Bebauungsplan „Ortsmitte“; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Dittelsheim-Heßloch hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Beteiligung zum Bebauungsplan „Ortsmitte“ gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnbaugebiet mit ca. 50 Bauplätzen in der Ortsmitte geschaffen werden. Darüber hinaus ist die städtebauliche Neuordnung des ehemaligen Bahngeländes entlang der Bahnhofstraße vorgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehende Grundstücke der Gemarkung Dittelsheim: Grundstücke Flur 18, Nrn. 71/2, 72, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84/1, 86, 89/1, 89/3, 89/5, 89/7, 89/8, 96/2, 91/5 (tlw.), 106 (tlw.) und 180/2 (tlw.). Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der zugehörigen Planzeichnung (Anlage 1).

Der Entwurf des Bebauungsplans mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom

08.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024

bei der Ortsverwaltung Dittelsheim-Heßloch, Bahnhofstraße 57, 67596 Dittelsheim-Heßloch, während der Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin (donnerstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zusätzlich donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen von der Internetseite der Verbandsgemeinde Wonnegau unter hier herunterzuladen, Auskünfte können auch telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):
Siehe Anlage 2

Dittelsheim-Heßloch, den 22.03.2024
Kolb-Noack
Ortsbürgermeisterin

Einbahnstraßenregelung in der Ringstraße

Ab dem 25.03.2024 bis voraussichtlich 18.05.2024 wird die Bushaltestelle in der Ringstraße barrierefrei ausgebaut. Aus diesem Grund wird die Straße für den Verkehr halbseitig gesperrt. Des Weiteren wird eine Einbahnstraßenregelung angeordnet. Die Ringstraße ist in diesem Bereich dann nur noch in östliche Richtung befahrbar

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
- Ordnungsamt -

Bebauungsplans „Winter“; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unter-richtungsverfahren der Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß „ 2 Abs.2 BauGB

Die Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Winter“ im Ortsteil von Dittelsheim, südlich der Heiligbaumstraße. Es ist vorgesehen, eine Mischbaufläche zur Entwicklung des Betriebes Winter auszuweisen.

Für die konkrete Planung soll die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und vorgezogene Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange (Unterrichtungsverfahren) sowie der Nachbargemeinden findet in der Zeit

vom 15.01.2024 bis einschließlich 22.02.2024 statt.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfassen die Grundstücke Gemarkung Dittelsheim, Flur 19, Nrn. 87/1 (tlw.), 89 und 163/2 (tlw.).

Die Planunterlagen mit ihren dazugehörigen Teilen, sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften und verwendeten DIN-Normen können sowohl bei der Ortsverwaltung Dittelsheim-Heßloch, Bahnhofstraße 57 in 67596 Dittelsheim-Heßloch während der Öffnungszeiten der Ortsverwaltung (donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3 in 67574 Osthofen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Es können Anregungen vorgebracht werden. Darüber hinaus wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Umweltrelevante Informationen liegen noch keine vor. Die vollständigen Planunterlagen finden Sie auch hier.hier.

Dittelsheim-Heßloch, den 14.12.2023
Gez. Kolb-Noack     (DS)
Kolb-Noack, Ortsbürgermeisterin

Plan ÖB

 

Bebauungsplan „Weingut Winter“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Dittelsheim-Heßloch hat in seiner Sitzung am 09.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan „Weingut Winter“ gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Mischbaufläche für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten eines landwirtschaftlichen Betriebes zu schaffen.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfasst die Grundstücke Gemarkung Dittelsheim, Flur 19, Nrn. 87/1 (tlw.), 89 und 163/2 (tlw.).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Dittelsheim-Heßloch, den 10.10.2023
Kolb-Noack
Ortsbürgermeisterin

Planauszug

Plan Weingut Winter

 

 

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