Meldepflicht für Gewerbe
Nicht nur die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist zu melden, auch die Änderung der Tätigkeit (Ummeldung) oder die Beendigung der Tätigkeit (Abmeldung). Diese Meldungen sind persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorzunehmen. Jede Gewerbemeldung ist mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € verbunden.
Die Angaben, welche Sie bei Ihrer Gewerbemeldung machen, werden weiteren öffentliche Stellen mitgeteilt. So erhält das Finanzamt eine Meldung, da Sie Ihre Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb selbstverständlich versteuern müssen. Weiterhin erhalten das Gewerbeaufsichtsamt, die Industrie- und Handelskammer, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt und die Kreisverwaltung Alzey-Worms eine Mitteilung.
Ansprechperson Dienststelle Westhofen | |
Mayer, Heike 06244/5908-511 06244/5908-598 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen |
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Best, Albert 06242/5004-524 06242/5004-599 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |