Meldepflicht für Gewerbe

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, sind Sie verpflichtet, diese bei der Behörde anzumelden, in deren Zuständigkeitsbereich die Betriebsstätte liegt. Die einzelnen Regelungen sind in der Gewerbeordnung (GewO) niedergeschrieben.

Nicht nur die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist zu melden, auch die Änderung der Tätigkeit (Ummeldung) oder die Beendigung der Tätigkeit (Abmeldung). Diese Meldungen sind persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorzunehmen. Jede Gewerbemeldung ist mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € verbunden.

Die Angaben, welche Sie bei Ihrer Gewerbemeldung machen, werden weiteren öffentliche Stellen mitgeteilt. So erhält das Finanzamt eine Meldung, da Sie Ihre Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb selbstverständlich versteuern müssen. Weiterhin erhalten das Gewerbeaufsichtsamt, die Industrie- und Handelskammer, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt und die Kreisverwaltung Alzey-Worms eine Mitteilung.
 
In unserem Download-Bereich können Sie Formulare für An-, Ab- und Ummeldung herunterladen, elektronisch ausfüllen und uns unterschrieben zukommen lassen.


Ansprechperson Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
06244/5908-511
06244/5908-598
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Best, Albert
06242/5004-524
06242/5004-599
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