Führerscheinantrag

Ihr Führerscheinantrag wird bei uns entgegengenommen und geprüft. Nach abgeschlossener Prüfung wird der Antrag an die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Alzey-Worms weitergeleitet.
 
Führerscheinanträge sind persönlich bei uns einzureichen.
 
Ersterteilung
Wenn Sie zum ersten mal einen Führerschein beantragen, dann benötigen Sie:
  • den Führerscheinantrag selbst (erhalten Sie bei der Fahrschule)
  • einen Nachweis über einen Sehtest
  • einen Erste-Hilfe-Kurs-Nachweis
  • ein Lichtbild
  • 5,10 € Gebühr
  • die Unterlagen zu den Begleitpersonen und die Kopie des Ausweises und Führerscheines der Begleitperson(en)
Erweiterung
Eine Erweiterung des Führerscheins wird beantragt, wenn Sie beispielsweise nachträglich den Motorradführerschein erwerben wollen.
 
Hierzu benötigen Sie:
  • den Führerscheinantrag
  • ein Lichtbild
  • einen aktuellen Sehtest (ein Sehtest gilt für 2 Jahre)
  • 5,10 € Gebühr
Neuerteilung
Es handelt sich dann um eine Neuerteilung, wenn Sie zuvor bereits schon einmal den beantragten Führerschein innehatten. Zumeist werden Sie über benötigte Unterlagen von der Führerscheinstelle informiert, Sie benötigen aber in jedem Fall:
 
  • den Führerscheinantrag
  • ein Lichtbild
  • 18,10 € Gebühr

Die Neuerteilung kostet 13,00 € mehr als eine Ersterteilung oder Erweiterung, da hier zusätzlich von der Verwaltung ein Führungszeugnis benötigt wird. Dies wird von Amts wegen beantragt. 

Ansprechperson Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
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Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
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Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
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Fischereischein

Um angeln zu dürfen, benötigen Sie einen sogenannten Fischereischein. Diesen können Sie bei uns bekommen, wenn Sie die folgenden Unterlagen bei der Antragstellung vorlegen:
 
Ab dem 16. Lebensjahr benötigen Sie ein Prüfungszeugnis der Fischereibehörde. Einen Prüfungstermin erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms (06731/408-0). Vor dem 16. Lebensjahr können Sie noch einen Jugendfischereischein erhalten (ein Schein wird ab dem 7. Lebensjahr ausgestellt).
 
Sowohl beim Jugendfischereischein als auch beim Fischereischein benötigen Sie ein Lichtbild.
 
Für die Ausstellung eines Scheines fallen folgende Gebühren an:

Art des Scheines Gebühr
Jugendfischereischein 5,60 €
Jahres-Fischereischein 12,00 €
5-Jahres-Fischereischein 41,00 €

Ansprechpartner Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
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Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechpartner Dienststelle Osthofen

Best, Albert
Telefon: 06242/5004-524
Telefax: 06242/5004-599
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Fahrzeugschein

Wenn Sie innerhalb des Landkreises Alzey-Worms umziehen, können Sie wie auch auf Ihrem Personalausweis auf Ihrem Fahrzeugschein Ihre neue Anschrift eintragen lassen. 


Für das Umschreiben des Fahrzeugscheins fällt eine Gebühr von 10,80 € an.

Ansprechperson Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
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Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
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Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
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Beglaubigungen

Sie können sich in den beiden Dienststellen Unterschriften und Kopien beglaubigen lassen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
 
Für die Beglaubigungen fallen folgende Verwaltungsgebühren an:
Art der Beglaubigung Gebühr
Kopien (1. Seite) 2,50 €
Kopien (jede weitere Seite) 2,00 €
Öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift 15,00 €
Unterschriften, Handzeichen, Lichtbilder 2,50 €

 

Ansprechperson Dienststelle Westhofen (Fotokopien, Zeugnisse usw.)

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
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Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechperson Dienststelle Westhofen (Unterschriften)

Leidemer, Monika
Telefon: 06244/5908-515
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen (Fotokopien, Zeugnisse usw.)

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
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Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen (Unterschriften)

Finck, Andrea
Telefon: 06242/5004-523
Telefax: 06242/5004-599
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Ausweise

Personalausweis

Der neue Personalausweis ab 01.11.2010 [Quelle: Bundesministerium des Innern]Der Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Bis zum 16. Lebensjahr wird der Personalausweise ohne eID-Funktion ausgestellt. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Zur Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein Lichtbild (biometrisch, nur Frontalaufnahme, keine Halbprofile, nicht älter als 2 Jahre)

  • Ihren alten Personalausweis, oder Geburtsurkunde,

  • bei Kindern alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsbereichtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

  • Verwaltungsgebühr in Höhe von 37,00 € (für Personen ab 24 Jahre) bzw. 22,80 € (für Personen unter 24 Jahre) und 10 € für einen vorläufigen Personalausweis

Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monate ausgestellt.

Quelle und weitere Informationen: Externer Link folgt www.personalausweisportal.de/steckbrief

Reisepass

Um einen Reisepass zu beantragen benötigen Sie

  • ein Lichtbild (biometrisch, nur Frontalaufnahme, keine Halbprofile, nicht älter als 2 Jahre)
  • Ihren alten Reisepass. Falls nicht vorhanden, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Geburtsurkunde mit
  • 70,00 € Verwaltungsgebühr falls Sie älter als 24 Jahre sind, sonst 37,50 €

Ein Reisepass ist wie ein Personalausweis 10 Jahre gültig (bei Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre), eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

Die Ausweise werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und sind nach ca. 3 Wochen fertiggestellt. Wir haben leider keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten.

Ab dem 26.10.2004 wird zur visafreien Einreise in die USA nur noch ein maschinenlesbarer Reisepass akzeptiert. Wer mit einem vorläufigen Reisepass einreisen will, benötigt ein Visum.

Als weitere Ergänzung zum normalen Reisepass gibt es noch den 48-Seiten-Pass, der für Personen bis 24 Jahre 59,50 € und für Personen ab 24 Jahren 92,00 € kostet. Als Expresspass kostet er 124,00 €.

Für dringende Fälle gibt es auch den Expresspass, dieser liegt innerhalb eines Zeitraums von 72 Stunden nach der Bestellung im Passamt zur Abholung bereit. Die Beantragung muss jedoch vor 12:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau erfolgen. Die Kosten für den Expresspass betragen für Personen bis zum 24. Lebensjahr 69,50 € und ab dem 24. Lebensjahr 102,00 €.

Kinderreisepässe

Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2024  nicht mehr ausgestellt.

Vorläufige Ausweise

Oft kommt es vor, dass man das Ablaufdatum des Reisepasses oder Personalausweises erst dann bemerkt, wenn man diesen dringend benötigt, etwa kurz vor einer Urlaubsreise.
 
In diesem Fall können wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausstellen. Dieses Dokument können wir Ihnen sofort ausstellen, sofern Sie die benötigten Unterlagen dabei haben. Da ein vorläufiger Ausweis immer zusammen mit dem endgültigen Ausweis beantragt wird, benötigen Sie die Unterlagen wie oben aufgeführt und zusätzlich:
 

  • 10,00 € Verwaltungsgebühr für einen vorläufigen Personalausweis

  • 26,00 € für einen vorläufigen Reisepass

Ein vorläufiger Personalausweis ist drei Monate gültig, ein vorläufiger Reisepass ein Jahr.

Ansprechperson Dienststelle Westhofen

Mayer, Heike
Telefon: 06244/5908-511
Telefax: 06244/5908-598
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Babel, Anita
Telefon: 06244/5908-512
Telefax: 06244/5908-598
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Ansprechperson Dienststelle Osthofen

Anders, Elke
Telefon: 06242/5004-521
Telefax: 06242/5004-599
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Kehl, Dagmar
Telefon: 06242/5004-522
Telefax: 06242/5004-599
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Problemabfälle

Für private Haushalte finden regelmäßig Sammlungen von Problemabfällen statt. Hierzu hat der Abfallwirtschaftsbetrieb ein spezielles Schadstoffmobil auf die Reise durch den Landkreis geschickt.

