1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bechtheim für das Jahr 2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 23.01.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan 2024 werden festgesetzt:

 

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

 

 

1.              im Ergebnishaushalt

 

 

 

       

1.1.         der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.239.915

+119.000

3.358.915

1.2.         der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

4.378.197

-558.859

3.819.338

1.3.         der Jahresüberschuss / -fehlbetrag auf

-1.138.282

+677.859

-460.423

       

2.              im Finanzhaushalt

 

 

 

       

2.1.         der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-1.025.961

+677.859

-348.102

       

2.2.         der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

       

2.3.         die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

280.000

-180.000

100.000

2.4.         die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.922.500

-1.620.000

3.302.500

2.5.         der Saldo der Ein- und Ausz aus Investitionstätigkeit auf

-4.642.500

+1.440.000

-3.202.500

       

2.6.         der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

5.668.461

-2.117.859

3.550.602

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt

 

von bisher

auf nunmehr

 

 

 

 

zinslose Kredite auf

0

0

verzinste Kredite auf

4.642.500

3.202.500

zusammen auf

4.642.500

3.202.500

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 4 Steuersätze

Die Festsetzungen des § 4 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Festsetzungen des § 5 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (letzter geprüfter Jahresabschluss) beträgt 7.919.070,74 €.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 8 Altersteilzeit

Die Festsetzungen des § 8 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Bechtheim, den 22.03.2024
Perlick
Ortsbürgermeister

Offenlage des 1. Nachtragshaushaltsplanes

Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Bechtheim für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit von Montag, den 25.03.2024, bis einschließlich Donnerstag, den 04.04.2024, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 16 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 22.03.2024
Wagner

