Haus- und Benutzungsordnung

3. Änderung vom 21. Februar 2024 zur Haus- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus in 67593 Westhofen vom 17. April 2002 in der Fassung vom 06. September 2021

§ 1

§ 8 der Haus- und Benutzungsordnung wird wie folgt neu gefasst:

§ 8 Benutzungsentgelt, Kaution

(1) Für die Benutzung der Räume und Anlagen usw. ist ein Pauschalentgelt zu entrichten.

Dieses beträgt

  1. anlässlich von Familienfesten, Partyveranstaltungen und sonstigen Feiern (inkl. Reinigung)
  1. für Westhofener Einwohnerinnen und Einwohner 130,00 EUR
  2. für auswärtige Benutzerinnen und Benutzer 180,00 EUR
  1. bei Vortrags- und Bildungsveranstaltungen bis zu 4 Stunden (inkl. Reinigung)
  1. für Westhofener Einwohnerinnen und Einwohner 80,00 EUR
  2. für auswärtige Benutzerinnen und Benutzer 130,00 EUR

und ist vor der Benutzung fällig.

(2) Vor der Benutzung ist eine Kaution von 100,00 EUR zu entrichten.

(3) Das Benutzungsentgelt ist mittels EC-Gerät bei der Ortsgemeindeverwaltung zu zahlen.

(4) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Abnahme / Übergabe unbar erstattet. Schäden werden verrechnet.

(5) Die Entgeltssätze nach Abs. 1 gelten für die einmalige Benutzung bzw. die Benutzung für mehrere Tage pro Tag der Benutzung. Das Entgelt für eine regelmäßige Benutzung über einen längeren Zeitraum ist durch besondere Vereinbarung festzulegen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

67593 Westhofen, den 22.02.2024
Ottfried Fehlinger
Ortsbürgermeister

Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Benutzungsordnung nach § 24 Abs. 6 GemO in der zur Zeit gültigen Fassung in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

67593 Westhofen, den 01.03.2024
Ottfried Fehlinger
Ortsbürgermeister



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