Erschließungskosten

Straßenbau

Wenn die Straße, die zu Ihrem Grundstück führt, noch nicht ausgebaut ist oder in einem schlechten Zustand ist, müssen Sie damit rechnen, dass diese Straße in Kürze hergestellt wird. Handelt es sich dann noch um eine erstmalige Herstellung der Straße, so liegt eine Erschließung vor, die zum Großteil von den Grundstückseigentümern dieser Straße finanziert werden muss. Sie sollten sich dazu bei der Verbandsgemeindeverwaltung erkundigen.

Kanalbau

Achten Sie auch darauf, ob in der Straße bereits ein Kanal verlegt ist und ob Ihr Grundstück bereits einen Hausanschluß für diesen Kanal hat. Erkundigen Sie sich, ob die Kosten für den Kanal und den Kanalanschluß bereits bezahlt sind, oder ob auch diese Kosten auf Sie zukommen.

Anschlusskosten

Ebenfalls nicht unerhebliche Kosten kommen durch den Anschluss Ihres Grundstückes an die Versorgungsleitungen, wie Wasser, Strom und eventuell Gas, auf Sie zu.
Genaue Informationen über die zu erwartenden Kosten erhalten Sie bei den Versorgungsunternehmen.

Beiträge

Ausbaubeiträge

Ausbaubeiträge werden für Straßenbaumaßnahmen erhoben, die der Erhaltung oder Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße dienen.
Im Gebiet der Verbandsgemeinde Wonnegau gibt es nur wiederkehrende Beiträge. Bei den Wiederkehrenden Beiträgen wird die gesamte Ortslage zum Abrechnungsbereich. Jeder Grundstückseigentümer in der betreffenden Ortsgemeinde beteiligt sich an der Straßenbaumaßnahme im gesamten Ort. 

Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Straße erhoben. Die Kosten eines solchen Neubaus werden auf die Anliegergrundstücke der betreffenden Straße umgelegt. Grundlage für die Beitragspflicht ist die gewichtete Grundstücksfläche; diese berechnet sich nach der Formel: Grundstücksfläche x Faktor für die Anzahl möglicher Vollgeschosse.