicht gelingen, bei dieser Verhandlung ein eindeutiges Ergebnis oder einen Vergleich zu erzielen, so können Sie sich mit der Niederschrift der Verhandlung an das Amtsgericht wenden, um den Streit vom Gericht klären zu lassen.
 
Aus der Schiedsmannordnung lässt sich entnehmen, bei welchen Vergehen ein Sühneversuch über den Schiedsmann gestartet werden kann. Dies wären:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche

Ein Antrag auf Durchführung des Sühneversuchs ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift der Schiedsperson zu stellen. Der Antrag soll Namen, Beruf, Geburtsdatum und Anschrift der Parteien und eine Erklärung zum Gegenstand der Verhandlung enthalten.

Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
 

Herr Peter Meusel

Telefon: 06244/907764

Frau Becker-Blümel

Telefon: 06242/5357

oder

Dorn, Karina
Telefon: 06242/5004-103
Telefax: 06242/5004-199
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Fundbüro

Sollten Sie einen Gegenstand finden, der den Eindruck erweckt, nicht absichtlich weggeworfen zu sein, so geben Sie diesen bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei Ihrer Ortsgemeindeverwaltung ab. Genauso verhält es sich mit gefundenem Geld. Wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie sich bei unserem Fundbüro erkundigen.

Fundsachen werden in der Regel sechs Monate lang aufbewahrt, danach kann der Finder seinen Anspruch auf die Sache geltend machen. Ist dies nicht der Fall, so werde die nicht gewünschten Gegenstände versteigert.

Externer Link: Fundbüro online
Schauen Sie hier online nach verlorenen Gegenständen!

 

 

Ansprechperson Dienststelle Westhofen  

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
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Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
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Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
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