Sitzungsort: Ratssaal des Bürgerhauses in Gundersheim
Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Hotspots 2. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung und Einreichung von Vorschlagslisten für den Schöffendienst für die Geschäftsjahre 2019-2023 3. Schließung des Bahnüberganges BÜ 21,115 (Bereich Bischheimer Hof); Beratung und Beschlussfassung über eine Vereinbarung mit der DB Netz AG 4. Beratung und Beschlussfassung über weitere Grabbelegungen auf dem Friedhof 5. Unterhaltung von Ortsstraßen und öffentlichen Wegeflächen 6. Namensgebung für das Wegenetz in der Weinlage „Höllenbrand“ 7. Fragestunde für Einwohner 8. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil 9. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 10. Mitteilungen und Anfragen
zur Vervollständigung des Bauhofteams in Vollzeit (39 Stunden) auf Basis des TVöD.
Sie haben einen grünen Daumen und können die folgenden Voraussetzungen erfüllen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Wir erwarten: - Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Landschaftsgärtner, Gärtner oder in verwandten handwerklichen Berufen, - Führerschein mindestens Klasse BE, - Begeisterungsfähigkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit, - Körperliche Belastbarkeit. Wünschenswert wären Erfahrungen im Baumrück-schnitt/Baumkontrolle. Die Stelle ist unbefristet und wird nach Entgeltgruppe 5 TVöD vergütet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt, wobei die auszuübenden Aufgaben erhöhte Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit stellen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 15. Mai 2018 an das Personalamt der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen oder per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
In seiner Sitzung am 18.04.2018 hat sich der Ortsgemeinderat Westhofen mit folgenden Themen befasst:
1. Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 wurde festgestellt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Christian Weinbach, trug das Ergebnis der Prüfung in der Sitzung vom 20. März 2018 vor. Die Ortsgemeinde steht finanziell gut da. Zum Jahresende gab es ausreichend liquide Mittel, um die geplanten Vorhaben der künftigen Jahre finanzieren zu können. Anschließend wurden der Ortsbürgermeister sowie die ihn vertretenden Beigeordneten und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wonnegau sowie die ihn vertretenden Beigeordneten entlastet.
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), in seiner Sitzung am 27.03.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Verfügung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Aufsichtsbehörde vom 03.04.2018 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Offenlage des Haushaltsplanes Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Frettenheim für die Haushaltsjahre 2018/2019 liegt in der Zeit von Montag, dem 23.04.2018 bis einschließlich Mittwoch, dem 02.05.2018, während der Dienststun-den montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 18 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienstelle Westh-ofen, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustande-kommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 3 GemO i.d.F. vom 31.01.1994 in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.
Frettenheim, den 20.04.2018 Weber Ortsbürgermeister
Sitzungsort: Historisches Rathaus der Stadt Osthofen, Friedrich-Ebert-Straße 31-33
Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Vorstellung der Infotafel von Friedrich August von Pauli 2. Osthofener Weinmeile; Sachstand und Vorstellung der Künstler 2018 3. Cooltur; Vorstellung der Künstler für Cooltur I + II in 2019 4. Cooltur; Verwendung der Einnahmen aus Cooltur der vergangenen Jahre 5. Kennenlern-Picknick im Sommerried; Sachstand 6. Tag der Türme; Sachstand 7. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil 8. Weinmeile; Darstellung der Kosten 2017 9. Mitteilungen und Anfragen
In der Gemarkung Hochborn, Flur 1, Flurstück 24/2 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Grenzbestimmung auf Antrag von der Gemeinde Hochborn bestimmt und abgemarkt. Über die Grenzbestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 17.04.2018 ein Grenztermin durchgeführt.
Die Ortsgemeinde Bechtheim sucht für ihre Kindertagesstätte
eine/n Erzieher/in in Vollzeit (39 Stunden wöchentlich) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Stelle ist als Schwangerschaftsvertretung und eine sich daran evtl. anschließende Elternzeit befristet. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD. Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in haben und Ihren Beruf lieben nehmen wir Sie gerne vom ersten Tag an als Teil unseres sympathischen Teams bei uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis spätestens 04.05.2018 an das Personalamt der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übersenden.