E-Rechnung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau eröffnet Lieferanten und Dienstleistern die Möglichkeit, elektronische Rechnungen im Standard XRechnung einzureichen.

Mithilfe der E-Rechnung kann der Rechnungsprozess digitalisiert und vereinheitlicht und somit effizienter gestaltet werden (z.B. direkte Verarbeitung aus der jew. Branchensoftware heraus, Wegfall von Portokosten, digitale Weiterverarbeitung).

Die Nutzung der E-Rechnung, die auf den Verarbeitungsplattformen des Landes Rheinland-Pfalz basiert, setzt eine Registrierung am Nutzerkonto RLP voraus.

Dort können Sie dann E-Rechnungen (im Format XRechnung) per E-Mail oder per Upload über das landesweite System bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau einreichen.

Damit Ihre E-Rechnung der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, den Abwasserbeseitigungseinrichtungen oder den verbandsangehörigen Ortsgemeinden zugeordnet werden kann, benötigen Sie zwingend nachfolgende Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID):

073315007000-001-98

Weitergehende Informationen können hier eingesehen werden.

Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO

In seiner Sitzung am 11.03.2024 befasste sich der Rat der Verbandsgemeinde Wonnegau mit folgenden Themen:

  1. Der Wirtschaftsplan 2024 für die Abwasserbeseitigungseinrichtung wurde beschlossen. Als Folge war auch die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 zu erlassen, da die Zahlen des Wirtschaftsplanes auch teilweise in die Haushaltssatzung einfließen. Die größten Vorhaben sind der Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände der Kläranlage in Dittelsheim-Heßloch, die Herstellung der Kanalisation im Neubaugebiet „Wonnegauer Straße Süd“ in Gundersheim, die Sanierung des Kanals in der Ringstraße in Osthofen, die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens unter dem Parkplatz vor der Carl-Schill-Turnhalle in Osthofen und die Sanierung der Verbindungssammler, das sind die Abwasserleitungen, die zwischen den Gemeinden verlaufen und das Abwasser zur Kläranlage nach Worms leiten.
  2. Mit der 5. Änderung der Hauptsatzung wird es möglich, auch den Ausschuss für Abwasserangelegenheiten teilweise mit Personen zu besetzen, die nicht dem Verbandsgemeinderat angehören.
  3. Zur 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wonnegau wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden beraten und beschlossen. Im Anschluss erhielt der Plan die Zustimmung durch den Verbandsgemeinderat. Nun bedarf die Fortschreibung der Zustimmung der 11 Ortsgemeinden. Die Gesamtzustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden, mit mehr als zwei Drittel der Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde, das Planwerk billigen.
  4. Für zukünftige Veröffentlichungen und Publikationen der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau wurde ein Logo ausgewählt.
  5. Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms hat im vorigen Jahr eine überörtliche Kassenprüfung durchgeführt. Über die Feststellungen wurde der Verbandsgemeinderat informiert.
  6. Gemäß den Vorgaben des Landesbeamtengesetzes informierte Bürgermeister Wagner über die Art und den Umfang seiner Nebentätigkeiten.
  7. Im nichtöffentlichen Teil ging es um die Erhebung von Abwasserentgelten im Betriebszweig Westhofen sowie um Vertrags- und Personalangelegenheiten.

67574 Osthofen, den 12.03.2024
Wagner
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung eines Lärmaktionsplans als Gesamtplan für Rheinland-Pfalz

Bekanntmachung der zweiten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz informiert Sie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) über den Entwurf des landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz und gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit sich an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.

Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.

Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan (die oben genannten drei Ballungsräume führen die jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch und sind daher im Gesamtplan nicht enthalten).

Mit dieser zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Offenlage des fertiggestellten Entwurfs des landesweiten Lärmaktionsplans. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis einschließlich 15.05.2024 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.

Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform nutzen, die Sie über https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz2/ und die oben genannte Internetseite erreichen.

Dort haben Sie auch Zugriff auf die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne.