Problemabfälle sind unter anderem:
  • Farben und Lacke
  • Lösungsmittel
  • Säuren und Laugen
  • Reinigungsmittel
  • Altmedikamente

Keine Problemabfälle sind:
  • ausgetrocknete Dispersionsfarben
  • Farb- und Lackdosen mit ausgetrocknetem Restinhalt
  • Verpackungen aus Kunststoff, Weißblech, Aluminium, Styropor, Verbundstoffe
  • ausgehörtete Baustoffe und Bitumenreste

Wichtige Handhabungshinweise:
  • Problemabfälle nur dem Personal am Schadstoffmobil persönlich abgeben und nicht unbeaufsichtigt abstellen
  • Abfälle nicht in offenen Behältnissen abgeben. Nach Möglichkeit nur verschlossene Originalgebinde abgeben. Aufgerissene Verpackungen notfalls verpacken.
  • Verschiedenartige feste oder flüssige Abfälle nicht vermischen
  • Altöl wird nur bis zu einer Menge von 5 Litern pro Anlieferung angenommen, da der Handel verpflichtet ist, dies beim Kauf von Frischöl kostenlos zurückzunehmen.
  • Starterbatterien (Autobatterien) können ebenfalls im Handel abgegeben werden. Daher werden diese nur im Ausnahmefall angenommen. Pro Anlieferer maximal eine Batterie.
  • Haushaltsbatterien können in jedem Geschäft, das Batterien entsprechenden Typs veräußert, kostenlos abgegeben werden (Rücknahmeverpflichtung des Handels gem. Altbatterieverordnung).
  • Transportbehältnisse wie Kartons, Eimer, Kunststoffkisten, bitte wieder mitnehmen.

Wertstoffhöfe

Bei den Wertstoffhöfen im Gebiet der Verbandsgemeinde Wonnegau können Privathaushalte folgendes abgeben (bis zu 0,5 m³):
  • Gartenabfälle, Grünabfälle (für Äste und Stämme gilt: Länge maximal 1,5 m, Umfang max. 35 cm, keine Wurzeln, Wurzelstöcke)
  • Unbelasteter Bauschutt (ohne Gips, Holz, Putzreste, Kabelreste, Rohre, Rigipsplatten, Ytongsteine, Schadstoffe, usw.)
  • Papier, Pappe, Karton
  • Glas (Behälterglas, nach Farben getrennt)
  • Kunststoff und Styropor
  • Gelbe Säcke mit Leichtverpackungen
  • Elektrogeräte
  • Druckerpatronen, Tonerkartuschen, CDs ohne Hüllen, PU Schaumdosen
  • Korken
  • Schrott
  • Haushaltsbatterien, Energiesparlampen
Größere Mengen und andere Abfälle? Auskunft unter: 06731-4082828
 

Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Dittelsheim-Heßloch lauten wie folgt:

Dienstag und Donnerstag 
März bis Oktober  16.00 - 18.00 Uhr
November bis Februar  15.00 - 17.00 Uhr
Samstag ganzjährig  08.00 - 12.00 Uhr  

Der Wertstoffhof befindet sich in Dittelsheim-Heßloch, Ortsteil Heßloch, an der Kläranlage.
Wertstoffhof Dittelsheim-Heßloch Lageplan 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Gundersheim lauten wie folgt:

Montags bis Freitags von 8:30 bis 12.30 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr
Samstags 8:30 bis 12:30 Uhr
 
An der Weidenmühle 14, 67598 Gundersheim
 

Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Osthofen lauten wie folgt:

Dienstag und Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr
Samstag von 08.00 - 12.00 Uhr 

In Osthofen finden Sie den Wertstoffhof in der verlängerten Schumannstraße.

