Bechtheim
Einwohnerzahl zum 30.06.2023: 1.853
Verschmutzung von Straßen, Wegen und Grünanlagen durch Hundekot
Hundekot auf den Bürgersteigen, Straßen, Wegen und in öffentlichen Grünanlagen wird immer mehr zum Problem in unseren Gemeinden. Hundehaufen findet man mittlerweile überall: Mitten auf den Bürgersteigen, diskret in den Ecken neben Stromverteilerkästen, in den Grünanlagen, auf fremden Privatgrundstücken und vor allem auf schmalen Fußwegen abseits vom Autoverkehr. Auch die Verunreinigung von landwirtschaftlichen Flächen und Weinbergen ärgert die jeweiligen Grundstücksbesitzer. Spaziergänger müssen ihren Blick ständig auf den Boden richten, um nicht in Hundekot hineinzutreten.
Hausbewohner und Grundstückseigentümer sind nach der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde verpflichtet, die Straße vor dem Grundstück zu kehren und sauber zu halten. Viele pflegen dabei auch mit großem Aufwand die Grünanlagen in den Bürgersteigen und leisten dadurch einen wertvollen Beitrag zur Gestaltung des Ortsbildes. Es ist aber nicht Aufgabe dieser Personen, den Hundekot, verursacht durch Dritte, vor ihrem Haus bzw. vor ihren und auf ihren Grundstücken zu entfernen. Diese Aufgabe trifft den Hundehalter und den Hundeführer.
Wir appellieren daher an alle Hundehalter und Hundeführer, unbedingt darauf zu achten, dass wenn ihre Tiere innerhalb der Gemeinde auf den Straßen, Wegen, öffentliche Plätzen, Grünanlagen und in fremde Grundstücke ihre Notdurft verrichten, dies umgehend zu beseitigen ist.
Die Verunreinigung der Straßen und Grünanlagen mit Hundekot ist kein Kavaliersdelikt, sondern bedeutet eine Ordnungswidrigkeit, die nach der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Wonnegau mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Entsprechende Anzeigen nimmt das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Wonnegau entgegen.
Westhofen, den 28.08.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Ordnungsamt
Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO
In seiner Sitzung am 24.08.2026 befasste sich der Ortsgemeinderat Bechtheim mit folgenden Themen:
- Herr Scheuermann von der Verbandsgemeindeverwaltung gab einen Sachstandsbericht über vergebene Aufträge und Nachträge am Neubau der fünfgruppigen Kindertagesstätte „Kunterbunt“. Ebenso stellte er die evtl. Gewährung von Energiekrise-Zulagen dar, die der Ortsgemeinderat ablehnte.
- Ortsbürgermeister Perlick gab einen Sachstandsbericht zum Umzug des Bauhofs.
- Die Baumpflegearbeiten für das Jahr 2026 wurden an die Firma Rohlfing zum Preis von 28.649,25 € vergeben.
- Für eine rechtssichere Abrechnung der Mittagsverpflegung an der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ ist der Erlass einer Satzung erforderlich. Der Rat stimmte dem Entwurf der Verbandsgemeindeverwaltung zu. In einer der nächsten Sitzungen ist dann die Höhe des Gebührensatzes pro Mahlzeit festzulegen.
- Im nichtöffentlichen Teil ging es um Vertrags-, Personal-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten sowie um die Weiterverfolgung einer Forderung.
67574 Osthofen, den 26.08.2026
Wagner
Bürgermeister
Benutzungsordnungen Bechtheim
Haushalt Bechtheim
Satzungen Bechtheim
Text über Bechtheim von Altbürgermeister Wolfgang Thomas
Der alte Weinort Bechtheim, geschützt in einer flachen Mulde, ist rings von Reben umgeben. Wenn man den „Rastplatz voller Heimlichkeiten" betritt, ist man im Bezirk der Freude, der Wonne und der Weinseligkeit - heißt es in einer alten Chronik. Nach der Überlieferung nahm der fränkiche Edelmann „Berchto" hier sein Heim, aus dem sich der Name Bechtheim ableitet. Wegen seiner Kraft und Stärke ist ein Bär im Wappen symbolisiert.
