Abgaben
Weinbergshut
Alljährlich, wenn die Trauben im Herbst fast erntereif sind, machen sich die Weinbergshüter auf den Weg in die Weinberge. Unterstützt werden sie von automatischen Schussapparaten.
Um die Weinbergshüter zu finanzieren, werden die anfallenden Sach- und Lohnkosten auf die Winzer umgelegt. Diese müssen den wiederkehrenden Beitrag für Weinbergsschutz entrichten. Zahlungspflichtig ist der Eigentümer der Rebflächen. Die Berechnung des Beitrages erfolgt nach Größe der im Eigentum stehenden Weinberge (in Hektar).
Auskünfte zum Job des Weinbergshüters erhalten Sie bei dem Ortsbürgermeister Ihrer jeweiligen Gemeinde.
Ansprechpartner | |
Glaser, Beate Telefon: 06244/5908-212 Telefax: 06244/5908-99212 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Kroll, Yvonne Telefon: 06244/5908-211 Telefax: 06244/5908-99211 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |