Abgaben

Weinbergshut

Um die Weinbergshüter zu finanzieren, werden die anfallenden Sach- und Lohnkosten auf die Winzer umgelegt. Diese müssen den wiederkehrenden Beitrag für den Weinbergsschutz entrichten. Zahlungspflichtig ist der Eigentümer der Rebflächen. Die Berechnung des Beitrages erfolgt nach Größe der im Eigentum stehenden Weinberge (in Hektar).
 
Auskünfte zur Tätigkeit als Weinbergshüter erhalten Sie bei den Ortsbürgermeistern.

Ansprechperson  

Glaser, Beate
Telefon: 06244/5908-212
Telefax: 06244/5908-299
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Hamscher, Yara
Telefon: 06244/5908-211
Telefax: 06244/5908-299
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Fragomeli, Gina
Telefon: 06244/5908-222
Telefax: 06244/5908-299
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