Bürgermeister

ANKÜNDIGUNG VON VERMESSUNGS- UND KARTIERUNGSARBEITEN SOWIE ORTSBESICHTIGUNGEN UND DOKUMENTATION FÜR DIE TRASSENPLANUNG

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
Der Rhein-Main-Link ist eins dieser zentralen Netzausbauprojekte, um Deutschland bis 2045 klimaneutral mit Strom zu versorgen. Er bündelt vier Erdkabel-Gleichstromvorhaben und wird zukünftig bis zu acht Gi-gawatt regenerativ produzierten Strom von Niedersachsen nach Hessen transportieren. Neben der bereits im Gesetz (Bundesbedarfsplangesetz Nr. 82) verankerten Verbindung DC34 vom Netzverknüpfungspunkt (NVP) Suchraum Ovelgönne/Rastede/Westerstede/Wiefelstede zum NVP Bürstadt sieht der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 die folgenden drei Verbindungen vor: DC35 vom NVP Suchraum Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede zum NVP Marxheim (Taunus) sowie die Offshore-Netzanbindungssysteme NOR-19-2 und NOR-19-3 mit den NVP im Suchraum Ried und in Kriftel. Maßgeblich für den Verlauf des Rhein-Main-Links ist ein sogenannter Präferenzraum, der von der Bundesnetzagentur erstmalig für Erdkabel-Gleichstromvorhaben ermittelt wurde.
Für die Trassenplanung und Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren müssen durch Amprion Vorarbeiten ausgeführt werden. Diese Vorarbeiten sind gemäß § 44 Abs. 1 EnWG durchführbar, um eine Planungsgrundlage zu schaffen. Dazu zählen Kartierungs- und Vermessungsarbeiten sowie Ortsbesichtigung und Dokumenta-tion.
Kartierungsarbeiten: Für die Erstellung der umweltfachlichen Unterlagen im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante Artvorkommen zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.
Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH bzw. ihren Beauftragten durchgeführt:
Biotoptypenkartierung: Die Biotoptypenkartierung wird durch Begehungen und flächendeckende Inaugenscheinnahme eines potenziellen 800-m-Trassenbandes im Präferenzraum festgestellt.
Brut- und Rastvogelkartierung: Es werden mehrere Tag- und ggf. auch Nachtbegehungen innerhalb von Natura 2000-Gebieten durchge-führt.
Horst- und Höhlenbaumkartierung: Die Sichtkontrolle und Besatzüberprüfung der Horste an einzelnen Bäumen erfolgt durch Begehun-gen in der laubfreien Zeit in den Wintermonaten und ggf. ergänzend im Sommer innerhalb von Natura 2000-Gebieten.
Fledermauskartierungen: Innerhalb von Natura 2000-Gebieten wer-den durch Nachtbegehungen in den Sommermonaten Fledermäuse er-fasst.
Kartierungen von Haselmaus, Brandmaus, Fischotter, Biber, Wildkatze, Amphibien, Reptilien, Schmetterlingen, Libellen, Käfern: Tagsüber und teilweise nachts werden innerhalb von Natura 2000-Gebieten die verschiedenen Arten erfasst.
Kartierung von Fischen, Rundmäulern, Flusskrebsen und Muscheln: Begehung bzw. Bootsbefahrung von relevanten Gewässern sowohl tagsüber als auch nachts innerhalb von Natura 2000-Gebieten.
Vermessungsarbeiten: Innerhalb des Präferenzraums sind Vermessungsarbeiten, u.a. zum Abgleich von Luftbilddaten erforderlich. Im Zuge der Vorarbeiten ist die tatsächlich vorhandene Topographie vor Ort aufzunehmen. Die Arbeiten werden i.d.R. fußläufig mit üblichen tragbaren Vermessungsgeräten durchgeführt. Unter gewissen Voraus-setzungen können auch mit Vermessungstechnik ausgestattete Droh-nen die Topographie aus der Luft erfassen. In der Regel sind die Arbeiten – abhängig von den Witterungsbedingungen – innerhalb weniger Tage abgeschlossen.
Ortsbesichtigung und Dokumentation: Ziel ist es, Umweltdaten, In-formationen über Kreuzungspunkte sowie die örtlichen Gegebenheiten mit Blick auf geografische und geologische Gesichtspunkte zu ermit-teln.
Die Ortsbesichtigungen werden in der Regel durch Kleingruppen von zwei Personen mit üblichen Pkws durchgeführt. Diese nutzen öffentliche Wege und befahren Wirtschafts- und Privatwege nur dort, wo es unbedingt notwendig ist. Bei der Dokumentation werden keine besonderen Geräte eingesetzt, sondern lediglich fotografische Aufnahmen und Notizen zu den geografischen und geologischen Gegebenheiten angefertigt.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Amprion GmbH · Robert-Schuman-Straße 7 · 44263 Dortmund
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von MÄRZ 2024 BIS MÄRZ 2025.
Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten bzw. letztere befahren. In der Regel sind die Mitarbeiter*innen zu Fuß unterwegs. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Gegebenenfalls werden Flurstücke, je nach Witterung und Auf-wand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.
Ggf. werden bei der Erfassung einzelner Arten(-gruppen) Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Ausbringen von Reusen für den Nachweis von Amphi-bien, von Reptilienmatten als Ruhestätte für Reptilien, von Haselmaustubes), die auch für eine begrenzte Zeit innerhalb der Flächen be-lassen werden.
Mit den Arbeiten haben wir die Planungsgemeinschaften Arbeitsge-meinschaft Arcadis | ILF - R-M-L, c/o Arcadis Germany GmbH, Euro-paplatz 3, 64293 Darmstadt sowie Ingenieurgemeinschaft Teamplan FBGM, Pforzheimer Str. 128b, 76275 Ettlingen beauftragt.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Ge-mäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsbe-rechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen.
Im Zuge der Arbeiten werden keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim u.g. Kontakt angezeigt werden. Wir werden diese sodann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigen.
Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen zur Bekanntmachung stehen wir Ihnen gern über un-sere Telefonhotline unter der Rufnummer: +49 6251 8263288 in den Zeiträumen - Montag: 09:00 - 20:00 Uhr - - Dienstag bis Freitag 09:00 - 18:00 Uhr -
zur Verfügung.
Sie können uns auch gerne eine Rückrufbitte zukommen lassen, wir kontaktieren Sie dann kurzfristig. Hinterlassen Sie uns dazu bitte Ihre Telefonnummer und den Terminwunsch für einen Rückruf.
DIE FOLGENDEN FLURE IM BEREICH DER GEMEINDE BECHTHEIM SIND VON DEN VORARBEITEN BETROFFEN:
Wir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten in Anspruch genommen werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der in Anspruch zu nehmenden Flurstücke finden Sie auf unserer Projektwebsite:
https://rhein-main-link.amprion.net/Mediathek/Bekanntmachungen/

RheinMainLink 01
Gemarkung: Bechtheim
Flur 1, Flur 2, Flur 3, Flur 13, Flur 14, Flur 15, Flur 16, Flur 17, Flur 18, Flur 19

Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO

In seiner Sitzung am 23.01.2024 befasste sich der Ortsgemeinderat Bechtheim mit folgenden Themen:

  1. Die Verwaltung hatte für die Jahre 2023 und 2024 einen Doppelhaushalt erstellt. Dieser war für das Jahr 2024 durch die Kreisverwaltung abgelehnt worden, da der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich nicht erreicht worden war. Nunmehr hatte der Ortsgemeinderat über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 zu entscheiden. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt liegt bei 460.423 €. Im Finanzhaushalt ist der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ebenfalls negativ und beträgt 348.102 €. Der Rat und die Verwaltung hatten sich intensiv mit Einsparungen beschäftigt. Im laufenden Bereich gab es Kürzungen bei den Unterhaltungsaufwendungen, den Energie- und Finanzierungskosten sowie der Verbandsgemeindeumlage. Auch die Ansätze auf der Einnahmeseite wurden angepasst. So konnten insgesamt 677.859 € eingespart werden. Nicht verschont von Kürzungen ist auch der investive Bereich. Insgesamt gab es hier Kürzungen von insgesamt 1,62 Millionen €.
  2. Bechtheim erhält über die Verbandsgemeinde Wonnegau aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation des Landes Rheinland-Pfalz (KIPKI) einen Betrag von 27.429,31 €. Dieser soll zur Umrüstung der Beleuchtungsanlagen in verschiedenen Liegenschaften der Ortsgemeinde auf LED verwendet werden. Weiterhin sollen die Mittel für eine Infrarotheizung in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof und für Baumpflanzungen zur Verfügung stehen.
  3. Für den Bau einer öffentlichen Freizeit- und Sportanlage wurden Aufträge vergeben. Den Basketballplatz soll die Firma Seip zum Angebotspreis von 22.814,68 € herstellen. Für die Garten- und Landschaftsbauarbeiten auf dem Gelände erhielt die Firma Kronauer aus Gundersheim den Auftrag zum Preis von 2.380 €.
  4. Der Förderverein für Heimat und Kulturpflege Bechtheim e.V. übernimmt die Kosten für ein Regalsystem zur Aufbewahrung des Gemeindearchivs. Inzwischen ist der Kauf abgeschlossen und der genaue Aufwand steht fest. Es sind Kosten von 13.356,56 € angefallen. Den kompletten Betrag übernimmt der Verein. Der Ortsgemeinderat nahm die Spende entgegen und bedankte sich beim Spender.
  5. Im nichtöffentlichen Teil ging es neben Personalangelegenheiten um die Erteilung des Einvernehmens zu einer Bauvoranfrage sowie einem Bauantrag.

67574 Osthofen, den 30.01.2024
Wagner
Bürgermeister

Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO

In seiner Sitzung am 15.05.2024 hat sich der Ortsgemeinderat Bermersheim mit folgenden Themen befasst:

  1. Wie steht es um den Glasfaserausbau in Bermersheim? Darüber informierte der Vorstandssprecher der EWR AG, Stephan Wilhelm, die Ratsmitglieder und zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner. Die Verlegung der Glasfaserleitungen in den Straßen soll noch in diesem Jahr erfolgen.
  2. Auf dem Spielplatz im Schulgartenweg wird an Stelle des Schachbretts künftig ein Trampolin installiert. Der Auftrag ging an die Firma ATP zum Preis von 8.280,02 €. Im Rahmen eines Crowdfunding sind für diesen Zweck 2.470 € eingegangen. Der Betrag wird durch die EWR AG um 590 € angehoben, so dass etwas mehr als 3.000 € für den Erwerb des Trampolins zur Verfügung stehen.
  3. Das ehemalige Wasserhaus am Ortseingang aus Richtung Gundheim soll einen Elektroanschluss erhalten. Dazu werden vom Bürgerhaus aus Leerrohre verlegt. Bei mehreren Firmen war dafür eine Preisanfrage erfolgt. Den Auftrag erhält die Firma Berkes aus Osthofen zum Preis von 12.520,59 €.
  4. Die Hebesätze für die wiederkehrenden Beiträge Weinbergshut und Wirtschaftswege für das Jahr 2024 betragen bei der Weinbergshut 15 € je Hektar, bei den Wirtschaftswegen 0,10 € je Ar.
  5. Im nichtöffentlichen Teil ging es um den Abschluss eines Sondernutzungsvertrages.

67574 Osthofen, den 17.05.2024
Wagner
Bürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bermersheim für das Jahr 2023 vom 19.04.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Die Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Die Festsetzungen des § 2 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

-        Grundsteuer A                       von bisher 300 v.H.    auf 345 v.H.

-        Grundsteuer B                       von bisher 365 v.H.    auf 465 v.H.

-        Gewerbesteuer                      von bisher 365 v.H.    auf 380 v.H.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Festsetzungen des § 5 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Die Festsetzungen des § 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Bermersheim, den 09.06.2023
Obenauer
Ortsbürgermeister

Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Bermersheim, den 09.06.2023
Obenauer
Ortsbürgermeister

Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung

In seiner Sitzung am 01.10.2024 befasste sich der Ortsgemeinderat Dittelsheim-Heßloch mit folgenden Themen:

  1. Die Ausschüsse, die in der neuen Hauptsatzung umbenannt wurden, sind nun ebenfalls besetzt. Die unterbreiteten Vorschläge von den jeweiligen Parteien wurden alle angenommen und stehen im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Einsichtnahme bereit. Der Bauausschuss „Kindertagesstätte Arche Noah“ wurde mit dem Ortsbürgermeister und den drei Beigeordneten besetzt.
  2. Grundsätzlich bedürfen Bauvoranfragen und Bauanträge zur weiteren Bearbeitung durch die Bauämter der Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltung einer Stellungnahme durch die Ortsgemeinden. Der Ortsgemeinderat überträgt dem Ortsbürgermeister und seinen Beigeordneten die Beratung über die Stellungnahmen und die Erteilung des Einvernehmens zu eingehenden Bauanträgen und Bauvoranfragen. Die Ermächtigung gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderates.
  3. Des Weiteren beschloss der Ortsgemeinderat die Förderrichtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken aus den Mitteln des kommunalen Investitionsprogramms für Klimaschutz und Innovation des Landes Rheinland-Pfalz.

67574 Osthofen, den 02.10.2024
Wagner
Bürgermeister

Erschließungsträger gesucht!

Die Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch beabsichtigt die Entwicklung des Wohnbaugebietes „Ortsmitte“. Vorgesehen ist die Herstellung eines Wohnbaugebietes mit 45 Einfamilienhäusern, einem Mehrfamilienhaus, Gewerbeflächen und Gemeinbedarfsflächen für Rathaus und Feuerwehr.

