1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans VG Wonnegau;

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans. Hierzu hat der Verbandsgemeinderat am 11.12.2023 die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 sowie § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes sieht folgende Änderungen vor:

  1. Bermersheim: Ausweisung und Rücknahme von Mischbaufläche
  2. Dittelsheim-Heßloch: Ausweisung von Mischbaufläche, Gewerbliche Baufläche und Sonderbaufläche für Photovoltaik
  3. Gundersheim: Ausweisung von Gewerblicher Baufläche
  4. Gundheim: Ausweisung von Gewerblicher Baufläche
  5. Hangen-Weisheim: Ausweisung von Wohnbaufläche
  6. Hochborn: Ausweisung von Wohnbaufläche
  7. Westhofen: Ausweisung von Mischbaufläche
  8. Osthofen: Ausweisung von Sonderbaufläche und von Wohnbaufläche.

Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom

27.12.2023 bis einschließlich 01.02.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags - freitags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 - 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen hier herunter zu laden. Auskünfte können telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können.

Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme aus:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit Aussagen zur Bestandssituation der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Mensch, Kultur-, sonstige Sachgüter, Landschaft, Boden / Fläche, Klima, Luft und Wasser.
  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit einer Abschätzung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter, insbesondere auf das
  • Schutzgut Boden und Wasser hinsichtlich Flächenverbrauch und Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung / Starkregen / Sturzfluten,
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter hinsichtlich dem möglichen Vorkommen von archäologischen Funden,
  • Schutzgut Mensch vor allem hinsichtlich der Möglichkeit von Lärmbelastungen
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen hinsichtlich dem Verlust von Lebensraum.
  • umweltrelevante Stellungnahmen von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch. In den Stellungnahmen finden sich umweltrelevante Informationen zu den folgenden Themenfeldern:

Stellungnahme Behörde

Thematischer Bezug

RMR, Köln, EWR Netz GmbH, Westnetz GmbH

Schutzgut Tiere / Pflanzen mit Aussagen bezüglich der Lage von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie Baum- und Strauchpflanzungen im Bereich von Leitungen

Zweckverband Seebachgebiet

Aussagen zum Schutzgut Wasser hinsichtlich der Lage von Baugebieten im Wasserschutzgebiet und der Gewährleistung der Löschwasserversorgung.

GDKE, Direktion Landesarchäologie, Mainz

Schutzgut Kultur- und Sachgüter hinsichtlich dem möglichen Auftreten von archäologischen Funden.

DB Immobilien AG, Frankfurt

Schutzgut Mensch mit Aussagen zu möglichen Lärmbelastungen im Umfeld von Bahnanlagen

VG Wonnegau, Abwasserbeseitigungseinrichtung

Schutzgut Wasser mit Hinweis auf Auswirkungen der Planungen auf die Entwässerungssituation.

Nabu, Osthofen

Schutzgut Tiere / Pflanzen hinsichtlich der Notwendigkeit von artenschutzrechtlichen Prüfungen, dem Erhalt von Baum- und Strauchbeständen sowie naturnahen Strukturen, der Lage / Ausgestaltung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft

SGD Süd, Regionalstelle Wasser, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz

Schutzgut Wasser hinsichtlich möglicher Gefahren durch Starkregenereignisse und Hochwassergefährdung sowie der Berücksichtigung und strukturellen Aufwertungen von Gewässerkorridoren, Einbeziehung von Gräben in Ausgleichsflächen, Lage von Bauflächen / Ausgleichsflächen im Wasserschutzgebiet und der Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung.

Schutzgut Boden hinsichtlich dem möglichen Vorkommen von nicht erfassten Bodenbelastungen.

Stadtverwaltung Worms

Schutzgut Wasser hinsichtlich bereits entwickelter Gewässerrandstreifen des Grailsbachs und der Ausweisung von Kompensationsflächen.

BUND, Kreisgruppe Wonnegau

Schutzgut Fläche hinsichtlich des Flächenverbrauchs.

SGD Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht

Schutzgut Mensch hinsichtlich der Auswirkungen von gewerblichen Nutzungen.

LBM Worms

Schutzgut Mensch hinsichtlich der Verkehrssicherheit und möglichen Lärmbelastungen.

Landesamt für Geologie, Mainz

Schutzgut Boden hinsichtlich Hangstabilität und Baugrund

Landwirtschaftskammer RLP, Alzey

Schutzgut Boden hinsichtlich der Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen, der Bewirtschaftbarkeit von Ackerflächen.

Schutzgut Tiere / Pflanzen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Ackerflächen und der Art von Kompensationsmaßnahmen auf Ackerflächen.

Kreisverwaltung Alzey-Worms

Schutzgut Tiere / Pflanzen hinsichtlich entstehender Eingriffe und Auswirkungen auf verschiedene Arten, Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen, der Lage von Ökokontoflächen.

Schutzgut Wasser mit Hinweis auf Hochwasserrisiko.

Schutzgut Klima mit Vorschlägen für Maßnahmen.

Osthofen, den 12.12.2023
Gez. Wagner (DS)
Wagner
Bürgermeister

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