Grubenentleerung

Haushalte, die noch nicht an den Kanal angeschlossen sind oder daran angeschlossen werden können, verfügen statt dem Kanalanschluss über eine Grube, die geleert werden muss.
 
Die Kosten für die Entleerung trägt die Verbandsgemeinde, sofern das Grundstück nicht an den Kanal angeschlossen werden kann.
 
Dieses Verfahren betrifft im Gebiet der Verbandsgemeinde Wonnegau zur Zeit nur noch 19 Grundstücke.
 
Ansprechperson

Schmitt, Jürgen
Telefon: 06244/5908-405
Telefax: 06244/5908-499
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Grundstückspreise

Grundstückspreise werden in einem freien Markt von Käufer und Verkäufer ausgehandelt. Dennoch gibt es ungefähre Erfahrungswerte durch Verkäufe in der Vergangenheit. Die Preise werden bestimmt nach der Art und der Lage des Grundstücks, ob bereits Erschliessungskosten dafür bezahlt wurden und nach einem ideellen Wert.

Die aktuellen Bodenrichtwerte können Sie hier nach Eingabe Ihrer Adresse einsehen.
 
Ansprechperson  

Wiener, Achim
Telefon: 06242/5004-303
Telefax: 06242/5004-399
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Hausnummerierung

Die Hausnummerierung erfolgt zumeist schon bei Ausweisung des Baugebietes, wenn alle Grundstücke in ihrer endgültigen Form umgelegt wurden. Die Nummerierung erfolgt systematisch vom Ortskern weg und zwar auf der linken Seite die geraden Nummern und auf der rechten Seite die ungeraden Nummern.

Wenn Sie weitere Fragen haben, oder wissen möchten, welche Hausnummer Sie nach Fertigstellung Ihres Gebäudes anbringen dürfen, so erkundigen Sie sich bei unseren Ansprechpersonen.

Ansprechperson  

Wiener, Achim
Telefon: 06242/5004-303
Telefax: 06242/5004-399
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Weinbach-Lamb, Heike
Telefon: 06244/5908-403
Telefax: 06244/5908-399
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Erschließungskosten

Straßenbau
Wenn die Straße, die zu Ihrem Grundstück führt, noch nicht ausgebaut ist oder in einem schlechten Zustand ist, müssen Sie damit rechnen, dass diese Straße in Kürze hergestellt wird. Handelt es sich dann noch um eine erstmalige Herstellung der Straße, so liegt eine Erschließung vor, die zum Großteil von den Grundstückseigentümern dieser Straße finanziert werden muss. Sie sollten sich dazu bei der Verbandsgemeindeverwaltung erkundigen.

Kanalbau
Achten Sie auch darauf, ob in der Straße bereits ein Kanal verlegt ist und ob Ihr Grundstück bereits einen Hausanschluß für diesen Kanal hat. Erkundigen Sie sich, ob die Kosten für den Kanal und den Kanalanschluß bereits bezahlt sind, oder ob auch diese Kosten auf Sie zukommen.
 
Weitere Informationen über Ausbau- und Erschließungsbeiträge erhalten Sie hier.

Anschlusskosten
Ebenfalls nicht unerhebliche Kosten kommen durch den Anschluss Ihres Grundstückes an die Versorgungsleitungen, wie Wasser, Strom und eventuell Gas, auf Sie zu.
Genaue Informationen über die zu erwartenden Kosten erhalten Sie bei den Versorgungsunternehmen.

Ansprechperson  

Wiener, Achim
Telefon: 06242/5004-303
Telefax: 06242/5004-399
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Bauleitplanung

Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde erstellt. In Ihm sind die verschiedenen Nutzungsarten wie Bauflächen, landwirtschaftliche Flächen, Wasserflächen, Straßen, usw. dargestellt.

Der Plan wird in Zusammenarbeit mit den einzelnen Ortsgemeinden erstellt, da sich deren städtebauliche Entwicklung aus den dort ausgewiesenen Nutzungsarten herleitetEine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen einen Grundstückseigentümer ist aus diesem Planwerk nicht herzuleiten.

Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan wird von der jeweiligen Ortsgemeinde für ein bestimmtes Plangebiet erstellt. Er regelt die Bebaubarkeit von Grundstücken. Hier wird die Art und Weise der zulässigen Bebauung geregelt. Mit den Festsetzungen über Geschossigkeit, Dachform und -farbe, Eindeckung, Fassadengestaltung und vielem mehr wird massiv Einfluss auf das äußere Erscheindungsbild der einzelnen Gebäude und somit auf das gesamte Baugebiet genommen.

Möchten Sie im Bereich eines Bebauungsplanes bauen und halten sich an die Festsetzungen, so handelt es sich um ein so genanntes "genehmigungsfreies Bauvorhaben". Sie erhalten dann nach Vorlage sämtlicher Planunterlagen innerhalb vier Wochen eine Baufreigabe durch die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau. Sind Abweichungen geplant, hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms nach vorheriger Zustimmung durch die jeweilige Ortsgemeinde eine Genehmigung zu erteilen.

Existiert kein Bebauungsplan, muss die Baulandqualität geprüft werden. Handelt es sich um ein Außenbereichgrundstück, sind bis auf besondere Ausnahmen nur so genannte privilegierte Vorhaben (i.d.R. landwirtschaftliche Aussiedlungen) zulässig.

Steht jedoch ein Baulückengrundstück im Ortsbereich zur Verfügung, regelt sich die zulässige Bebaubarkeit nach der Eigenart der näheren Umgebung. Die Ortsgemeinde hat ihr "Einvernehmen" zum vorgelegten Bauantrag herzustellen und die Kreisverwaltung prüft die bauordnungsrechtliche Seite, also ob Abstandsflächen, Brandschutz, usw. eingehalten werden und erteilt anschließend die Genehmigung.

Auszüge aus dem Bebauungsplan (als Kopie):
          a)   Bis 10 Seiten                     10,00€
          b)   Ab 11 Seiten                      20,00€

Abrundungssatzung
Die Abrundungssatzung stellt eine Sonderform von Baurechtsregelungen dar. In ihr sind vergleichbar wie in einem Bebauungsplan bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Regelungen enthalten. Allerdings sind abweichend von der gesetzlichen Regelung wie im Bebauungsplan auch satzungskonforme Bauvorhaben durch die Kreisverwaltung Alzey-Worms zu genehmigen.

Ansprechperson  

Scheuermann, Christian
Telefon: 06242/5004-301
Telefax: 06242/5004-399
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Bauvoranfrage

Eine Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn es für Ihr Bauvorhaben keinen Bebauungsplan gibt. Sie können mit dieser formlosen Anfrage vorab erfahren, wie die Chancen für Ihren Bauantrag stehen. Bei dieser Anfrage beschreiben Sie bitte Ihr Bauvorhaben.

Ansprechperson  

Ebling, Ina
Telefon: 06242/5004-307
Telefax: 06242/5004-399
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Baugrundstück

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich vergewissern, dass das Grundstück bebaubar ist.
Bevor Sie Ihr Bauvorhaben planen, sollten Sie überprüfen, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan gilt. Existiert ein solcher, sind bestimmte Richtlinien bei der Gebäudegestaltung zu beachten.
Bei Unklarheiten, wenden Sie sich an unsere unten genannten Ansprechpersonen.

Beachten Sie auch, dass zum Kaufpreis des Grundstückes eventuell auch noch Erschließungskosten auf Sie zukommen. Die Erschließungskosten umfassen (Aufzählung ohne Gewähr): Straßenbau, Kanalbau, Anschlusskosten für Gas, Wasser und Strom.

Kleine Checkliste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
 
  • Darf das Grundstück bebaut werden?
  • Kann sich das Wohnumfeld verändern (nimmt der Verkehr durch neue Straßen zu, wird der Ausblick durch neue Baugebiete verbaut?)
  • Wie ist die Entfernung zu den für mich wichtigen Einrichtungen?
  • Vertrage ich das Klima?
  • Kann ich damit umgehen, eventuell durch landwirtschaftlichen Lärm gestört zu werden (Schlepper, Schussapparate im Herbst)?
  • Bestehen Wege- oder Nutzungsrechte für andere (Blick in das Grundbuch)?
  • Fallen noch Erschließungskosten an?
Ansprechperson  

Wiener, Achim
Telefon: 06242/5004-303
Telefax: 06242/5004-399
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Weinbach-Lamb, Heike
Telefon: 06244/5908-403
Telefax: 06244/5908-399
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Bauantrag

Bevor Sie mit dem Bau Ihres Projektes beginnen, müssen Sie zwingend einen Bauantrag stellen. Diesen Bauantrag reichen Sie dann mit allen Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein. Die zuständige Ansprechperson finden Sie unten.

