Verbandsgemeinderat
Allgemeines zum Verbandsgemeinderat
Der Verbandsgemeinderat beschliesst über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Verbandsgemeinde, swoeit er die Beschlussfassung nicht einem Ausschuss übertragen hat, oder soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist.
Sitzungen des Verbandsgemeinderates finden mindestens vierteljährlich statt. Die Sitzungen sind zumindest teilweise öffentlich, dementsprechend dürfen Zuhörer im Sitzungssaal anwesend sein. Es gibt im öffentlichen Sitzungsteil auch immer einen Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde, bei dem sich die anwesenden Zuhörer äußern können.