Verbandsgemeinderat

Allgemeines zum Verbandsgemeinderat

Der Verbandsgemeinderat ist das zweite Organ der Verbandsgemeinde, neben dem Bürgermeister. Er besteht aus den für fünf Jahre gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister. Die Zahl der Ratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Verbandsgemeinde, für die VG Wonnegau bedeutet dies, dass der Rat aus 36 Mitgliedern besteht. Die Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
 
Der Verbandsgemeinderat beschliesst über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Verbandsgemeinde, swoeit er die Beschlussfassung nicht einem Ausschuss übertragen hat, oder soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist.
 
Sitzungen des Verbandsgemeinderates finden mindestens vierteljährlich statt. Die Sitzungen sind zumindest teilweise öffentlich, dementsprechend dürfen Zuhörer im Sitzungssaal anwesend sein. Es gibt im öffentlichen Sitzungsteil auch immer einen Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde, bei dem sich die anwesenden Zuhörer äußern können.
 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.