Den Bauantrag können Sie direkt auf der Homepage des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz Baugenehmigung herunterladen. Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen dem Antrag hinzugefügt werden müssen:

- ein Lageplan in dreifacher Ausfertigung, davon
  - 1 beglaubigtes Exemplar
  - 2 unbeglaubigte Exemplare
  (Lagepläne erhalten Sie beim Katasteramt)
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung Gebäude (Vordruck)
- Baubeschreibung der Feuerungsanlagen (Vordruck)
- Entwässerungsplan etc.

Den Großteil der Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Architekten. Dieser wird in der Regel auch den Bauantrag mit Plan für Sie bei uns einreichen.


Genehmigungsfreie Vorhaben
Um ein genehmigungsfreies Vorhaben i.S.d. § 67 LBauO handelt es sich, wenn für das Gebiet, in dem Sie Ihr Vorhaben errichten wollen, ein Bebauungsplan besteht und Sie sich exakt an dessen Vorgaben halten.

In diesem Fall entscheidet die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau direkt über Ihren Antrag und Sie erhalten Ihre Freistellungserklärung innerhalb von vier Wochen.

Weichen Sie in Ihrer Planung vom Bebauungsplan ab, so müssen die Ortsgemeinde, in der Sie bauen möchten und die Verbandsgemeindeverwaltung dem Antrag zustimmen. Entschieden wird über den Antrag von der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Dieses Verfahren nimmt in der Regel mehr als vier Wochen in Anspruch.

Ebenso läuft das Verfahren ab, wenn kein Bebauungsplan besteht.

Ansprechperson  

Ebling, Ina
Telefon: 06242/5004-307
Telefax: 06242/5004-399
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Wegeunterhaltung

Wegeunterhaltungsbeiträge betreffen die Eigentümer von landwirtschaftlichen Grundstücken. Die Beiträge gibt es in zwei Formen:

Wegeunterhaltungsbeitrag
Wird erhoben für die Unterhaltung aller bereits vorhandenen Wirtschaftswege.

Wegebaubeitrag
Wird erhoben für den Neubau von Wirtschaftswegen. Abgerechnet wird dabei nach den tatsächlich entstandenen Kosten für die Unterhaltung und den Neubau von Wirtschaftswegen.

Der Beitrag wird berechnet für alle Grundstücke, die in der betreffenden Gemarkung liegen. Es zählt hierbei die Eigentumsfläche in der Berechnungsgröße Ar.

Ansprechperson  

Glaser, Beate
Telefon: 06244/5908-212
Telefax: 06244/5908-299
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Hamscher, Yara
Telefon: 06244/5908-211
Telefax: 06244/5908-299
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Fragomeli, Gina
Telefon: 06244/5908-222
Telefax: 06244/5908-299
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Weinbergshut

Um die Weinbergshüter zu finanzieren, werden die anfallenden Sach- und Lohnkosten auf die Winzer umgelegt. Diese müssen den wiederkehrenden Beitrag für den Weinbergsschutz entrichten. Zahlungspflichtig ist der Eigentümer der Rebflächen. Die Berechnung des Beitrages erfolgt nach Größe der im Eigentum stehenden Weinberge (in Hektar).
 
Auskünfte zur Tätigkeit als Weinbergshüter erhalten Sie bei den Ortsbürgermeistern.

Ansprechperson  

Glaser, Beate
Telefon: 06244/5908-212
Telefax: 06244/5908-299
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Hamscher, Yara
Telefon: 06244/5908-211
Telefax: 06244/5908-299
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Fragomeli, Gina
Telefon: 06244/5908-222
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