Für die Entwicklung des Baugebietes wird ein Erschließungsträger gesucht, welcher die Erschließungsaufgabe von der Ortsgemeinde und den Ver- und Entsorgungsträgern übernimmt. Aufgabe ist insbesondere die Planung und Ausführung der Straßen, der im Bebauungsplan festgesetzten Grünanlagen, des Abwassersystems, der Wasserversorgung, der Strom- und Telekomunikationsnetze (in enger Abstimmung mit den jeweiligen Leitungsträgern) sowie der im Bebauungsplan verpflichtend geforderten sonstigen Festsetzungen. Darüber hinaus ist die Herstellung einer zentralen Wärmeversorgung vorgesehen, dies ist bei der Entwicklung des Gebietes zu berücksichtigen. Der entsprechende Bebauungsplan kann digital bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau angefordert werden. Hierzu richten Sie bitte Ihre Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Neben der Planung und Herstellung sämtlicher Erschließungsanlagen, ist auch die Abrechnung mit den Grundstückseigentümern Aufgabe des Erschließungsträgers.

Interessierte Bewerber können sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau (Herrn Scheuermann, Fachbereich 3) zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Verwaltungsgebäude in Osthofen (Am Schneller 3, 67574 Osthofen) informieren bzw. ihre Bewerbung abgeben.

Dittelsheim-Heßloch, 27.09.2024
Frank Heeb
Ortsbürgermeister

Bebauungsplan „Ortsmitte“; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Die Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch hat am 03.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Ortsmitte“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz als Satzung beschlossen.

Maßgebend sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung. Der Geltungsbereich des Plans umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Dittelsheim: Grundstücke Flur 18, Nrn. 71/2, 72, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84/1, 86, 89/1, 89/3, 89/5, 89/7, 89/8, 96/2, 91/5 (tlw.), 106 (tlw.) und 180/2 (tlw.).

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung mit ihren dazugehörigen Teilen, sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften und verwendeten DIN-Normen werden Im Fachbereich 3 –Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Zimmer 3.5, Am Schneller 3, 67574 Osthofen während der allgemeinen Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.00Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00Uhr bis 18.00 Uhr) kostenfrei zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter www.vg-wonnegau.de einsehbar.

Hinweis nach § 44, Abs. 5 Baugesetzbuch:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnete Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Hinweis nach § 215, Abs. 2 Baugesetzbuch:

§ 215 Abs.1 BauGB Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften

(1) Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Hinweis nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Dittelsheim-Heßloch, den 26.09.2024
Heeb
Ortsbürgermeister

Bebauungsplan „Winter“; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Dittelsheim-Heßloch hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Beteiligung zum Bebauungsplan „Winter“ gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Mischbaufläche im Ortsteil von Dittelsheim, südlich der Heilgebaumstraße, zur Entwicklung eines Betriebes geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehende Grundstücke der Gemarkung Dittelsheim: Grundstücke Flur 19, Nrn. 87/1 (tlw.), 89 und 163/2 (tlw.). Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der zugehörigen Planzeichnung (Anlage).

Der Entwurf des Bebauungsplans mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom

05.08.2024 bis einschließlich 12.09.2024

bei der Ortsverwaltung Dittelsheim-Heßloch, Bahnhofstraße 57, 67596 Dittelsheim-Heßloch, während der Sprechstunden des Ortsbürgermeisters (donnerstags von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen von der Internetseite der Verbandsgemeinde Wonnegau unter https://www.vg-wonnegau.de/download/category/12-bauen herunter zu laden, Auskünfte können auch telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):

Art der Information

Verfasser

Inhalt

Begründung mit integrierter Betrachtung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Kindertagesstätte“

WSW & Partner GmbH

Betrachtung der Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB sowie der abwägungsrelevanten Umweltauswirkungen samt ihren entsprechenden Wirkungsfeldern, die sich durch die Planung ergeben:

7. Umweltbelange

7.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

7.2 Boden und Fläche

7.3 Wasser und Grundwasser

7.4 Klima und Lufthygiene

7.5 Orts- und Landschaftsbild

7.6 Kultur- und sonstige Sachgüter

7.7 Mensch und Gesundheit

Ausgleichskonzeption zum Eingriff durch das Baugebiet

Fachbeitrag Naturschutz

BV Stefan Winter

Neubau eines Gebäudes zur Traubenverarbeitung,

Weinbereitung inkl. Abfüllung und Lagerung

Landschaftsarchitekten bdla

(Stand: 26.09.2022)

