Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Westhofen für das Jahr 2025
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Die Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Die Festsetzungen des § 2 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Die Festsetzungen des § 4 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:
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Grundsteuer A |
von bisher 345 v. H. |
auf 563 v.H. |
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Grundsteuer B |
von bisher 465 v. H. |
auf 563 v.H. |
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Gewerbesteuer |
Hebesatz bleibt unverändert |
§ 6 Gebühren und Beiträge
Die Festsetzungen des § 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
§ 7 Eigenkapital
Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Die Festsetzungen des § 8 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
§ 9 Altersteilzeit
Die Festsetzungen des § 9 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Westhofen, den xx.xx.xxxx
Schmitt
Ortsbürgermeister