1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gundersheim

  1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gundersheim für das Jahr 2024

 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 19.12.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan 2024 werden festgesetzt:

 

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

 

 

1.           im Ergebnishaushalt

 

 

 

       

1.1.        der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.143.603

+274.000

2.417.603

1.2.        der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.570.178

-168.700

2.401.478

1.3.        der Jahresüberschuss / -fehlbetrag auf

-426.575

+442.700

+16.125

       

2.           im Finanzhaushalt

 

 

 

       

2.1.        der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-348.480

+442.700

+94.220

       

2.2.        der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

       

2.3.        die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.798.000

+200.000

1.998.000

2.4.        die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.233.000

+770.000

5.003.000

2.5.        der Saldo der Ein- und Ausz aus Investitionstätigkeit auf

-2.435.000

+570.000

-3.005.000

       

2.6.        der Saldo der Ein- und Ausz. aus Finanzierungstätigkeit auf

2.783.480

+127.300

2.910.780

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt

 

von bisher

auf nunmehr

 

 

 

 

zinslose Kredite auf

0

0

verzinste Kredite auf

1.083.625

1.309.745

zusammen auf

1.083.625

1.309.745

§3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 4 Steuersätze

Die Festsetzungen des § 4 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Festsetzungen des § 5 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (letzter geprüfter Jahresabschluss) beträgt 8.337.071,60 €.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 8 Altersteilzeit

Die Festsetzungen des § 8 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Gundersheim, den 16.02.2024
Mayer
Ortsbürgermeister

Offenlage des 1. Nachtagshaushaltsplanes

Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Gundersheim für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit von Montag, den 19.02.2024, bis einschließlich Dienstag, den 27.02.2024, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 18 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 16.02.2024
Wagner
Bürgermeister

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