Abgaben
Weinbergshut
Um die Weinbergshüter zu finanzieren, werden die anfallenden Sach- und Lohnkosten auf die Winzer umgelegt. Diese müssen den wiederkehrenden Beitrag für den Weinbergsschutz entrichten. Zahlungspflichtig ist der Eigentümer der Rebflächen. Die Berechnung des Beitrages erfolgt nach Größe der im Eigentum stehenden Weinberge (in Hektar).
Auskünfte zur Tätigkeit als Weinbergshüter erhalten Sie bei den Ortsbürgermeistern.
Ansprechperson | |
Glaser, Beate Telefon: 06244/5908-212 Telefax: 06244/5908-299 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Hamscher, Yara Telefon: 06244/5908-211 Telefax: 06244/5908-299 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Fragomeli, Gina Telefon: 06244/5908-222 Telefax: 06244/5908-299 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |