Hinweis Hundehaltung

Beim Ordnungsamt gehen immer wieder Beschwerden über nicht ordnungsgemäße Hundehaltung im Gebiet der einzelnen Ortsgemeinden ein.

Am häufigsten vorgetragen werden Klagen bezüglich lang anhaltenden Bellens, dicht gefolgt von Kotablagerung und Beschwerden betreffend des Verstoßes gegen den Leinenzwang außerhalb auf öffentlichen Straßen. Auch die widerrechtliche Nutzung von Wirtschaftswegen durch Hundehalter, die ihre Hunde mit dem Auto in die Gemarkung fahren, führt immer wieder zu Beschwerden und Ärger.

Nachfolgend möchten wir alle Hundehalter noch einmal auf folgende Vorschriften aufmerksam machen:

Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass niemand durch deren Lärm oder Geruch mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. Das heißt zum Beispiel, dass ein Hund nicht stundenlang bellen darf, wenn er zuhause allein gelassen wird und sehnsüchtig auf Herrchen oder Frauchen wartet. Des Weiteren müssen Hunde in der Nachtzeit (22.00 Uhr – 06.00 Uhr) so gehalten werden, dass niemand durch die Haltung der Hunde (etwaiges Bellen) belästigt wird.

Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass es nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wonnegau verboten ist, auf öffentlichen Straßen innerhalb der bebauten Ortslagen und in öffentlichen Anlagen Hunde unangeleint auszuführen bzw. laufen zu lassen. Auch außerhalb der bebauten Ortslage besteht eine Anleinpflicht, wenn sich andere Personen oder Tiere nähern oder sichtbar werden. Alle Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt und ungehindert das Grundstück verlassen können. Die Grundstücke sollten aus diesem Grunde entsprechend gesichert werden.

Ferner möchten wir noch darauf hinweisen, dass die Halter und Führer von Hunden dafür sorgen müssen, dass öffentliche Anlagen, Plätze, Gehwegflächen und öffentliche Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Dies gilt auch für die Wegränder außerhalb der bebauten Ortslage. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen (Hundekot) sind Halter und Führer von Hunden nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.

Für ein gütliches Miteinander von Mensch und Tier ist es unerlässlich, diese Regeln zu beachten. Das Ordnungsamt bittet daher alle Hundehalter eindringlich, diese Vorschriften einzuhalten.

Bei Nichtbeachten dieser Hinweise müssen die Hundehalter mit der Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen.

Verbandsgemeindeverwaltung
Wonnegau
- Ordnungsamt -

Stadt Osthofen erfasst Flächen für Einzelhandel

Die Stadt Osthofen führt im Rahmen der Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes eine flächendeckende Erhebung des Einzelhandelsbestandes durch. Diese Untersuchung wird durch das Büro Stadt + Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH, vorgenommen und findet im September 2023 statt.

Ziel der Erfassung ist eine aktuelle Datenbasis, mit der die wesentlichen Veränderungen im Marktgeschehen aufzeigt werden können. Sie ist eine Grundlage für die Formulierung der wichtigsten Zielaussagen im Einzelhandelskonzept der Stadt Osthofen. Rat und Verwaltung erhalten damit Antworten auf aktuelle Fragen: Wie entwickelt sich der Einzelhandel in der Stadt Osthofen insgesamt? Wie steht es um die Zentren- und Standortstruktur der Stadt? Wo ist die Nahversorgungssituation zu bewerten?

Im September 2023 geht dafür Erhebungspersonal von Stadt + Handel von Geschäft zu Geschäft und erfasst die Verkaufsfläche sowie die Sortimente. Eine Befragung der Händlerinnen und Händler ist dafür in der Regel nicht notwendig. Auf Wunsch können sich die Mitarbeitenden von Stadt + Handel mit einem Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Stadt ausweisen. Der Datenschutz und die Anonymität werden bei allen Erhebungen berücksichtigt. Eine Veröffentlichung von betriebs- oder personenbezogenen Angaben erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

Von den Ergebnissen profitiert am Ende vor allem der Einzelhandel selbst. Denn mit einem aktuellen Einzelhandelskonzept können Fehlentwicklungen vermieden, die Zentren- und Standortstruktur gestärkt und eine gute Versorgung in Osthofen sichergestellt werden. Auftraggeber der Erhebung ist die Stadt Osthofen.

Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen sind:

Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau - Dienststelle Osthofen
Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Herr Christian Scheuermann
Am Schneller 3
67574 Osthofen
06242/5004-301

Büro Stadt + Handel
Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH
Herr Kai Schröder
Hörder Hafenstraße 11
44263 Dortmund
0231 – 8 62 68 90

Ihr Stadtbürgermeister

Thomas Goller

Illegales Abfeuern von Böllerschüssen / Feuerwerkskörpern

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden darüber, dass Unbekannte in den späten Abendstunden bzw. Nachtstunden Feuerwerkskörper bzw. sonstige pyrotechnische Gegenstände abschießen und private Feierlichkeiten hiermit untermalen. Wir weisen hiermit darauf hin, dass solche Maßnahmen nicht erlaubt sind. Ein solches Verhalten kann auf keinen Fall geduldet werden. Feuerwerkskörper und sonstige pyrotechnische Gegenstände dürfen nur von gesondert geschultem Personal und nur in besonderen und begründeten Fällen abgeschossen werden und bedürfen einer vorherigen Erlaubnis durch die Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms. Es handelt sich ansonsten um einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Es können hier auch sehr schnell Schäden an Personen und Sachen passieren.

Wir bitten um Beachtung.

67593 Westhofen, den 25.08.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
- Ordnungsamt –

Haushaltssatzung der Stadt Osthofen für die Jahre 2023/ 2024

Aufgrund der §§ 24 und 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. Seite 153), in der derzeit geltenden Fassung, wird für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 nach dem Beschluss des Stadtrats vom 30.03.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 Festgesetzt werden:

 

 

2023

2024

1.    im Ergebnishaushalt

     

der Gesamtbetrag der Erträge auf

13.410.690

12.029.350

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

14.559.525

14.469.310

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

-1.148.835

-2.439.960

 

 

 
 

 

 

2.    im Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

die ordentlichen Einzahlungen auf

11.197.205

11.349.420

die ordentlichen Auszahlungen auf

13.383.325

13.307.580

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-2.186.120

-1.958.160

 

 

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    

2.234.330

2.891.180

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.354.000

3.239.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-2.119.670

-348.320

 

 

 

 

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.803.780

3.260.955

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

497.990

954.475

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

4.305.790

2.306.480

Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 § 2 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen

 Es werden festgesetzt:

 

2023

2024

     

1.      der Gesamtbetrag der Kredite auf

2.119.000

348.000

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0

0

Anmerkungen:

Der Gesamtbetrag der Kredite für das Haushaltsjahr 2023 wurde gem.§ 95 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 103 Abs. 2 GemO unter dem Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung erteilt.

Die beantragte Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 wurde nicht genehmigt.

 § 3 Steuersätze (Hebesätze)

 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2023

2024

1.      Grundsteuer

   

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

345 v.H.

345 v.H.

b) für Grundstücke (B)

465 v.H.

465 v.H.

     

2.      Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v.H.

  § 4 - Beiträge für Weinbergschutz, sowie Feld- u. Weinbergswege

Die Beiträge für den Weinbergschutz gemäß der Satzung vom 22.11.2001 werden wie folgt festgesetzt:

 

2023

2024

 

wird durch separaten

Beschluss

festgesetzt

wird durch separaten

Beschluss

festgesetzt

     

Die Beiträge für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld- und Weinbergswege gemäß der Satzung vom 22.11.2001 werden wie folgt festgesetzt:

 

2023

2024

 

0,00 €/ha

0,00/ha

§ 5 – Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.

§ 6 – Altersteilzeit

 Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte wird in keinem Fall zugelassen.

§ 7 – Eigenkapital

 Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 wird mit 27.383.388,07 € ausgewiesen. Eine Schlussbilanz zum 31.12.2022 besteht derzeit noch nicht.

 § 8 - Weitere Vorschriften über die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben

 Wertgrenze, über deren Bewilligung der Bürgermeister entscheiden kann

Die Wertgrenze, ab deren die Genehmigung des Stadtrates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses für die Anschaffung von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie für die Anschaffung von sonstigen Sachen des Anlagevermögens im Rahmen der vorgesehenen Haushaltsansätze einzuholen ist, wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Über die Bewilligung unterhalb dieser Grenze kann der Bürgermeister entscheiden.

 § 9 – Inkrafttreten

 Die Festsetzungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 treten, unter Berücksichtigung der Haushaltsverfügung, zum 01.01.2023 in Kraft.

Die Festsetzungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 sind nicht genehmigungsfähig. Für das Jahr 2024 ist eine Nachtragshaushaltssatzung vorzulegen.

Stadtverwaltung Osthofen
Osthofen, 29.06.2023
Goller
Stadtbürgermeister

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Stadt Osthofen für die Haushaltsjahre 2023/2024 liegt in der Zeit von Montag, dem 10.07.2023 bis einschließlich Mittwoch, dem 19.07.2023, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 17 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim

Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die

Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 29.06.2023
Wagner
Bürgermeister

Breitbandausbau in Osthofen

Breitbandausbau in Osthofen

Die Firma GlasfaserPlus, Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, ist nunmehr seit über 2 Monaten in Osthofen mit dem Breitbandausbau beschäftigt. Es werden Glasfaserleitungen u.a. für die Nutzung von schnellem Internet in die öffentliche Infrastruktur verlegt.

Die Grundstückseigentümer können einen Anschluss bis ins Haus beantragen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website

www.telekom.de/glasfaser

oder telefonisch bei der kostenlosen Hotline

0800 22 6610.

Nach dem Bauzeitenplan werden im Monat August 2023 die Arbeiten in folgenden Straßen durchgeführt:

            Bahnhofstraße

            Carlo-Mierendorff-Straße (Haus-Nr. 2 und 10 – 30))

            Friedrich-Ebert-Straße (Haus-Nrn. 2 – 14 und 3 – 11)

            Schillerstraße (Haus-Nrn. 6 – 10)

            Schwerdstraße (Haus-Nrn. 2 – 18)

            Sickingenstraße

            Waaggasse

            Wilhelm-Leuschner-Straße (Haus-Nrn. 1 – 15)

            Jahnstraße (Haus-Nrn. 11 – 19)

            Uhlandstraße

            Matthias-Erzberger-Straße (Haus-Nrn. 1 – 7 und 2 – 16)

            Goldbergstraße (Haus-Nrn. 1 – 13 und 2 – 4)

            Ernst-Thälmann-Platz

            Ringstraße

            Schubertstraße (Haus-Nrn. 11 – 17 und 18 – 30)

            Rheinstraße (Haus-Nrn. 1 – 29 und 37 – 59)

            Dr.-Wander-Straße

            Dr.-Hans-Böckler-Straße

            Friedrich-August-von-Pauli-Straße

            Lindenstraße (Haus-Nrn. 2 a – 12 d und 5 – 17)

            Rheindürkheimer Straße

            Auf der Rosselshecke (Haus-Nrn. 1 – 25 und 2 – 22)

            Römerstraße

            Büchnerstraße

            Goethestraße

            Heinrich-Heine-Straße (Haus-Nrn. 2 – 14 und 5)

            Änderungen vorbehalten !!

           

           

Es wird teilweise mit mehreren Baukolonnen parallel gearbeitet. Die Verlegung der Kabel erfolgt, soweit möglich, in den Bürgersteigen, so dass es hier zu Behinderungen kommen kann.

Die Vornahme der Hausanschlüsse wird, soweit hierzu ein Auftrag erteilt wurde, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Termine werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

Für die durch die Bautätigkeit entstehenden Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis.


Osthofen, den 31.07.2023

Verbandsgemeindeverwaltung
Wagner
Bürgermeister

Sitzung des Ortsgemeinderates Westhofen am Mittwoch, dem 22. Mai 2024, 19:00 Uhr

Sitzungsort: Bürgerhaus, Ohligstraße 5, 67593 Westhofen

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Jahresabschluss 2023

a) Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses

b) Feststellung des Jahresabschlusses

c) Entlastung des Ortsbürgermeisters, der ihn vertretenden Beigeordneten sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Wonnegau und der ihn vertretenden Beigeordneten

2.

1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Wonnegau;

Zustimmung der Ortsgemeinde Westhofen gemäß § 67 Abs. 2 GemO

3.

6. Änderung des Bebauungsplans "An der Brennerei";

a) Beratung und Beschlussfassung über die Annahme der geänderten Planunterlagen

b) Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden

4.

Friedhofsangelegenheiten;

Erteilung des Auftrags zur Abräumung von Grabstätten auf dem Friedhof

5.

Friedhofsangelegenheiten;

Errichtung von drei weiteren Urnenstelen

6.

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Westhofen";

Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Satzung

7.

Festsetzung der Hebesätze für die wiederkehrenden Beiträge Weinbergsschutz und Wirtschaftswege für das Haushaltsjahr 2024

8.

Beratung und Beschlussfassung zur Herstellung einer befestigten Fläche vor dem Brunnenhaus

9.

Annahme von Spenden

10.

Einwohnerfragestunde

11.

Mitteilungen und Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

12.

Personalangelegenheiten

13.

Bauanträge, Liegenschaftsverkehr

14.

Mitteilungen und Anfragen

15.

Resümee

Westhofen, den 02.05.2024
Ottfried Fehlinger
Ortsbürgermeister

Abräumung von Grabstätten durch die Ortsgemeinde Westhofen

Im Laufe der Sommermonate werden auf dem Friedhof Grabstätten, bei denen die Ruhe- oder Nutzungszeiten abgelaufen sind, durch die Ortsgemeinde Westhofen abgeräumt. Für diese Grabstätten sind der Verwaltung keine Nutzungsberechtigten oder Personen bekannt, die ein berechtigtes Interesse daran haben.

In der nachstehenden Tabelle sind alle Grabstätten aufgeführt, die abgeräumt werden sollen. Personen, die ein berechtigtes Interesse oder ein Nutzungsrecht an einer dieser Grabstätten haben, werden gebeten, sich während der Sprechzeiten bei der Ortsgemeinde Westhofen zu melden.

Grabfeld

Reihe

Nummer

Belegung

A

5

62

Ernst Ludwig Hild

B

1

1-2

Heinrich und Helene Schmidt

B

1

5-6

Susanne + Stefan Jüllich, Georg Weiler, Susanne Stotz

C

2

16-17

Heinrich, Elisabeth und Wilhelm Hering

C

5

82-83

Elisabeth und Jakob Thehos

C

16

280

Katharina + Johann Hannemann, Charlotte Laudenklos, Katharina Eschenfelder

C

21

368-369

Katharina und Karl Friedrich Hugo Rochlitz

E

10

216-218

Anna Richter, Liesel Eichstätt, Elise, Barbara + Jakob Heß

E

17

339-340

Elisabeth + Wilhelm Dürkes

I

1

17-18

Johanna Albertina und Jakob Strubel

I

3

35-36

Katharina, Marion und Philipp Gagel

I

18

160-161

Katharina und Friedrich Wilhelm Brendel

J

1

9

Erika Bender

J

2

43

Ludwig Sudheimer

J

2

47

Katharina und Peter Otto Schmitt

J

6

109

Eva Magdalena Freitag

J

8

124

Wilhelm Schaad

J

8

129

Heinrich Rohrwick

Aus dem beigefügten Friedhofsplan sind die abzuräumenden Grabstätten ersichtlich.

Zur Klärung von Fragen steht auch die Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung der VG Wonnegau, Frau Bork, zur Verfügung. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 06242/5004-305 während der Sprechzeiten der VGV Wonnegau in der Dienststelle am Standort Osthofen zu erreichen.

Melden sich bis zum 31.05.2024 keine Angehörigen oder Personen, die ein berechtigtes Interesse an einer der genannten Grabstätten haben, werden diese abgeräumt. Die Geltendmachung eventuell bestehender Ansprüche an der Grabstätte ist danach nicht mehr möglich.

67593 Westhofen, 22.04.2024
Ottfried Fehlinger
Ortsbürgermeister

Friedhof 10

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Westhofen für die Jahre 2024 / 2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 21.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

     

Festgesetzt werden

   
 

2024

2025

1. im Ergebnishaushalt

     

1.1 der Gesamtbetrag der Erträge auf

7.567.680

7.312.570

1.2 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

7.553.020

7.307.760

1.3 der Jahresüberschuss / -fehlbetrag auf

+14.660

+4.810

     
     

2. im Finanzhaushalt

   
     

2.1 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-290.320

+98.090

2.2 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

2.3 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

402.910

119.000

2.4 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

573.450

119.250

2.5 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-170.540

-250

2.6 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

+460.860

-97.840

 

 

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 

2024

2025

zinslose Kredite auf

0 €

0

verzinste Kredite auf

0 €

0

zusammen auf

0 €

0 €

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, Kredite im Rahmen der Kreditermächtigung nach Einholung mehrerer Angebote bei dem preisgünstigsten Kreditinstitut aufzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2024

2025

     

Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

     

Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

     

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

380 v.H.

     

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

   
     

für den ersten Hund

48,00 €

48,00 €

für den zweiten Hund

108,00 €

108,00 €

für jeden weiteren Hund

108,00 €

108,00 €

für jeden gefährlichen Hund

618,00 €

618,00 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden wie folgt festgelegt:

 

2024

2025

Wiederkehrender Beitrag für den Weinbergsschutz (Weinbergshutumlage)

wird in beiden Haushaltsjahren durch separaten Beschluss festgesetzt

   

Beiträge für Feld- und Weinbergswege (Umlage der Wegeunterhaltungskosten)

wird in beiden Haushaltsjahren durch separaten Beschluss festgesetzt

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 14.263.908,95 €.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (Beschluss Ortsgemeinderat vom 12.03.2008).

