1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in seiner derzeit gültigen Fassung die 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wonnegau beschlossen.

Die 1. Teilfortschreibung sieht insgesamt 12 Einzeländerungen in 8 Ortsgemeinden sowie die Erweiterung der Ausgleichsflächensuchkulisse vor.

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes sieht folgende Änderungen vor:

  1. Bermersheim: Ausweisung und Rücknahme von Mischbaufläche
  2. Dittelsheim-Heßloch: Ausweisung von Mischbaufläche, Gewerbliche Baufläche und Sonderbaufläche für Photovoltaik
  3. Gundersheim: Ausweisung von Gewerblicher Baufläche
  4. Gundheim: Ausweisung von Gewerblicher Baufläche
  5. Hangen-Weisheim: Ausweisung von Wohnbaufläche
  6. Hochborn: Ausweisung von Wohnbaufläche
  7. Westhofen: Ausweisung von Mischbaufläche
  8. Osthofen: Ausweisung von Sonderbaufläche und von Wohnbaufläche.

Der Geltungsbereich der Einzeländerungen ist in einer Karte dargestellt, welche während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00Uhr), Am Schneller 3, 67574 Osthofen im Dienstzimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht dauerhaft bereitgehalten wird.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Osthofen, den 16.08.2023
Gez. Erbeldinger
Erster Beigeordneter

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.