Wiederaufbaukasse

Der Beitrag zur Wiederaufbaukasse wird von der Verbandsgemeinde Wonnegau für die Wiederaufbaukasse erhoben und stellt daher nur einen durchlaufenden Posten dar.
Die Wiederaufbaukasse Rheinland-Pfalz hat nach dem Weinbergsaufbaugesetz die Aufgaben, zur Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Winzerbetriebe beizutragen und insbesondere den planmässigen Wiederaufbau von Rebflächen vorzubereiten und zu fördern, des Weiteren die Gewährung von Überbrückungsdarlehen für Erzeugergemeinschaften für Wein sowie die Gewährung von Erntebergungsfinanzierung für Winzergenossenschaften.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.