Toilette auf dem Friedhof vorübergehend geschlossen

Wir bitten um Beachtung, dass wegen einer Baumaßnahme des  Wasserwerks am Brunnenhaus in Westhofen das Wasser auf dem Friedhof in der Zeit vom 21.11.2023 – 25.11.2023 abgestellt werden muss. Die Ortsgemeinde wird in dieser Zeit auch die Toilette auf dem Friedhof schließen. Auch der Wirtschaftsweg hinter dem Friedhof in Richtung Brunnenhaus wird in diesem Zeitraum nicht passierbar sein. Wir bitten um Beachtung.

Ortsgemeinde Westhofen
Fehlinger, Ortsbürgermeister

Breitbandausbau in Westhofen

Die Deutsche Glasfaser Holding GmbH ist in Westhofen für den Breitbandausbau zuständig. Es werden Glasfaserleitungen u.a. für die Nutzung von schnellem Internet in die öffentliche Infrastruktur verlegt.

Die Grundstückseigentümer können einen Anschluss bis ins Haus beantragen. Nähere Informationen hierzu erhalten hier: www.deutsche-glasfaser.de.

Die Bauarbeiten beginnen ab dem 14.11.2023 in folgenden Straßen:

  • Schöne Aussicht
  • Im Schweigert
  • Bergstraße

Es wird teilweise mit mehreren Baukolonnen parallel gearbeitet. Die Verlegung der Kabel erfolgt, soweit möglich, in den Bürgersteigen, so dass es hier zu Behinderungen kommen kann.

Die Vornahme der Hausanschlüsse wird, soweit hierzu ein Auftrag erteilt wurde, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Termine werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

Für die durch die Bautätigkeit entstehenden Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis.

Osthofen, den 07.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister

6. Änderung des Bebauungsplans „Brennerei“; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat von Westhofen hat in seiner Sitzung am 13.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans „Brennerei“ gefasst.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Gewerbebaufläche in Mischbaufläche umzuwandeln.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfasst das Grundstück Gemarkung Westhofen, Flur 3, Nrn. 110/2.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Westhofen, den 12.07.2023
Fehlinger
Ortsbürgermeister

Plan

6. Änderung des Bebauungsplans „Brennerei“;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtungsverfahren der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Ortsgemeinde Westhofen plant die 6. Änderung des Bebauungsplans „Brennerei“ in der Ortsmitte am Berliner Platz. Es ist vorgesehen, die aktuell rechtskräftige Gewerbebaufläche in Mischbaufläche umzuwandeln.

Für die konkrete Planung soll die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und vorgezogene Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Unterrichtungsverfahren) findet in der Zeit

vom 31.07.2023 bis einschließlich 15.09.2023 statt.

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Plan gekennzeichnet und umfassen das Grundstück Gemarkung Westhofen, Flur 3, Nr. 110/2.

Die Planunterlagen mit ihren dazugehörigen Teilen, sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften und verwendeten DIN-Normen können sowohl bei der Ortsverwaltung Westhofen, Ohligstraße 5 in 67593 Westhofen während der Öffnungszeiten der Ortsverwaltung (montags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr, dienstags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie donnerstags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr) als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3 in 67574 Osthofen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Zimmer 3.5 (Dachgeschoss) kostenfrei zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Es können Anregungen vorgebracht werden. Darüber hinaus wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Westhofen, den 12.07.2023
Fehlinger, Ortsbürgermeister

plan Offenlage

Sitzung des Ortsgemeinderates Westhofen am Mittwoch, dem 14. Juni 2023, 19:00 Uhr

Sitzungsort: Bürgerhaus, Ohligstraße 5, 67593 Westhofen 

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

  1. 6. Änderung des Bebauungsplans "An der Brennerei";
    a) Beratung und Beschlussfassung über den städtebaulichen Entwurf sowie Planannahme
    b) Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der frühzeitigen Offenlage und des Unterrichtungsverfahrens
  2. Kommunale Klimaoffensive Rheinland-Pfalz;
    Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP)
  3. Antrag der SPD-Fraktion über den Beitritt der Ortsgemeinde zum kommunalen Klimapakt
  4. Schöffendienst in den Jahren 2024 bis 2028;
    Aufstellung und Einreichung von Vorschlagslisten
  5. Einwohnerfragestunde
  6. Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

