4. Satzung vom 26.09.2023 zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Wonnegau vom 03. Juli 2014

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) die folgende Änderung zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 2 -Ausschüsse des Verbandsgemeinderates-, wird in Absatz 2 wie folgt geändert:

In Satz 1 werden die Worte „einen Stellvertreter“ durch die Worte „bis zu zwei Stellvertreter“ ersetzt.

In Satz 2 werden die Worte „einen Stellvertreter“ durch die Worte „bis zu zwei Stellvertreter“ ersetzt.

§ 2

§ 3 -Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf Ausschüsse-, wird wie folgt geändert:

In Absatz 4 a) wird die Zahl 50.000 Euro durch die Zahl 75.000 Euro ersetzt.

In Absatz 5 wird die Zahl 50.000 Euro durch die Zahl 75.000 Euro ersetzt.

In Absatz 6 a) wird die Zahl 50.000 Euro durch die Zahl 75.000 Euro ersetzt.

§ 3

§ 4 -Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf den Bürgermeister- wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 a) wird die Zahl 5.000 Euro durch die Zahl 10.000 Euro ersetzt.

 § 4 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

67574 Osthofen, den 26.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner, Bürgermeister

Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO i. d. F. vom 31.01.1994 in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

67574 Osthofen, den 26.09.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner, Bürgermeister

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