1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Ortsgemeinde Hangen-Weisheim
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird am 24.03.2023 dem Ortsgemeinderat Hangen-Weisheim zugeleitet.

  1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 liegt ab Montag, den 27.03.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 17 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht er hier zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Hangen-Weisheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 27.03.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen. Der Ortsgemeinderat Hangen-Weisheim wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung
    beraten und entscheiden.

Westhofen, den 20.03.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister

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