§ 9 Altersteilzeit

Altersteilzeit ist im Rahmen der jeweils gültigen tarifvertraglichen Regelungen zulässig (TV FlexAZ vom 27.10.2010 und TV ATZ vom 05.05.1998).

Westhofen, den 22.03.2024
Fehlinger
Ortsbürgermeister

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Westhofen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 liegt in der Zeit von Montag, den 25.03.2024, bis einschließlich Donnerstag, den 04.04.2024, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 16 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 22.03.2024
Wagner

Bürgermeister

Haus- und Benutzungsordnung

3. Änderung vom 21. Februar 2024 zur Haus- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus in 67593 Westhofen vom 17. April 2002 in der Fassung vom 06. September 2021

§ 1

§ 8 der Haus- und Benutzungsordnung wird wie folgt neu gefasst:

§ 8 Benutzungsentgelt, Kaution

(1) Für die Benutzung der Räume und Anlagen usw. ist ein Pauschalentgelt zu entrichten.

Dieses beträgt

  1. anlässlich von Familienfesten, Partyveranstaltungen und sonstigen Feiern (inkl. Reinigung)
  1. für Westhofener Einwohnerinnen und Einwohner 130,00 EUR
  2. für auswärtige Benutzerinnen und Benutzer 180,00 EUR
  1. bei Vortrags- und Bildungsveranstaltungen bis zu 4 Stunden (inkl. Reinigung)
  1. für Westhofener Einwohnerinnen und Einwohner 80,00 EUR
  2. für auswärtige Benutzerinnen und Benutzer 130,00 EUR

und ist vor der Benutzung fällig.

(2) Vor der Benutzung ist eine Kaution von 100,00 EUR zu entrichten.

(3) Das Benutzungsentgelt ist mittels EC-Gerät bei der Ortsgemeindeverwaltung zu zahlen.

(4) Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Abnahme / Übergabe unbar erstattet. Schäden werden verrechnet.

(5) Die Entgeltssätze nach Abs. 1 gelten für die einmalige Benutzung bzw. die Benutzung für mehrere Tage pro Tag der Benutzung. Das Entgelt für eine regelmäßige Benutzung über einen längeren Zeitraum ist durch besondere Vereinbarung festzulegen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

67593 Westhofen, den 22.02.2024
Ottfried Fehlinger
Ortsbürgermeister

Unbedenklichkeit von Verfahrensmängeln gem. § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Benutzungsordnung nach § 24 Abs. 6 GemO in der zur Zeit gültigen Fassung in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

67593 Westhofen, den 01.03.2024
Ottfried Fehlinger
Ortsbürgermeister



Toilette auf dem Friedhof vorübergehend geschlossen

Wir bitten um Beachtung, dass wegen einer Baumaßnahme des  Wasserwerks am Brunnenhaus in Westhofen das Wasser auf dem Friedhof in der Zeit vom 21.11.2023 – 25.11.2023 abgestellt werden muss. Die Ortsgemeinde wird in dieser Zeit auch die Toilette auf dem Friedhof schließen. Auch der Wirtschaftsweg hinter dem Friedhof in Richtung Brunnenhaus wird in diesem Zeitraum nicht passierbar sein. Wir bitten um Beachtung.

Ortsgemeinde Westhofen
Fehlinger, Ortsbürgermeister

Breitbandausbau in Westhofen

Die Deutsche Glasfaser Holding GmbH ist in Westhofen für den Breitbandausbau zuständig. Es werden Glasfaserleitungen u.a. für die Nutzung von schnellem Internet in die öffentliche Infrastruktur verlegt.

Die Grundstückseigentümer können einen Anschluss bis ins Haus beantragen. Nähere Informationen hierzu erhalten hier: www.deutsche-glasfaser.de.

Die Bauarbeiten beginnen ab dem 14.11.2023 in folgenden Straßen:

  • Schöne Aussicht
  • Im Schweigert
  • Bergstraße

Es wird teilweise mit mehreren Baukolonnen parallel gearbeitet. Die Verlegung der Kabel erfolgt, soweit möglich, in den Bürgersteigen, so dass es hier zu Behinderungen kommen kann.

Die Vornahme der Hausanschlüsse wird, soweit hierzu ein Auftrag erteilt wurde, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Termine werden mit den Grundstückseigentümern abgestimmt.

Für die durch die Bautätigkeit entstehenden Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis.

Osthofen, den 07.11.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister

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