Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung

In seiner Sitzung am 01.10.2024 befasste sich der Ortsgemeinderat Dittelsheim-Heßloch mit folgenden Themen:

  1. Die Ausschüsse, die in der neuen Hauptsatzung umbenannt wurden, sind nun ebenfalls besetzt. Die unterbreiteten Vorschläge von den jeweiligen Parteien wurden alle angenommen und stehen im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Einsichtnahme bereit. Der Bauausschuss „Kindertagesstätte Arche Noah“ wurde mit dem Ortsbürgermeister und den drei Beigeordneten besetzt.
  2. Grundsätzlich bedürfen Bauvoranfragen und Bauanträge zur weiteren Bearbeitung durch die Bauämter der Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltung einer Stellungnahme durch die Ortsgemeinden. Der Ortsgemeinderat überträgt dem Ortsbürgermeister und seinen Beigeordneten die Beratung über die Stellungnahmen und die Erteilung des Einvernehmens zu eingehenden Bauanträgen und Bauvoranfragen. Die Ermächtigung gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderates.
  3. Des Weiteren beschloss der Ortsgemeinderat die Förderrichtlinie zur Förderung von Balkonkraftwerken aus den Mitteln des kommunalen Investitionsprogramms für Klimaschutz und Innovation des Landes Rheinland-Pfalz.

67574 Osthofen, den 02.10.2024
Wagner
Bürgermeister

Erschließungsträger gesucht!

Die Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch beabsichtigt die Entwicklung des Wohnbaugebietes „Ortsmitte“. Vorgesehen ist die Herstellung eines Wohnbaugebietes mit 45 Einfamilienhäusern, einem Mehrfamilienhaus, Gewerbeflächen und Gemeinbedarfsflächen für Rathaus und Feuerwehr.

Für die Entwicklung des Baugebietes wird ein Erschließungsträger gesucht, welcher die Erschließungsaufgabe von der Ortsgemeinde und den Ver- und Entsorgungsträgern übernimmt. Aufgabe ist insbesondere die Planung und Ausführung der Straßen, der im Bebauungsplan festgesetzten Grünanlagen, des Abwassersystems, der Wasserversorgung, der Strom- und Telekomunikationsnetze (in enger Abstimmung mit den jeweiligen Leitungsträgern) sowie der im Bebauungsplan verpflichtend geforderten sonstigen Festsetzungen. Darüber hinaus ist die Herstellung einer zentralen Wärmeversorgung vorgesehen, dies ist bei der Entwicklung des Gebietes zu berücksichtigen. Der entsprechende Bebauungsplan kann digital bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau angefordert werden. Hierzu richten Sie bitte Ihre Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Neben der Planung und Herstellung sämtlicher Erschließungsanlagen, ist auch die Abrechnung mit den Grundstückseigentümern Aufgabe des Erschließungsträgers.

Interessierte Bewerber können sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau (Herrn Scheuermann, Fachbereich 3) zu den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Verwaltungsgebäude in Osthofen (Am Schneller 3, 67574 Osthofen) informieren bzw. ihre Bewerbung abgeben.

Dittelsheim-Heßloch, 27.09.2024
Frank Heeb
Ortsbürgermeister

Bebauungsplan „Ortsmitte“; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Die Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch hat am 03.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Ortsmitte“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 24 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz als Satzung beschlossen.

Maßgebend sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung. Der Geltungsbereich des Plans umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Dittelsheim: Grundstücke Flur 18, Nrn. 71/2, 72, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84/1, 86, 89/1, 89/3, 89/5, 89/7, 89/8, 96/2, 91/5 (tlw.), 106 (tlw.) und 180/2 (tlw.).

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung mit ihren dazugehörigen Teilen, sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften und verwendeten DIN-Normen werden Im Fachbereich 3 –Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Zimmer 3.5, Am Schneller 3, 67574 Osthofen während der allgemeinen Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.00Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00Uhr bis 18.00 Uhr) kostenfrei zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch unter www.vg-wonnegau.de einsehbar.

Hinweis nach § 44, Abs. 5 Baugesetzbuch:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der §§ 39 bis 42 BauGB bezeichnete Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Hinweis nach § 215, Abs. 2 Baugesetzbuch:

§ 215 Abs.1 BauGB Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften

(1) Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

(2) Bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplans oder der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Hinweis nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2, Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Dittelsheim-Heßloch, den 26.09.2024
Heeb
Ortsbürgermeister

Bebauungsplan „Winter“; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Dittelsheim-Heßloch hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Beteiligung zum Bebauungsplan „Winter“ gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Mischbaufläche im Ortsteil von Dittelsheim, südlich der Heilgebaumstraße, zur Entwicklung eines Betriebes geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nachstehende Grundstücke der Gemarkung Dittelsheim: Grundstücke Flur 19, Nrn. 87/1 (tlw.), 89 und 163/2 (tlw.). Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der zugehörigen Planzeichnung (Anlage).

Der Entwurf des Bebauungsplans mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom

05.08.2024 bis einschließlich 12.09.2024

bei der Ortsverwaltung Dittelsheim-Heßloch, Bahnhofstraße 57, 67596 Dittelsheim-Heßloch, während der Sprechstunden des Ortsbürgermeisters (donnerstags von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen von der Internetseite der Verbandsgemeinde Wonnegau unter https://www.vg-wonnegau.de/download/category/12-bauen herunter zu laden, Auskünfte können auch telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):

Art der Information

Verfasser

Inhalt

Begründung mit integrierter Betrachtung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Kindertagesstätte“

WSW & Partner GmbH

Betrachtung der Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB sowie der abwägungsrelevanten Umweltauswirkungen samt ihren entsprechenden Wirkungsfeldern, die sich durch die Planung ergeben:

7. Umweltbelange

7.1 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

7.2 Boden und Fläche

7.3 Wasser und Grundwasser

7.4 Klima und Lufthygiene

7.5 Orts- und Landschaftsbild

7.6 Kultur- und sonstige Sachgüter

7.7 Mensch und Gesundheit

Ausgleichskonzeption zum Eingriff durch das Baugebiet

Fachbeitrag Naturschutz

BV Stefan Winter

Neubau eines Gebäudes zur Traubenverarbeitung,

Weinbereitung inkl. Abfüllung und Lagerung

Landschaftsarchitekten bdla

(Stand: 26.09.2022)

1.Erfassung und Beurteilung von Natur und Landschaft Bestandsaufnahme und Bestandsbewertung der Schutzgüter

2. Konfliktanalyse - Ermittlung des Eingriffs 3. Darlegung zur Vermeidbarkeit und Minimierung

4. Ermittlung der Ausgleichbarkeit- Beschreibung und Darstellung der Ausgleichsmassnahmen

Baugrundgutachten zum Projekt BVH Weingut Winter, Dittelsheim-Heßloch

Geotechnik Büdinger Fein Welling GmbH

Untersuchung

Baugrundbeschreibung

Wasser

Bodenkennwerte

Beurteilung und Empfehlungen

Behördliche Stellungnahme zur Fundstellenkartierung vom 17.01.2024

GDKE, Direktion Landesarchäologie, Mainz

Keine bisher bekannten archäologischen Fundstellen im Geltungsbereich

Behördliche Stellungnahme zum Planbereich vom 16.01.2024

Deutsche Telekom Technik GmbH, Bad Kreuznach

Hinweise zur vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom 

Behördliche Stellungnahme auf die Belange der Wasserversorgung vom 09.01.2024

Wasserwerk Zweckverband Seebachgebiet, Osthofen

Keine Auswirkungen auf die Belange der Wasserversorgung

Hinweis zum Gefahrenpotenzial für die Versorgungs- und Hausschlussanleitungen

Behördliche Stellungnahme vom 06.02.2024

Landesjagdverband RLP, Gensingen

Anregung zur Errichtung von Bienen- und  insektenfreundlichen Begrünungen 

Behördliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 09.02.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Wonnengau, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Osthofen

Hinweis auf gegebenenfalls anzupassenden Schmutzwasseranschluss, Sicherung der Abwasser bzw. Regenwasserbewirtschaftung

 Hinweise zur Sturzflutgefahr im südlichen Geltungsbereich

Behördliche Stellungnahme zum Bebauungsplan vom 14.02.2024

SGD Süd, Regionalstelle Waser-, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Mainz

Strukturelle Aufwertung der Gewässer, Hinweis zur Sturzflutgefährdung im Süden, keine bekannten Trinkwasserschutzgebiete sowie Grundwassernutzanlagen, Anregungen und Hinweise zur Niederschlags -und Abwasserbeseitigung, keine bodenschutzrechtlichen relevanten Flächen

