Kindertagesstätten
Beiträge für den Besuch der Kita
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr werden in Rheinland-Pfalz keine Beiträge für den Kita-Besuch mehr fällig.
Bei den vier kommunalen Kitas kümmert sich die Verbandsgemeindeverwaltung um die Krippenbeiträge bei unter zweijährigen Kindern.
Die Höhe der Beiträge, die für Kinder unter zwei Jahren zu zahlen sind, kann dem Kindertagesstättenbedarfsplan des Jugendamts der Kreisverwaltung Alzey-Worms entnommen werden.
Nähere Informationen finden Sie auch bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms.