Gewerbezentralregisterauskunft
Für manche gewerberechtlichen Erlaubnisse (z. B. Gaststättenerlaubnis, Reisegewerbekarte, Genehmigung zum Güterkraftverkehr beim Landesamt Mobilität) wird von der Behörde eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gefordert. Dies ist ein Führungszeugnis für Gewerbebetriebe. Hier würde z. B. eingetragen werden, wenn ein Gewerbeuntersagungsverfahren durchgeführt worden wäre.
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann bei einem Einzelunternehmen für den Gewerbetreibenden beantragt werden oder bei juristischen Personen (GmbH usw.) auf die Gesellschaft. Hierzu wird die Eintragungsnummer beim Handelsregister und die Angabe des Amtsgerichtes benötigt.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Gewerbezentralregisterauskünften. Zum einen für private Zwecke (Belegart 1) und zum anderen für behördliche Zwecke (Belegart 9). Bei der privaten Beantragung erfolgt die Zustellung direkt an den Antragsteller und bei den behördlichen direkt an die anfordernde Behörde. Hier benötigen wir die genaue Anschrift und den Verwendungszweck.
Die Erstellung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nimmt etwa ein bis zwei Wochen in Anspruch, da sie vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt wird. Bei der Beantragung fallen Gebühren in Höhe von 13,00 € an.
Online beantragen über das Bundesamt der Justiz
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