Behördliche Stellungnahme zum Planvorhaben vom 16.02.2024

Landesamt für Geologie und Bergbau, Mainz

Keine Dokumentation von Bergbau und Altbergbau

Anregungen und Hinweise zur Rutschungsgefährdung

Keine Einwände aus rohstoffgeologischer Sicht

Behördliche Stellungnahme Träger öffentlicher Belange vom 19.02.2024

DB AG, DB-Immobilien, Frankfurt

Vorsorglicher Hinweis auf potenziell entstehende Emissionen

Behördliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 19.02.2024 

RMR. Rhein-Main-Rohleitungstransportgesellschaft m.b.H, Bremen

Keine Betroffenheit vorhandener Anlagen

Behördliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 21.02.2024 

NABU Worms-Wonnengau, Osthofen

Ablehnung des Projekts aufgrund überdimensionierter Versiegelung

Behördliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 21.02.2024

POLLICHIA, Neustadt/W.

Ablehnung der vorliegenden Planung aufgrund eines zu großen Eingriffs

Behördliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 26.02.2024

Kreisverwaltung Alzey-Worms, Bauen und Umwelt, Alzey

Hinweise zur Landespflege und Naturschutz (Eingrünungsmaßnahmen, Einfügung der Bebauung in das Landschaftsbild, Niederschlagsableitung, Festsetzungen von Maßnahmen zum Tierschutz, Ausgleichsflächen)

Hinweise zum Brandschutz

Bürgerliche Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungvom11.01.2024

Bürger 1

Anregung zur erhöhten Benutzung/Nutzlast der Wirtschaftswege

 

Dittelsheim-Heßloch, den 19.07.2024

Gez. Heeb (DS)
Heeb
Ortsbürgermeister

Anlage_Winter.jpeg

 

Erhaltung des Wertstoffhofs Dittelsheim-Heßloch

Im Dezember 2023 hat der Gemeinderat Dittelsheim-Heßloch mit großer Mehrheit einen Appell zur Erhaltung des Wertstoffhofs Dittelsheim-Heßloch beschlossen.

Er soll zumindestens als reduzierte Recycling-Insel weiter betrieben werden!

Wer den Antrag mit seiner Unterschrift unterstützen möchte, kann dies am Samstag, den 01.06.2024 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr vor dem Wertstoffhof Dittelsheim-Heßloch machen.

Helmut Erbeldinger, Beigeordneter

Bebauungsplans „Winter“; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unter-richtungsverfahren der Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß „ 2 Abs.2 BauGB

Die Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Winter“ im Ortsteil von Dittelsheim, südlich der Heiligbaumstraße. Es ist vorgesehen, eine Mischbaufläche zur Entwicklung des Betriebes Winter auszuweisen.

Für die konkrete Planung soll die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und vorgezogene Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange (Unterrichtungsverfahren) sowie der Nachbargemeinden findet in der Zeit

vom 15.01.2024 bis einschließlich 22.02.2024 statt.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfassen die Grundstücke Gemarkung Dittelsheim, Flur 19, Nrn. 87/1 (tlw.), 89 und 163/2 (tlw.).

Die Planunterlagen mit ihren dazugehörigen Teilen, sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften und verwendeten DIN-Normen können sowohl bei der Ortsverwaltung Dittelsheim-Heßloch, Bahnhofstraße 57 in 67596 Dittelsheim-Heßloch während der Öffnungszeiten der Ortsverwaltung (donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3 in 67574 Osthofen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Es können Anregungen vorgebracht werden. Darüber hinaus wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Umweltrelevante Informationen liegen noch keine vor. Die vollständigen Planunterlagen finden Sie auch hier.hier.

Dittelsheim-Heßloch, den 14.12.2023
Gez. Kolb-Noack     (DS)
Kolb-Noack, Ortsbürgermeisterin

Plan ÖB

 

Bebauungsplan „Weingut Winter“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Dittelsheim-Heßloch hat in seiner Sitzung am 09.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan „Weingut Winter“ gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Mischbaufläche für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten eines landwirtschaftlichen Betriebes zu schaffen.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfasst die Grundstücke Gemarkung Dittelsheim, Flur 19, Nrn. 87/1 (tlw.), 89 und 163/2 (tlw.).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Dittelsheim-Heßloch, den 10.10.2023
Kolb-Noack
Ortsbürgermeisterin

Planauszug

Plan Weingut Winter

 

 

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