Bebauungsplans „Winter“; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unter-richtungsverfahren der Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß „ 2 Abs.2 BauGB

Die Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Winter“ im Ortsteil von Dittelsheim, südlich der Heiligbaumstraße. Es ist vorgesehen, eine Mischbaufläche zur Entwicklung des Betriebes Winter auszuweisen.

Für die konkrete Planung soll die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und vorgezogene Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange (Unterrichtungsverfahren) sowie der Nachbargemeinden findet in der Zeit

vom 15.01.2024 bis einschließlich 22.02.2024 statt.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfassen die Grundstücke Gemarkung Dittelsheim, Flur 19, Nrn. 87/1 (tlw.), 89 und 163/2 (tlw.).

Die Planunterlagen mit ihren dazugehörigen Teilen, sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften und verwendeten DIN-Normen können sowohl bei der Ortsverwaltung Dittelsheim-Heßloch, Bahnhofstraße 57 in 67596 Dittelsheim-Heßloch während der Öffnungszeiten der Ortsverwaltung (donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3 in 67574 Osthofen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Es können Anregungen vorgebracht werden. Darüber hinaus wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Umweltrelevante Informationen liegen noch keine vor. Die vollständigen Planunterlagen finden Sie auch hier.hier.

Dittelsheim-Heßloch, den 14.12.2023
Gez. Kolb-Noack     (DS)
Kolb-Noack, Ortsbürgermeisterin

Plan ÖB

 

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