Nachtragshaushaltssatzung

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 der Stadt Osthofen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 wird am 09.01.2024 dem Stadtrat
Osthofen zugeleitet.

  1. Er liegt ab Mittwoch, den 10.01.2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 17 bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht er hier zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Osthofen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Mittwoch, den 10.01.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    einzureichen. Der Stadtrat Osthofen wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

    Westhofen, den 28.12.2023
    Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
    Wagner
    Bürgermeister

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