  1. Beratung und Beschlussfassung über eine Kreditgewährung an die Anstalt des öffentlichen Rechts "Energie- und Erschließungsprojekte Wonnegau" (AöR)
  2. Forderungen der Ortsgemeinde;
     Beratung und Beschlussfassung zu einem Schuldenregulierungsplan
  3. Bauanträge, Liegenschaftsverkehr
  4. Mitteilungen und Anfragen

Westhofen, den 01.06.2023
Ottfried Fehlinger
Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Westhofen für das Jahr 2023

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Westhofen für das Jahr 2023 vom 15.02.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung

folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Die Festsetzungen des § 1 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Die Festsetzungen des § 2 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Die Festsetzungen des § 3 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

  • Grundsteuer A von bisher 300 v.H. auf 345 v.H.
  • Grundsteuer B von bisher 365 v.H. auf 465 v.H.
  • Gewerbesteuer von bisher 365 v.H. auf 380 v.H.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Festsetzungen des § 5 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 6 Eigenkapital

Die Festsetzungen des § 6 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Die Festsetzungen des § 7 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

§ 8 Altersteilzeit

Die Festsetzungen des § 8 der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Westhofen, den 10.03.2023
Fehlinger
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Westhofen, den 10.03.2023
Fehlinger
Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

  1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Ortsgemeinde Westhofen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird am 30.01.2023 dem Ortsgemeinderat Westhofen zugeleitet.

  1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 liegt ab Dienstag, den 31.01.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 16 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht sie im Internet unter hier zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Westhofen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Dienstag, den 31.01.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

einzureichen. Der Ortsgemeinderat Westhofen wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Westhofen, den 27.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister

Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Westhofen über die Erhaltung und Gestaltung des historischen Ortskerns

Präambel

Diese Satzung gilt ebenfalls für den historisch gewachsenen alten Ortsbereich der Ortsgemeinde Westhofen und umfasst im Wesentlichen die Bebauung folgender Straßenzüge:

Weg „Hinter der Kirche“ beginnend an der Ohligstraße bis „Nickelgarten“/ „Mainzer Straße“ einschließlich der Wegeparzellen. „Mainzer Straße 11“ bis rückwärtige (nördliche) Grundstücksbegrenzung „Obere Blenz 14“ bis „Obere Blenz 24“. „Obere Blenz“ bis Wegeführung Verlängerung Weg hinter der östlichen Bebauung der „Ostendstraße“ (Wirtschaftsweg). Rückwärtige Bebauung „Ostendstraße“, Rückwärtige Bebauung „Osthofener Straße“, ausschließlich „Osthofener Straße 34“. Querung „Osthofener Straße“ an der „Wittgeshohl“, „Brückenstraße“ bis „Seebach“. Seebachufer einschließlich des Gewässers bis Querung „Vogelsangweg“. „Vogelsangweg“ bis „Wormser Straße“. Querung „Wormser Straße“ zum Weg „Am Graben“. „Am Graben“ bis „Seegasse“ einschließlich der beidseitigen Einfriedungen des Weges. „Seegasse 21“ westliche Grundstücksgrenze Richtung Norden, zwischen „Ohliggarten“ und westliche Grundstücksgrenze der Grundstücke entlang der „Reipoldskircher Gasse“ bis „Ohligstraße“. „Ohligstraße“ bis „Hinter der Kirche“.

Der Geltungsbereich ist somit deckungsgleich mit dem Geltungsbereich der Ursprungssatzung vom 06.03.2017 sowie der Satzung über die 1. Änderung vom 23.04.2021.

Die Anwendung der Satzung hat in der Vergangenheit verschieden Fallkonstellationen hervorgerufen, welche die Überarbeitung der Satzung an verschiedenen Stellen erforderlich macht. Folgende drei Punkte sollen durch diese Satzung geändert werden:

1. Zulässigkeit von Dachflächenfenstern

2. Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen

3. Redaktionelle Korrekturen

4. Nicht überbaubare Grundstücksfläche

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