Sperrmüll

Haben Sie Probleme damit, sperrigen Unrat zu entsorgen? Passt dieser Unrat etwa nicht in Ihre Mülltonne? Oder haben Sie gar einen Kühlschrank, der entsorgt werden muss?

In diesem Fall können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau eine Postkarte bekommen, mit der Sie diesen Sperrmüll anmelden können. Bei der nächsten Tour durch Ihren Wohnort wird dieser dann von einem speziellen Müllwagen abgeholt. Sie können den Sperrmüll auch direkt beim Entsorgungsunternehmen anmelden. Sollten Sie einen Kühlschrank zu entsorgen haben und über eine geeignete Transportmöglichkeit verfügen, so können Sie diesen auch direkt bei der Kreismülldeponie in Framersheim abliefern.

Es könnte auch sein, dass Sie Ihren Müll sofort loswerden möchten. Das ist der Punkt, an dem viele den unsinnigen Entschluss fassen, die Landschaft mit Ihrem Müll zu verschandeln. Dabei kann es doch so einfach sein...
 
  • Entweder Sie haben die nötige Zeit und warten auf die Abholung, oder
  • Sie bringen den Müll nach Framersheim zur Mülldeponie, wo Ihnen Müll in geringen Mengen (also etwa ein Anhänger oder ein PKW voll) kostenlos abgenommen wird (obwohl es diese Möglichkeit gibt, wird trotzdem oft der Müll in der Natur entsorgt), oder
  • sofern es sich um Bauschutt oder Grünabfälle handelt, bringen Sie Ihren Abfall zum Wertstoffhof (siehe hierzu weiter unten den Abschnitt “Wertstoffhof”). 

Müllabfuhr

Müllabfuhr / Abfallentsorgung
Der Hausmüll wird in Bioabfall (Grüne Tonne), Plastik- und Verpackungsmaterial (Gelbe Tonne), Altpapier (Blaue Tonne) und Restmüll (Schwarze Tonne) getrennt.
 
Näheres hierzu erfahren Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb der Kreisverwaltung Alzey-Worms KV AZ-WO Abfallarten
 
Die schwarze und grüne Tonne werden in zweiwöchigem Rhythmus geleert. Bitte achten Sie darauf keine Kunststoffe in der grünen Tonne zu entsorgen.

In die gelbe Tonne gehören entleerte Verkaufsverpackungen aus Verbundstoffen (kein Glas, kein Papier). Die gelbe und blaue Tonne werden in vierwöchigem Rhythmus geleert.
Als Zusatz zur gelben Tonne können Sie in den Dienststellen der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau gelbe Säcke während der Öffnungszeiten abholen. Dabei gilt: Pro Haushalt erhalten Sie zwei Rollen gelbe Säcke.
 
 
Die aktuellen Abfuhrtermine für Ihren Wohnort erhalten Sie hier:

Hinweise zur Abwassergebührenabrechnung

Um die Abrechnung der laufenden Abwassergebühren korrekt erstellen zu können, benötigen wir die folgenden Änderungsmitteilungen bzw. Feststellungen:
 
Zwischenzähler (sog. Gartenzähler)
Die Zählerstände der Zwischenzähler für Gartenbewässerung müssen der Verbandsgemeindeverwaltung jährlich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Ein regelmäßiges Ablesen durch die Mitarbeiter der Verwaltung erfolgt nicht, jedoch werden stichprobenweise Kontrollen durchgeführt.
Teilen Sie uns die Zählerstände nicht mit, bleibt der Abschlag unberücksichtigt. Letzter Termin für die Bekanntgabe ist jeweils der 31. Januar.
 
Viehhaltung und Landwirtschaft
Für Viehhaltungen sowie für Pflanzenschutzspritzungen werden auf Antrag Abschläge bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr gewährt. Absetzungen entfallen, soweit für den Gebührenschuldner 35 m³ je Haushaltsangehörigen und Jahr unterschritten werden. Dieser Antrag ist bis zum 31. Januar für das Vorjahr zu stellen. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, bleibt eine verspätete Abgabe unberücksichtigt.
 
