Dittelsheim-Heßloch

Einwohnerzahl zum 30.06.2023: 2.164

Umlegungsausschuss Dittelsheim-Heßloch - Öffentliche Auslegung des Bestands nach § 53 Abs. 2 BauGB

Allgemeine Hinweise für Hundehalter

Beim Ordnungsamt gehen immer wieder Beschwerden über nicht ordnungsgemäße Hundehaltung im Gebiet der einzelnen Ortsgemeinden ein.
Am häufigsten vorgetragen werden Klagen bezüglich langanhaltenden Bellens, dicht gefolgt von Kotablagerung und Beschwerden betreffend des Verstoßes gegen den Leinenzwang außerhalb auf öffentlichen Straßen. Auch die widerrechtliche Nutzung von Wirtschaftswegen durch Hundehalter, die ihre Hunde mit dem Auto in die Gemarkung fahren, führt immer wieder zu Beschwerden und Ärger.

Nachfolgend möchten wir alle Hundehalter noch einmal auf folgende Vorschriften aufmerksam machen:
Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass niemand durch deren Lärm oder Geruch mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. Das heißt zum Beispiel, dass ein Hund nicht stundenlang bellen darf, wenn er zuhause allein gelassen wird und sehnsüchtig auf Herrchen oder Frauchen wartet. Des Weiteren müssen Hunde in der Nachtzeit (22.00 Uhr – 06.00 Uhr) so gehalten werden, dass niemand durch die Haltung der Hunde (etwaiges Bellen) belästigt wird.
Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass es nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wonnegau verboten ist, auf öffentlichen Straßen innerhalb der bebauten Ortslagen und in öffentlichen Anlagen Hunde unangeleint auszuführen bzw. laufen zu lassen. Auch außerhalb der bebauten Ortslage besteht eine Anleinpflicht, wenn sich andere Personen oder Tiere nähern oder sichtbar werden. Alle Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt und ungehindert das Grundstück verlassen können. Die Grundstücke sollten aus diesem Grunde entsprechend gesichert werden.

Ferner möchten wir noch darauf hinweisen, dass die Halter und Führer von Hunden dafür sorgen müssen, dass öffentliche Anlagen, Plätze, Gehwegflächen und öffentliche Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Dies gilt auch für die Wegränder außerhalb der bebauten Ortslage. Zur umgehenden Beseitigung eingetretener Verunreinigungen (Hundekot) sind Halter und Führer von Hunden nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.

Die Feld- und Wirtschaftswege stehen ausschließlich dem landwirtschaftlichen Verkehr, Radfahrern oder auch Fußgänger (Wanderer) zur Verfügung. Für Hundehalter, die mit dem Auto ihre Hunde in die Gemarkung fahren, ist die Nutzung der Feld- und Wirtschaftswege ebenfalls untersagt. Die widerrechtliche Nutzung der Feld- und Wirtschaftswege stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Für ein gütliches Miteinander von Menschen und Tier ist es unerlässlich, diese Regeln zu beachten. Das Ordnungsamt bittet daher alle Hundehalter eindringlich, diese Vorschriften einzuhalten.

Bei Nichtbeachten dieser Hinweise müssen die Hundehalter mit der Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen.

Geschichte Dittelsheim-Heßloch

Die Doppelgemeinde Dittelsheim-Heßloch wurde 1969 im Zuge der Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz aus den bis dahin selbständigen Gemeinden Dittelsheim und Heßloch neu gebildet. Dittelsheim wurde erstmals 775 als Dietelsheim, Heßloch 767 als Hesinloch in Schenkungsurkunden des Klosters Lorsch urkundlich erwähnt.
Die Gemeinde liegt am Fuße des Kloppbergs (fast 300 m hoch), der mit seinen weiten Rebhängen das hügelige Landschaftsbild um Dittelsheim-Heßloch bestimmt. Dort steht heute, vermutlich auf dem Boden einer mittelalterlichen Raubritterburg (die Kloppsmauer am nordöstlichen Abhang deutet darauf hin), das in den 1960er Jahren erbaute Restaurant Weinkastell. Vom Kloppberg erblickt man ein reich gegliedertes Landschafts- und ein harmonisches Ortsbild.
Der Weinbau dominiert die landwirtschaftliche Struktur der Gemeinde. In den Weinlagen Leckerberg, Pfaffenmütze, Mönchhube, Kloppberg, Geiersberg, Liebfrauenberg, Edle Weingärten und Mondschein. In der Großlage Pilgerpfad wachsen beliebte edle Weine.
Der Turm der 1750 erbauten evangelischen Kirche im Ortsteil Dittelsheim verdankt maurischen Stileinflüssen die Bezeichnung „Heidenturm". Vielleicht haben Kreuzfahrer ihn errichtet. Die katholische Kirche im Ortsteil Heßloch wurde 1810 erbaut, der Turm 1860. Die Altkatholiken erbauten 1890 ihre Christuskirche. Südlich von Heßloch wurden römische Gräber mit Sigil-Gefäßen sowie römischen Münzen und nördlich des Ortsteils fränkische Gräber gefunden.

Haushalt Dittelsheim-Heßloch

Satzungen Dittelsheim-Heßloch