Daneben können Sie Ihre Stellungnahme per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) einreichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht, d. h. nach dem 15.05.2024 abgegebene Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können.

Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und geschützt werden.

Von Februar bis Mai 2024 sind Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen vorgesehen. Die aktuellen Termine finden Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de, Sie können sich über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden.

Mainz, Februar 2024
Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz

1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans VG Wonnegau;

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans. Hierzu hat der Verbandsgemeinderat am 11.12.2023 die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 sowie § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes sieht folgende Änderungen vor:

  1. Bermersheim: Ausweisung und Rücknahme von Mischbaufläche
  2. Dittelsheim-Heßloch: Ausweisung von Mischbaufläche, Gewerbliche Baufläche und Sonderbaufläche für Photovoltaik
  3. Gundersheim: Ausweisung von Gewerblicher Baufläche
  4. Gundheim: Ausweisung von Gewerblicher Baufläche
  5. Hangen-Weisheim: Ausweisung von Wohnbaufläche
  6. Hochborn: Ausweisung von Wohnbaufläche
  7. Westhofen: Ausweisung von Mischbaufläche
  8. Osthofen: Ausweisung von Sonderbaufläche und von Wohnbaufläche.

Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom

27.12.2023 bis einschließlich 01.02.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags - freitags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 - 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen hier herunter zu laden. Auskünfte können telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können.

Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme aus:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit Aussagen zur Bestandssituation der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Mensch, Kultur-, sonstige Sachgüter, Landschaft, Boden / Fläche, Klima, Luft und Wasser.
  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit einer Abschätzung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter, insbesondere auf das
  • Schutzgut Boden und Wasser hinsichtlich Flächenverbrauch und Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung / Starkregen / Sturzfluten,
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter hinsichtlich dem möglichen Vorkommen von archäologischen Funden,
  • Schutzgut Mensch vor allem hinsichtlich der Möglichkeit von Lärmbelastungen
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen hinsichtlich dem Verlust von Lebensraum.
  • umweltrelevante Stellungnahmen von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch. In den Stellungnahmen finden sich umweltrelevante Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

Stellungnahme Behörde

Thematischer Bezug

RMR, Köln, EWR Netz GmbH, Westnetz GmbH

Schutzgut Tiere / Pflanzen mit Aussagen bezüglich der Lage von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Baum- und Strauchpflanzungen im Bereich von Leitungen

Zweckverband Seebachgebiet

Aussagen zum Schutzgut Wasser hinsichtlich der Lage von Baugebieten im Wasserschutzgebiet und der Gewährleistung der Löschwasserversorgung.

GDKE, Direktion Landesarchäologie, Mainz

Schutzgut Kultur- und Sachgüter hinsichtlich dem möglichen Auftreten von archäologischen Funden.

DB Immobilien AG, Frankfurt

Schutzgut Mensch mit Aussagen zu möglichen Lärmbelastungen im Umfeld von Bahnanlagen

VG Wonnegau, Abwasserbeseitigungseinrichtung

Schutzgut Wasser mit Hinweis auf Auswirkungen der Planungen auf die Entwässerungssituation.

Nabu, Osthofen

Schutzgut Tiere / Pflanzen hinsichtlich der Notwendigkeit von artenschutzrechtlichen Prüfungen, dem Erhalt von Baum- und Strauchbeständen sowie naturnahen Strukturen, der Lage / Ausgestaltung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft

SGD Süd, Regionalstelle Wasser, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz

Schutzgut Wasser hinsichtlich möglicher Gefahren durch Starkregenereignisse und Hochwassergefährdung sowie der Berücksichtigung und strukturellen Aufwertungen von Gewässerkorridoren, Einbeziehung von Gräben in Ausgleichsflächen, Lage von Bauflächen / Ausgleichsflächen im Wasserschutzgebiet und der Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung.

Schutzgut Boden hinsichtlich dem möglichen Vorkommen von nicht erfassten Bodenbelastungen.

