Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO
In seiner Sitzung am 11.03.2024 befasste sich der Rat der Verbandsgemeinde Wonnegau mit folgenden Themen:
- Der Wirtschaftsplan 2024 für die Abwasserbeseitigungseinrichtung wurde beschlossen. Als Folge war auch die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 zu erlassen, da die Zahlen des Wirtschaftsplanes auch teilweise in die Haushaltssatzung einfließen. Die größten Vorhaben sind der Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Kläranlage in Dittelsheim-Heßloch, die Herstellung der Kanalisation im Neubaugebiet „Wonnegauer Straße Süd“ in Gundersheim, die Sanierung des Kanals in der Ringstraße in Osthofen, die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens unter dem Parkplatz vor der Carl-Schill-Turnhalle in Osthofen und die Sanierung der Verbindungssammler, das sind die Abwasserleitungen, die zwischen den Gemeinden verlaufen und das Abwasser zur Kläranlage nach Worms leiten.
- Mit der 5. Änderung der Hauptsatzung wird es möglich, auch den Ausschuss für Abwasserangelegenheiten teilweise mit Personen zu besetzen, die nicht dem Verbandsgemeinderat angehören.
- Zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wonnegau wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden beraten und beschlossen. Im Anschluss erhielt der Plan die Zustimmung durch den Verbandsgemeinderat. Nun bedarf die Fortschreibung der Zustimmung der 11 Ortsgemeinden. Die Gesamtzustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden, mit mehr als zwei Drittel der Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde, das Planwerk billigen.
- Für zukünftige Veröffentlichungen und Publikationen der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau wurde ein Logo ausgewählt.
- Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms hat im vorigen Jahr eine überörtliche Kassenprüfung durchgeführt. Über die Feststellungen wurde der Verbandsgemeinderat informiert.
- Gemäß den Vorgaben des Landesbeamtengesetzes informierte Bürgermeister Wagner über die Art und den Umfang seiner Nebentätigkeiten.
- Im nichtöffentlichen Teil ging es um die Erhebung von Abwasserentgelten im Betriebszweig Westhofen sowie um Vertrags- und Personalangelegenheiten.
67574 Osthofen, den 12.03.2024
Wagner
Bürgermeister