Das Dorf kam im 9. Jahrhundert durch Schenkungen in den Besitz des Hochstifts Lüttich (Belgien) und die Chorherrn begannen um 1020 mit dem Bau der romanischen Basilika, die dem heiligen Lambertus geweiht ist. Sie kann mit ihrem Alter mit den romanischen Dombauten längs des Rheins wetteifern. So prägt sie Bechtheim als das „Kleinod im Wonnegau".
An dem alten Wehrturm, der heutige Kirchturm, ist nach einem Kirchenbrand im Jahr 1558 das Jahr des Wiederaufbaues „5544 nach Erschaffung der Welt" eingemeißelt. Ein Rätsel, das bis heute nicht eindeutig gelöst ist. Im 13. Jahrhundert wurde das Gotteshaus mit einem Hochchor zur Reliquienverehrung erweitert, unter dem sich der Pilgergang mit Ritzzeichnungen aus damaliger Zeit befindet.
Viel Volk durfte schon im Mittelalter auf dem Pilgerpfad in den Ort gekommen sein und den Durst dürfte man in den an der Kirche tief gelegenen historischen Brunnen, dem Lambertusbrunnen und Ägidiusbrunnen gestillt haben. Die vornehme Gesellschaft fand sich im „Wirtshaus zum fröhlichen Mann" ein, wo auch oft die Grafen zu Leiningen bewirtet wurden. Die Leininger Grafen waren seit dem 13. Jahrhundert die Dorfherren und Richter über Hals und Bein. Zeitweise hatten mehr als 20 Adelsfamilien hier ihren Herrensitz genommen, so dass der Ort den Beinamen „Dorf der Herrschaftshäuser" erhielt.
Besonderen Wert legte man schon damals auf die Qualität der Weinerzeugnisse. So gab es bereits 1628 die „Bechtheimer Weingartordnung" nach der verbotswidrig angelegte Rebstöcke „bei Straf“ ausgehauen werden mussten und der Leiningische Amtmann Susemihl fertigte 1780 die „ordentlich zu Papier gebrachte" strenge „Verordnung über die Abgrenzung der Rebanbaufläche," als „ewig gültiges Gesetz," nach dem nur „Rieslinge und Traminer" gepflanzt werden durften. In der Weingeschichte war hiermit die erste Terroir- Abgrenzung geboren.
Nach dem die Franzosen 1792 den Adel vertrieben und deren Besitze versteigerten, bestimmten sie Bechtheim zum Sitz einer Kantonsverwaltung. Der Kanton Bechtheim umfasste mit seinen 20 umliegenden Orten näherungsweise das Gebiet der heutigen Verbandsgemeinden Wonnegau und Eich.
Heute gehört die Weinbaugemeinde Bechtheim mit ihren rund 1900 Einwohnern und einer Gemarkungsgröße von 1334 Hektar, einschließlich der Rebanbaufläche von 628ha, zur Verbandsgemeinde Wonnegau und bemüht sich den Fremdenverkehr auch durch Übernachtungsmöglichkeiten zu fördern.
Der Ort ist mit seiner historischen Bausubstanz, seinem verwinkelten Ortskern, der schönen evangelischen Kirche, seinen Brunnen und dem Wein immer einen Besuch wert. Besonders das Bechtheimer Weinfest, das am 2. Wochenende im September stattfindet, ist ein Anziehungspunkt für Weinfreunde. Aber auch übers Jahr lohnt der Aufenthalt in Bechtheim.
So kann man auch auf dem Marktplatz am Marktbrunnen, am Obelisk mit ehemals in der Gemeinde geltenden Maßeinheiten, Interessantes erfahren. Zusätzlich stehen um den Brunnen zehn Stelen. Diese geben Aufschluss über Bechtheims Ortsgeschichte in unserer Region Rheinhessen.
Mehr kann man bei einem Ortsrundgang oder einer Kirchenbesichtigung erfahren, die ich als Verfasser dieser Zeilen gerne durchführe.
Wolfgang Thomas, Ortsbürgermeister a. D.