Stadtverwaltung Worms

Schutzgut Wasser hinsichtlich bereits entwickelter Gewässerrandstreifen des Grailsbachs und der Ausweisung von Kompensationsflächen.

BUND, Kreisgruppe Wonnegau

Schutzgut Fläche hinsichtlich des Flächenverbrauchs.

SGD Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht

Schutzgut Mensch hinsichtlich der Auswirkungen von gewerblichen Nutzungen.

LBM Worms

Schutzgut Mensch hinsichtlich der Verkehrssicherheit und möglichen Lärmbelastungen.

Landesamt für Geologie, Mainz

Schutzgut Boden hinsichtlich Hangstabilität und Baugrund

Landwirtschaftskammer RLP, Alzey

Schutzgut Boden hinsichtlich der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen, der Bewirtschaftbarkeit von Ackerflächen.

Schutzgut Tiere / Pflanzen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Ackerflächen und der Art von Kompensationsmaßnahmen auf Ackerflächen.

Kreisverwaltung Alzey-Worms

Schutzgut Tiere / Pflanzen hinsichtlich entstehender Eingriffe und Auswirkungen auf verschiedene Arten, Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen, der Lage von Ökokontoflächen.

Schutzgut Wasser mit Hinweis auf Hochwasserrisiko.

Schutzgut Klima mit Vorschlägen für Maßnahmen.

Osthofen, den 12.12.2023
Gez. Wagner (DS)
Wagner
Bürgermeister

Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO

In seiner 19. Sitzung am 25.09.2023 hat sich der Rat der Verbandsgemeinde Wonnegau mit den nachfolgenden Themen befasst:

