Verbandsgemeinderat

Allgemeines zum Verbandsgemeinderat

Der Verbandsgemeinderat ist das zweite Organ der Verbandsgemeinde, neben dem Bürgermeister. Er besteht aus den für fünf Jahre gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister. Die Zahl der Ratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Verbandsgemeinde, für die VG Wonnegau bedeutet dies, dass der Rat aus 36 Mitgliedern besteht. Die Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

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