Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation
Die Verbandsgemeinde Wonnegau bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation.
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Verbandsgemeinde hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Zugang und technische Rahmenbedingungen
Mailadressen
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail Adressen anderer Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns senden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden können.
Folgende Dateiinformationen können verarbeitet werden:
- Adobe Acrobat ab Version 4.x (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf .txt)
- Microsoft Word bis Version 2013 (.doc .docx)
- Microsoft Excel bis Version 2013 (.xls .xlsx)
- Microsoft PowerPoint bis Version 2013 (.ppt .pptx)
- Bilddateiformate mit den Endungen .gif .jpg .tif .bmp
- Komprimierungsformate mit den Endungen .zip
Aus Sicherheitsgründen werden .exe und .bat Dateien nicht angenommen.
E-Mails müssen dem Internetstandard (SMTP, MIME) entsprechen und in Westeuropa gängige Zeichensätze verwenden.
E-Mails inklusive Anhänge werden nur bis zu einer Größe von 30 MB angenommen. Der Empfang von E-Mails wird durch eine Software auf Viren und Spam geprüft. Bei entsprechender Erkennung können E-Mails abgewiesen werden.
Signatur
Leider kann die Verbandsgemeinde Wonnegau aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronische Signatur auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, dass heißt der persönlichen Unterschrift, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundende Kommunikation auszuweichen.
Eröffnung eines Zugangs
Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Verbandsgemeinde Wonnegau davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege geführt werden kann, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunkation mit der Verbandsgemeinde Wonnegau und gelten nicht für Verweise auf Angeboten von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.