Grubenentleerung
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Schmitt, Jürgen Telefon: 06244/5908-405 Telefax: 06244/5908-499 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Wiener, Achim Telefon: 06242/5004-303 Telefax: 06242/5004-399 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Die Hausnummerierung erfolgt zumeist schon bei Ausweisung des Baugebietes, wenn alle Grundstücke in ihrer endgültigen Form umgelegt wurden. Die Nummerierung erfolgt systematisch vom Ortskern weg und zwar auf der linken Seite die geraden Nummern und auf der rechten Seite die ungeraden Nummern.
Wenn Sie weitere Fragen haben, oder wissen möchten, welche Hausnummer Sie nach Fertigstellung Ihres Gebäudes anbringen dürfen, so erkundigen Sie sich bei unseren Ansprechpersonen.
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Wiener, Achim Telefon: 06242/5004-303 Telefax: 06242/5004-399 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Weinbach-Lamb, Heike Telefon: 06244/5908-403 Telefax: 06244/5908-399 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Straßenbau
Wenn die Straße, die zu Ihrem Grundstück führt, noch nicht ausgebaut ist oder in einem schlechten Zustand ist, müssen Sie damit rechnen, dass diese Straße in Kürze hergestellt wird. Handelt es sich dann noch um eine erstmalige Herstellung der Straße, so liegt eine Erschließung vor, die zum Großteil von den Grundstückseigentümern dieser Straße finanziert werden muss. Sie sollten sich dazu bei der Verbandsgemeindeverwaltung erkundigen.
Kanalbau
Achten Sie auch darauf, ob in der Straße bereits ein Kanal verlegt ist und ob Ihr Grundstück bereits einen Hausanschluß für diesen Kanal hat. Erkundigen Sie sich, ob die Kosten für den Kanal und den Kanalanschluß bereits bezahlt sind, oder ob auch diese Kosten auf Sie zukommen.
Weitere Informationen über Ausbau- und Erschließungsbeiträge erhalten Sie hier.
Anschlusskosten
Ebenfalls nicht unerhebliche Kosten kommen durch den Anschluss Ihres Grundstückes an die Versorgungsleitungen, wie Wasser, Strom und eventuell Gas, auf Sie zu.
Genaue Informationen über die zu erwartenden Kosten erhalten Sie bei den Versorgungsunternehmen.
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Wiener, Achim Telefon: 06242/5004-303 Telefax: 06242/5004-399 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde erstellt. In Ihm sind die verschiedenen Nutzungsarten wie Bauflächen, landwirtschaftliche Flächen, Wasserflächen, Straßen, usw. dargestellt.
Der Plan wird in Zusammenarbeit mit den einzelnen Ortsgemeinden erstellt, da sich deren städtebauliche Entwicklung aus den dort ausgewiesenen Nutzungsarten herleitet. Eine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen einen Grundstückseigentümer ist aus diesem Planwerk nicht herzuleiten.
Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan wird von der jeweiligen Ortsgemeinde für ein bestimmtes Plangebiet erstellt. Er regelt die Bebaubarkeit von Grundstücken. Hier wird die Art und Weise der zulässigen Bebauung geregelt. Mit den Festsetzungen über Geschossigkeit, Dachform und -farbe, Eindeckung, Fassadengestaltung und vielem mehr wird massiv Einfluss auf das äußere Erscheindungsbild der einzelnen Gebäude und somit auf das gesamte Baugebiet genommen.
Möchten Sie im Bereich eines Bebauungsplanes bauen und halten sich an die Festsetzungen, so handelt es sich um ein so genanntes "genehmigungsfreies Bauvorhaben". Sie erhalten dann nach Vorlage sämtlicher Planunterlagen innerhalb vier Wochen eine Baufreigabe durch die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau. Sind Abweichungen geplant, hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms nach vorheriger Zustimmung durch die jeweilige Ortsgemeinde eine Genehmigung zu erteilen.
Existiert kein Bebauungsplan, muss die Baulandqualität geprüft werden. Handelt es sich um ein Außenbereichgrundstück, sind bis auf besondere Ausnahmen nur so genannte privilegierte Vorhaben (i.d.R. landwirtschaftliche Aussiedlungen) zulässig.
Steht jedoch ein Baulückengrundstück im Ortsbereich zur Verfügung, regelt sich die zulässige Bebaubarkeit nach der Eigenart der näheren Umgebung. Die Ortsgemeinde hat ihr "Einvernehmen" zum vorgelegten Bauantrag herzustellen und die Kreisverwaltung prüft die bauordnungsrechtliche Seite, also ob Abstandsflächen, Brandschutz, usw. eingehalten werden und erteilt anschließend die Genehmigung.