  1. Kerstin Janneck (Bündnis 90/Die Grünen) und Marc-Peter Berkes (CDU) sind neue Mitglieder im Verbandsgemeinderat. Die Neubesetzungen waren aufgrund von Mandatsniederlegungen erforderlich. Beide wurden von Bürgermeister Wagner per Handschlag verpflichtet.
  2. Die Neubesetzungen haben auch Auswirkungen auf die Ausschüsse des Rates. Die unterbreiteten Vorschläge von den jeweiligen Parteien wurden alle angenommen und stehen im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Einsichtnahme bereit.
  3. Die Einrichtungen der Verbandsgemeinde, beispielsweise die Kläranlage in Dittelsheim-Heßloch oder die Pumpwerke im Abwasserbereich, aber auch die beiden Verwaltungsgebäude und die 5 Schulgebäude benötigen eine große Menge an Strom. Die Verwaltung hatte das Büro SIPE aus Neu-Bamberg damit beauftragt, eine Studie zu erstellen, ob eine Eigenstromversorgung möglich ist. Im Haushalt sind Gelder für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Gelände bei der Kläranlage in Dittelsheim-Heßloch eingestellt. Der Flächennutzungsplan wird gerade geändert, damit die Herstellung der Anlage dort möglich ist. In der Sitzung hat Prof. Simon vom Büro SIPE die Studie vorgestellt. Dabei hat er Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Verbandsgemeinde eine eigene Stromversorgung aufbauen könnte. Die Studie hat 11 Abnahmestellen von Strom untersucht. Es wäre vorstellbar, bei diesen Einrichtungen bis zu 75 % des Stromverbrauches selbst zu decken und dabei ein Menge Geld zu sparen. Die Ratsmitglieder hatten an Herrn Simon eine ganze Reihe von Fragen, waren aber am Ende des Tagesordnungspunktes alle davon überzeugt, die Vorschläge des Büros SIPE weiter zu verfolgen und über die Umsetzung nachzudenken.
  4. Die Arbeiten für die Kanalsanierung im Wasserschutzgebiet der Stadt Osthofen wurden an die Firma Erles Umweltservice GmbH aus Meckesheim zum Preis von 892.500,00 € brutto vergeben.
  5. Die Gemeinden haben neben dem Jahresabschluss auch einen Gesamtabschluss aufzustellen, sofern mindestens eine Tochterorganisation der Gemeinde unter beherrschendem Einfluss mit mindestens 50 % Anteil oder maßgeblichen Einfluss mit einem Anteil zwischen 20-50 % steht. Die drei Tochterorganisationen der Verbandsgemeinde sind die Abwasserbeseitigungseinrichtungen der Betriebszweige Osthofen und Westhofen sowie die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Energie- und Erschließungsprojekte Wonnegau“. Die Summe der Gesamtschlussbilanz zum 31.12.2021 beträgt 96.981.367 €.
  6. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dr. Thomas Schuler, berichtete über die am 14.09.2023 erfolgte Prüfung des Jahresabschlusses 2022. Seitens des Ausschusses gab es keine Beanstandungen. Das Jahr schloss in der Ergebnisrechnung mit einem Überschuss von 1.070.697,18 € ab. Dieser Betrag wird der Kapitalrücklage zugeführt. Der Verbandsgemeinderat stellte den Jahresabschluss 2022 fest und erteilte dem Bürgermeister sowie den ihn vertretenden Beigeordneten die Entlastung.
  7. Mit dem Zwischenbericht zum 30.06.2023 wurden die Ratsmitglieder über den Stand des Haushalts zur Jahresmitte informiert.
  8. Der Verbandsgemeinderat wurde über den Jahresabschluss 2022 im Bereich der Abwasserbeseitigung unterrichtet. Für beide Betriebszweige, die Stadt Osthofen und die ehemalige Verbandsgemeinde Westhofen, haben die Prüfer der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Betriebszweig Osthofen schließt mit einem Jahresgewinn von 264.933,03 € ab, der Betriebszweig Westhofen mit einem Jahresgewinn von 98.416,13 €. Beide Jahresabschlüsse wurden festgestellt und dem Bürgermeister sowie den ihn vertretenden Beigeordneten die Entlastung erteilt.
  9. Dem Entwurf der 4. Änderung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wonnegau wurde zugestimmt. Dabei geht es um eine Anhebung der Wertgrenzen für die Ausschüsse bzw. den Bürgermeister. Künftig darf der Bürgermeister Aufträge bis zu 10.000 € (seither 5.000 €) vergeben, sofern Haushaltsmittel für den jeweiligen Zweck zur Verfügung stehen. Bei den Ausschüssen sind es nun 75.000 €. Seither waren es 50.000 €. Außerdem darf es nun für jedes Ausschussmitglied bis zu zwei Stellvertretende geben.
  10. Für die Verbandsgemeinde Wonnegau wird ein Klimaschutzkonzept erstellt. Es soll als kommunales Planungsinstrument dienen mit der Zielsetzung der Energieeinsparung, der Minderung von Treibhausgasemissionen und der Förderung von erneuerbaren Energiequellen in der Verbandsgemeinde. Zur Unterstützung des Klimaschutzmanagers wird eine „Projektgruppe Klimaschutz“ gegründet, in die jede im Rat vertretene Partei ein Mitglied und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter entsendet. Es wurden folgende Personen gewählt:

Partei

Vertreter*in

Stellvertreter*in

CDU

Andreas Obenauer

Christian Jäger

SPD

Birgit Daum

Frank Heeb

FWG

Helmut Erbeldinger

Frank Wagner

Bürgerverein Wonnegau e.V.

Bernd Schäfer

Gerhard Hahn

Bündnis 90/Die Grünen

Bodo Corell

Dr. Thomas Schuler

FDP

Heinz-Ulrich Geil

Stefan Müller

ÖDP

Jochen Piehl

 

Weiterhin gehören der Projektgruppe Bürgermeister Walter Wagner, der Leiter des Fachbereiches Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Herr Christian Scheuermann, und der Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde, Herr Zsolt Mátra an.

