Grubenentleerung
Haushalte, die noch nicht an den Kanal angeschlossen sind oder daran angeschlossen werden können, verfügen statt dem Kanalanschluss über eine Grube, die geleert werden muss.
Die Kosten für die Entleerung trägt die Verbandsgemeinde, sofern das Grundstück nicht an den Kanal angeschlossen werden kann.
Dieses Verfahren betrifft im Gebiet der Verbandsgemeinde Wonnegau zur Zeit nur noch sehr wenige Grundstücke.