Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Meldebehörde im Bürgeramt.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
- 2 Woche(n)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.