Abwasser

Hinweise zur Abwassergebührenabrechnung

Um die Abrechnung der laufenden Abwassergebühren korrekt erstellen zu können, benötigen wir die folgenden Änderungsmitteilungen bzw. Feststellungen:
 
Zwischenzähler (sog. Gartenzähler)
Die Zählerstände der Zwischenzähler für Gartenbewässerung müssen der Verbandsgemeindeverwaltung jährlich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Ein regelmäßiges Ablesen durch die Mitarbeiter der Verwaltung erfolgt nicht, jedoch werden stichprobenweise Kontrollen durchgeführt.
Teilen Sie uns die Zählerstände nicht mit, bleibt der Abschlag unberücksichtigt. Letzter Termin für die Bekanntgabe ist jeweils der 31. Januar.
 
Viehhaltung und Landwirtschaft
Für Viehhaltungen sowie für Pflanzenschutzspritzungen werden auf Antrag Abschläge bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr gewährt. Absetzungen entfallen, soweit für den Gebührenschuldner 35 m³ je Haushaltsangehörigen und Jahr unterschritten werden. Dieser Antrag ist bis zum 31. Januar für das Vorjahr zu stellen. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, bleibt eine verspätete Abgabe unberücksichtigt.
 
Nachweis über den Verbleib organischer Reststoffe (Bringsystem)
Die Nachweise über den Verbleib von Hefe und Trub nach der Most- bzw. Weinbereitung sind bei den Ortsgemeindeverwaltungen und der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich. Auch hier besteht die Abgabepflicht jährlich bis zum 31. Januar.
 
Für Bäckereibetriebe
Bäckereibetriebe erhalten je 100 kg verbackene Mehlerzeugnisse 75 Liter Abschlag vom Frischwasser. Der Abschlag kann nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind in der Ausschlussfrist bis 31. Januar zu stellen.
 
 
Die entsprechenden Formulare können bei den Gemeindeverwaltungen und der Verbandsgemeindeverwaltung abgeholt werden oder Sie finden sie hier.

Ansprechperson    

Glaser, Beate
Telefon: 06244/5908-212
Telefax: 06244/5908-299
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Fragomeli, Gina
Telefon: 06244/5908-222
Telefax: 06244/5908-299
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Hamscher, Yara
Telefon: 06244/5908-211
Telefax: 06244/5908-299
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