1.Erfassung und Beurteilung von Natur und Landschaft Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Schutzgüter

2. Konfliktanalyse - Ermittlung des Eingriffs 3. Darlegung zur Vermeidbarkeit und Minimierung

4. Ermittlung der Ausgleichbarkeit- Beschreibung und Darstellung der Ausgleichsmassnahmen

Baugrundgutachten zum Projekt BVH Weingut Winter, Dittelsheim-Heßloch

Geotechnik Büdinger Fein Welling GmbH

Untersuchung

Baugrundbeschreibung

Wasser

Bodenkennwerte

Beurteilung und Empfehlungen

Behördliche Stellungnahme zur Fundstellenkartierung vom 17.01.2024

GDKE, Direktion Landesarchäologie, Mainz

Keine bisher bekannten archäologischen Fundstellen im Geltungsbereich

Behördliche Stellungnahme zum Planbereich vom 16.01.2024

Deutsche Telekom Technik GmbH, Bad Kreuznach

Hinweise zur vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom 

Behördliche Stellungnahme auf die Belange der Wasserversorgung vom 09.01.2024

Wasserwerk Zweckverband Seebachgebiet, Osthofen

Keine Auswirkungen auf die Belange der Wasserversorgung

Hinweis zum Gefahrenpotenzial für die Versorgungs- und Hausschlussanleitungen

Behördliche Stellungnahme vom 06.02.2024

Landesjagdverband RLP, Gensingen

Anregung zur Errichtung von Bienen- und  insektenfreundlichen Begrünungen 

Behördliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 09.02.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Wonnengau, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Osthofen

Hinweis auf gegebenenfalls anzupassenden Schmutzwasseranschluss, Sicherung der Abwasser bzw. Regenwasserbewirtschaftung

 Hinweise zur Sturzflutgefahr im südlichen Geltungsbereich

Behördliche Stellungnahme zum Bebauungsplan vom 14.02.2024

SGD Süd, Regionalstelle Waser-, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz

Strukturelle Aufwertung der Gewässer, Hinweis zur Sturzflutgefährdung im Süden, keine bekannten Trinkwasserschutzgebiete sowie Grundwassernutzanlagen, Anregungen und Hinweise zur Niederschlags -und Abwasserbeseitigung, keine bodenschutzrechtlichen relevanten Flächen

Behördliche Stellungnahme zum Planvorhaben vom 16.02.2024

Landesamt für Geologie und Bergbau, Mainz

Keine Dokumentation von Bergbau und Altbergbau

Anregungen und Hinweise zur Rutschungsgefährdung

Keine Einwände aus rohstoffgeologischer Sicht

Behördliche Stellungnahme Träger öffentlicher Belange vom 19.02.2024

DB AG, DB-Immobilien, Frankfurt

Vorsorglicher Hinweis auf potenziell entstehende Emissionen

Behördliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 19.02.2024 

RMR. Rhein-Main-Rohleitungstransportgesellschaft m.b.H, Bremen

Keine Betroffenheit vorhandener Anlagen

Behördliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 21.02.2024 

NABU Worms-Wonnengau, Osthofen

Ablehnung des Projekts aufgrund überdimensionierter Versiegelung

Behördliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 21.02.2024

POLLICHIA, Neustadt/W.

Ablehnung der vorliegenden Planung aufgrund eines zu großen Eingriffs

Behördliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 26.02.2024

Kreisverwaltung Alzey-Worms, Bauen und Umwelt, Alzey

Hinweise zur Landespflege und Naturschutz (Eingrünungsmaßnahmen, Einfügung der Bebauung in das Landschaftsbild, Niederschlagsableitung, Festsetzungen von Maßnahmen zum Tierschutz, Ausgleichsflächen)

Hinweise zum Brandschutz

Bürgerliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungvom11.01.2024

Bürger 1

Anregung zur erhöhten Benutzung/Nutzlast der Wirtschaftswege

 

Dittelsheim-Heßloch, den 19.07.2024

Gez. Heeb (DS)
Heeb
Ortsbürgermeister

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