Auszüge aus dem Bebauungsplan (als Kopie):
a) Bis 10 Seiten 10,00€
b) Ab 11 Seiten 20,00€
Abrundungssatzung
Die Abrundungssatzung stellt eine Sonderform von Baurechtsregelungen dar. In ihr sind vergleichbar wie in einem Bebauungsplan bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Regelungen enthalten. Allerdings sind abweichend von der gesetzlichen Regelung wie im Bebauungsplan auch satzungskonforme Bauvorhaben durch die Kreisverwaltung Alzey-Worms zu genehmigen.
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Scheuermann, Christian Telefon: 06242/5004-301 Telefax: 06242/5004-399 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Ebling, Ina Telefon: 06242/5004-307 Telefax: 06242/5004-399 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Wiener, Achim Telefon: 06242/5004-303 Telefax: 06242/5004-399 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Weinbach-Lamb, Heike Telefon: 06244/5908-403 Telefax: 06244/5908-399 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Bevor Sie mit dem Bau Ihres Projektes beginnen, müssen Sie zwingend einen Bauantrag stellen. Diesen Bauantrag reichen Sie dann mit allen Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein. Die zuständige Ansprechperson finden Sie unten.
Den Bauantrag können Sie direkt auf der Homepage des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz Baugenehmigung herunterladen. Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen dem Antrag hinzugefügt werden müssen:
- ein Lageplan in dreifacher Ausfertigung, davon
- 1 beglaubigtes Exemplar
- 2 unbeglaubigte Exemplare
(Lagepläne erhalten Sie beim Katasteramt)
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung Gebäude (Vordruck)
- Baubeschreibung der Feuerungsanlagen (Vordruck)
- Entwässerungsplan etc.
Den Großteil der Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Architekten. Dieser wird in der Regel auch den Bauantrag mit Plan für Sie bei uns einreichen.
Genehmigungsfreie Vorhaben
Um ein genehmigungsfreies Vorhaben i.S.d. § 67 LBauO handelt es sich, wenn für das Gebiet, in dem Sie Ihr Vorhaben errichten wollen, ein Bebauungsplan besteht und Sie sich exakt an dessen Vorgaben halten.
In diesem Fall entscheidet die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau direkt über Ihren Antrag und Sie erhalten Ihre Freistellungserklärung innerhalb von vier Wochen.
Weichen Sie in Ihrer Planung vom Bebauungsplan ab, so müssen die Ortsgemeinde, in der Sie bauen möchten und die Verbandsgemeindeverwaltung dem Antrag zustimmen. Entschieden wird über den Antrag von der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Dieses Verfahren nimmt in der Regel mehr als vier Wochen in Anspruch.
Ebenso läuft das Verfahren ab, wenn kein Bebauungsplan besteht.
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Ebling, Ina Telefon: 06242/5004-307 Telefax: 06242/5004-399 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Gartenwasserzählerregistrierung
Wegeunterhaltungsbeiträge betreffen die Eigentümer von landwirtschaftlichen Grundstücken. Die Beiträge gibt es in zwei Formen:
Wegeunterhaltungsbeitrag
Wird erhoben für die Unterhaltung aller bereits vorhandenen Wirtschaftswege.
Wegebaubeitrag
Wird erhoben für den Neubau von Wirtschaftswegen. Abgerechnet wird dabei nach den tatsächlich entstandenen Kosten für die Unterhaltung und den Neubau von Wirtschaftswegen.
Der Beitrag wird berechnet für alle Grundstücke, die in der betreffenden Gemarkung liegen. Es zählt hierbei die Eigentumsfläche in der Berechnungsgröße Ar.
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Glaser, Beate Telefon: 06244/5908-212 Telefax: 06244/5908-299 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Hamscher, Yara Telefon: 06244/5908-211 Telefax: 06244/5908-299 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Fragomeli, Gina Telefon: 06244/5908-222 Telefax: 06244/5908-299 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Um die Weinbergshüter zu finanzieren, werden die anfallenden Sach- und Lohnkosten auf die Winzer umgelegt. Diese müssen den wiederkehrenden Beitrag für den Weinbergsschutz entrichten. Zahlungspflichtig ist der Eigentümer der Rebflächen. Die Berechnung des Beitrages erfolgt nach Größe der im Eigentum stehenden Weinberge (in Hektar).
Auskünfte zur Tätigkeit als Weinbergshüter erhalten Sie bei den Ortsbürgermeistern.
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