  1. Die „Kommunale Wärmeplanung“ (KWP) wird zurzeit in Berlin sehr intensiv diskutiert. Mit dieser Planung erhält man detaillierte Informationen über den Gebäudebestand inklusive der räumlichen Darstellung. Ziel einer Wärmeplanung ist, auf lokaler Ebene Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und umzusetzen. Dazu erfolgt zunächst die Bestandsanalyse, dann die Potentialanalyse und die Entwicklung eines klimaneutralen Zielszenarios. Abschließend dann die Festlegung der kommunalen Wärmewendestrategie und des Maßnahmenkatalogs. Für die KWP können Fördergelder beantragt werden. Ein solcher Förderantrag soll gestellt werden.
  2. Ende vergangenen Jahres fiel der Startschuss für die kommunale Klimaoffensive des Landes Rheinland-Pfalz. Dabei geht es zum einen um das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Investitionen (KIPKI), über das den Kommunen Mittel zufließen, und um den Kommunalen Klimapakt (KKP), der beim Know-how ansetzt. Die Verbandsgemeinde Wonnegau ist bereits, wie auch alle Ortsgemeinden, dem Kommunalen Klimapakt beigetreten. Bei KIPKI gibt es eine einwohnerbezogene Pauschalförderung für die Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, Städte und Kreise. Für die Verbandsgemeinde Wonnegau steht ein Betrag in Höhe von 626.959,55 € zur Verfügung, der zu mindestens 75 % für kommunale Klimaschutzmaßnahmen und zu maximal 25 % für kommunale Maßnahmen zur Anpassung an die Klimawandelfolgen zu verwenden ist. Die Ortsgemeinden sollen bei der Förderung eine angemessene Berücksichtigung erfahren. Der Rat beschloss, einen Betrag von 325.000 € an die Ortsgemeinden weiterzugeben. Jede Ortsgemeinde erhält einen Sockelbetrag von 5.000 €. Die weitere Verteilung geschieht nach der Einwohnerzahl.
  3. Bei der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ging es um den Aufstellungsbeschluss im Bereich „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft“. Aufgenommen bzw. ausgedehnt werden Flächen für Windkraftanlagen in den Gemarkungen von Heßloch und Bechtheim, von Gundersheim und von Hochborn und Monzernheim. Zunächst wurde den Flächenausweisungen zugestimmt. Im nächsten Schritt ist die landesplanerische Stellungahme bei der Unteren Landesplanungsbehörde einzuholen.
  4. Im Rahmen des DigitalPakts soll die vorhandene Elektro- und Netzwerkverkabelung der Otto-Hahn-Schule in Westhofen erweitert werden. Der Verbandsgemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, den Auftrag bis zu einem Betrag von 30.000,00 € zu vergeben.
  5. Die abschließenden Elektroinstallationsarbeiten im neuen Feuerwehrhaus in Bechtheim (ehem. Winzerhalle) wurde an die Firma Elektro-Knies aus Worms zum Preis von 23.619,60 € vergeben.
  6. Im nichtöffentlichen Teil ging es um die Beauftragung eines Architekten für die Gebäudeerweiterung am Feuerwehrhaus Dittelsheim-Heßloch und um die Übernahme einer Ausgleichsverpflichtung der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch aus dem Ökokonto der Verbandsgemeinde Wonnegau für einen Radweg von Dittelsheim-Heßloch nach Frettenheim.

67574 Osthofen, den 26.09.2023
Walter Wagner
Bürgermeister

2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau – Sachlicher Teilplan A – „Bechtheim – Dittelsheim-Heßloch – Ortsteil Heßloch“;

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in seiner derzeit gültigen Fassung die o.g. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wonnegau beschlossen.

Die Teilfortschreibung sieht die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Erweiterung des Windkraftparks Heßloch in den Ortsgemeinden Bechtheim und Dittelsheim-Heßloch – Ortsteil Heßloch vor.

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist für folgende Fläche vorgesehen:

FNP VG Bechtheim Dittelsheim Heßloch Ortsteil Heßloch

Der Geltungsbereich ist in einer Karte dargestellt, welche während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr), Am Schneller 3, 67574 Osthofen im Dienstzimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht dauerhaft bereitgehalten wird.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Osthofen, den 26.09.2023
Wagner
Bürgermeister

2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau – Sachlicher Teilplan B – „Gundersheim“;

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in seiner derzeit gültigen Fassung die o.g. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wonnegau beschlossen.

