Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Westhofen für das Jahr 2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Die Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Die Festsetzungen des § 2 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Die Festsetzungen des § 4 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

Grundsteuer A

von bisher 345 v. H.

auf 563 v.H.

Grundsteuer B

von bisher 465 v. H.

auf 563 v.H.

Gewerbesteuer

Hebesatz bleibt unverändert

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Festsetzungen des § 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 7 Eigenkapital

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 8 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 9 Altersteilzeit

Die Festsetzungen des § 9 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Westhofen, den xx.xx.xxxx
Schmitt
Ortsbürgermeister