Nachweis über den Verbleib organischer Reststoffe (Bringsystem)
Die Nachweise über den Verbleib von Hefe und Trub nach der Most- bzw. Weinbereitung sind bei den Ortsgemeindeverwaltungen und der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich. Auch hier besteht die Abgabepflicht jährlich bis zum 31. Januar.
 
Für Bäckereibetriebe
Bäckereibetriebe erhalten je 100 kg verbackene Mehlerzeugnisse 75 Liter Abschlag vom Frischwasser. Der Abschlag kann nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge sind in der Ausschlussfrist bis 31. Januar zu stellen.
 
 
Die entsprechenden Formulare können bei den Gemeindeverwaltungen und der Verbandsgemeindeverwaltung abgeholt werden oder Sie finden sie hier.

Ansprechperson    

Glaser, Beate
Telefon: 06244/5908-212
Telefax: 06244/5908-299
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Fragomeli, Gina
Telefon: 06244/5908-222
Telefax: 06244/5908-299
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Hamscher, Yara
Telefon: 06244/5908-211
Telefax: 06244/5908-299
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Reststoffe im Weinbau

Für die jährliche Abrechnung benötigen wir jeweils die entsprechenden Nachweise über die Weiterverwertung der Reststoffe.
 
Als Nachweis über den Verbleib des zurückgehaltenen durchschnittlichen Reststoffanteils (einzeln oder in Kombination) gelten:
 
  • Belege der Sammelstellen über die Anlieferung der organischen Reststoffe im Rahmen des Bringsystems (Kläranlage Monsheim, evtl. auch Bodenheim).
  • Beleg einer Brennerei über die Anlieferung der organischen Reststoff
  • Beleg eines Dritten, wie z.B. eines Lohnunternehmens für Hefefiltration oder eines Flüssigentsorgers, über die ordnungsgemäße Entsorgung der organischen Reststoffe
  • Erklärung des Winzers über die Kompostierung der organischen Reststoffe (Filterkuchen) aus der selbst durchgeführten Trubstoff-Filtration durch Meldung an die Verbandsgemeinde mit Kontrollmöglichkeit im Einzelfall durch Einsichtnahme in das Kellerbuch
  • Erklärung des Winzers über die landbauliche Verwertung der Filterkuchen im Rahmen einer guten fachlichen Praxis (Düngeplan, Ausbringungsplan) gegenüber der Verbandsgemeinde mit Angabe der ausgebrachten Menge und der Katasterbezeichnung der gedüngten Grundstücke mit Kontrollmöglichkeit im Einzelfall durch Einsichtnahme in das Kellerbuch
Für den Nachweis über den Verbleib der organischen Reststoffe aus der Weinbereitung ist das entsprechende Formular zu verwenden (siehe Download unten).
 
Sie erhalten es außerdem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau und den Ortsgemeinden zu den jeweiligen Öffnungszeiten.
 
Dieses Formblatt und die dazugehörenden Belege sind bis zum 31. Januar des Folgejahres der Verbandsgemeinde Wonnegau vorzulegen.
 
Sie dienen als Grundlage für die Berechnung der Zusatzgebühren Weinbau. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Winzerbetriebe die Ihre Erzeugnisse als Most verkaufen, also keine Weinbereitung durchführen, den Nachweis ebenfalls vorzulegen haben.
 
Hinweis:
  • Der Nachweis über den Verbleib von organischen Reststoffen ist jährlich zu erbringen.
  • Die Angaben der Abwassergebührenpflichtigen kommen einer Steuererklärung im Sinne der Abgabenordnung gleich. Zuwiderhandlungen bzw. falsche Angaben können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ansprechperson  

Glaser, Beate
Telefon: 06244/5908-212
Telefax: 06244/5908-299
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Hamscher, Yara
Telefon: 06244/5908-211
Telefax: 06244/5908-299
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