Die Teilfortschreibung sieht die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Erweiterung des Windkraftparks Gundersheim - Bermersheim in der Ortsgemeinde Gundersheim vor.

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist für folgende Fläche vorgesehen:

FNP VG Gundersheim

Der Geltungsbereich ist in einer Karte dargestellt, welche während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr), Am Schneller 3, 67574 Osthofen im Dienstzimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht dauerhaft bereitgehalten wird.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Osthofen, den 26.09.2023
Wagner
Bürgermeister

2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau – Sachlicher Teilplan C – „Hochborn – Monzernheim – Dittelsheim-Heßloch – Ortsteil Dittelsheim“;

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in seiner derzeit gültigen Fassung die o.g. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wonnegau beschlossen.

Die Teilfortschreibung sieht die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Erweiterung des Windkraftparks Kloppberg in den Ortsgemeinden Hochborn, Monzernheim und Dittelsheim-Heßloch – Ortsteil Dittelsheim vor.

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist für folgende Fläche vorgesehen:

FNP VG Hochborn Monzernheim Dittelsheim Heßloch Ortsteil Dittelsheim

Der Geltungsbereich ist in einer Karte dargestellt, welche während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr), Am Schneller 3, 67574 Osthofen im Dienstzimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht dauerhaft bereitgehalten wird.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Osthofen, den 26.09.2023
Wagner
Bürgermeister

4. Satzung vom 26.09.2023 zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wonnegau vom 03. Juli 2014

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) die folgende Änderung zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 2 -Ausschüsse des Verbandsgemeinderates-, wird in Absatz 2 wie folgt geändert:

In Satz 1 werden die Worte „einen Stellvertreter“ durch die Worte „bis zu zwei Stellvertreter“ ersetzt.

In Satz 2 werden die Worte „einen Stellvertreter“ durch die Worte „bis zu zwei Stellvertreter“ ersetzt.

§ 2

§ 3 -Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf Ausschüsse-, wird wie folgt geändert:

In Absatz 4 a) wird die Zahl 50.000 Euro durch die Zahl 75.000 Euro ersetzt.

In Absatz 5 wird die Zahl 50.000 Euro durch die Zahl 75.000 Euro ersetzt.

In Absatz 6 a) wird die Zahl 50.000 Euro durch die Zahl 75.000 Euro ersetzt.

§ 3

§ 4 -Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf den Bürgermeister- wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 a) wird die Zahl 5.000 Euro durch die Zahl 10.000 Euro ersetzt.

 § 4 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

67574 Osthofen, den 26.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner, Bürgermeister

Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO i. d. F. vom 31.01.1994 in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

67574 Osthofen, den 26.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner, Bürgermeister

Energie- und Erschließungsprojekte Wonnegau, Anstalt des öffentlichen Rechts

Vertreter der Anstalt des öffentliche Rechts „Energie- und Erschließungsprojekte Wonnegau“

In der Sitzung des Verwaltungsrates am 20.06.2023 wurden mit Wirkung zum 01.09.2023 der seitherige Vorstand für weitere fünf Jahre bestellt und ein neuer stellvertretender
Vorstand bestellt.

Gemäß der Anstaltssatzung in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung wird hiermit bekannt gemacht, wer die Anstalt des öffentlichen
Rechts vertritt und zur Zeichnung befugt ist:

Vorstand Michaela May
Stellvertretender Vorstand Michael Selbach

Der Vorstand unterzeichnet ohne Beifügung eines Vertretungszusatzes, der Stellvertreter mit dem Zusatz „In Vertretung“.

Die Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen „Energie- und Erschließungsprojekte Wonnegau, Anstalt des öffentlichen Rechts“.
 
Westhofen, den 28.08.2023
Walter Wagner
Bürgermeister
Verwaltungsratsvorsitzender

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