Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Monzernheim für die Jahre 2024 / 2025 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 19.04.2024 dem Ortsgemeinderat Monzernheim zugeleitet.
1. Er liegt ab Montag, den 22.04.2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Zimmer 17, bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme, nach vorheriger Terminabsprache, aus. Außerdem stehen die Unterlagen hier zur Einsichtnahme zur
Verfügung.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Monzernheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 22.04.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2024/2025 einzureichen.
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Westhofen, den 15.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Monzernheim für die Jahre 2022 / 2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57), in seiner Sitzung am 05.05.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Verfügung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Aufsichtsbehörde vom 22.06.2022 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

     

Festgesetzt werden

   
 

2022

2023

1. im Ergebnishaushalt

     

der Gesamtbetrag der Erträge auf

878.855,00

855.915,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

991.720,00

943.155,00

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

-112.865,00

-87.240,00

     
     

2. im Finanzhaushalt

   
     

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-105.380,00

-46.585,00

     

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.000,00

58.000,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

97.550,00

26.050,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 

-95.550,00

+31.950,00

     

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

200.930,00

14.635,00

     

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

 

2022

2023

zinslose Kredite auf

 

0,00 €

0,00 €

verzinste Kredite auf

 

95.500,00 €

0,00 €

zusammen auf

 

0,00 €

0,00 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2022

2023

     

Grundsteuer A auf

330 v.H.

330 v.H.

     

Grundsteuer B auf

400 v.H.

400 v.H.

     

Gewerbesteuer auf

365 v.H.

365 v.H.

     

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

   
     

für den ersten Hund

54,00 €

54,00 €

für den zweiten Hund

78,00 €

78,00 €

für jeden weiteren Hund

102,00 €

102,00 €

für jeden gefährlichen Hund

615,00 €

615,00 €

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden wie folgt festgelegt:

 

2022

2023

     

Wiederkehrender Beitrag für den Weinbergsschutz

(Weinbergshutumlage)

 wird durch

separaten Be- 

  schluss festge-

          setzt

wird durch separaten Beschluss festgesetzt

Beiträge für Feld- und Weinbergswege

(Umlage der Wegeunterhaltungskosten)

wird durch

separaten Be-

schluss festge-

setzt.

wird durch separaten Beschluss festgesetzt

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 1.058.802,96 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 steht erst nach Erstellung des Jahresabschlusses fest.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss des Ortsgemeinderates vom 22.04.2008).

Monzernheim, den 29.06.2022
Münnemann
Ortsbürgermeister

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Monzernheim für die Haushaltsjahre 2022/2023 liegt in der Zeit von Montag, dem 11.07.2022, bis einschließlich Dienstag, dem 19.07.2022, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 17 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 3 GemO i.d.F. vom 31.01.1994 in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Monzernheim, den 29.06.2022
Münnemann
Ortsbürgermeister

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