Stadt Osthofen

Einwohnerzahl zum 30.06.2023: 9.845

Rechtsverordnung über die Festsetzung von Marktsonntagen für die Stadt Osthofen

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBl. S. 40) wird für die Stadt Osthofen folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Im Stadtgebiet der Stadt Osthofen werden die Sonntage am

22.03.2026
26.04.2026
31.05.2026
23.08.2026
20.09.2026
18.10.2026

als Marktsonntage festgesetzt.

§ 2

An den Marktsonntagen dürfen auf Antrag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG durchgeführt werden. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet.

§ 3

An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Osthofen durchgeführt werden.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet.

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Osthofen, 09.03.2026
Verbandsgemeinde Wonnegau
Wagner
Bürgermeister

3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau - »Wasserwerk«;

Die Verbandsgemeinde Wonnegau plant die 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Stadt Osthofen.

Die Teilfortschreibung sieht die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage am Wasserwerk in der Rheinstraße (Außerhalb Richtung B9) in Osthofen vor.

Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit all seinen Anlagen sowie allen verwendeten Rechtsgrundlagen und DIN-Vorschriften liegt für den Zeitraum vom

03.08.2026 bis einschließlich 15.09.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Am Schneller 3, 67574 Osthofen, während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 3.5 aus und kann dort von jedermann kostenfrei eingesehen werden, es werden Auskünfte erteilt.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen unter Bauleitplanung herunter zu laden, Auskünfte können auch telefonisch unter 06242-5004301 erteilt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während dieser Offenlage bei den genannten Dienststellen Stellungnahmen vorgebracht werden können.

Weiterhin ist zu beachten, dass Stellungnahmen nur während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme aus:

Art der Information

Verfasser

Inhalt

Begründung mit Umweltbericht zur 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Wonnegau

WSW & Partner GmbH

Darstellung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der geplanten Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik / Anlagen zur Wasserversorgung. Betrachtet werden insbesondere die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen/Biotope, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft/Landschaftsbild/Erholung sowie Kultur- und Sachgüter.

Enthalten sind außerdem Aussagen zu Natura 2000, Artenschutz, Eingriffsregelung, Wechselwirkungen, Monitoring, Standort/Flächenumfang, Wasserschutzgebiet Osthofen, Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets, Sturzflutgefährdung sowie Denkmalschutz.

Planunterlagen / Flächennutzungsplanausschnitt zur 3. Teilfortschreibung / 3. Teiländerung

WSW & Partner GmbH

Darstellung der räumlichen Lage und der geplanten Änderung von Grünfläche, landwirtschaftlicher Fläche bzw. Ver- und Entsorgungsfläche in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik / Anlagen zur Wasserversorgung. Umweltrelevant insbesondere wegen Lage, Flächenumfang, bestehender Nutzungen, Wasserschutzgebiet und Einordnung in den Landschaftsraum.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

GDKE – Direktion Landesdenkmalpflege Mainz

Hinweis auf das Kulturdenkmal „Wasserwerk“ als Jugendstil-Klinkerbau einschließlich baulicher Gesamtanlage, Einfriedung und Brunnen. Thematisiert werden Erhaltungs- und Umgebungsschutz nach DSchG, mögliche Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes durch flächige PV-Anlagen, Genehmigungsvorbehalt sowie Anforderungen an Abstände, Sichtbeziehungen, Anordnung und Ausrichtung der PV-Anlagen.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe

Hinweise zu Bergbau/Altbergbau, Boden, Baugrund, mineralischen Rohstoffen und Geologiedatengesetz. Kein dokumentierter Altbergbau im Plangebiet; Hinweis auf frühere Ziegelei/Kiesgrube westlich des Plangebiets; Empfehlung zur Einbeziehung eines Baugrundberaters bei Hinweisen auf Bergbau. Zusätzlich Hinweise zum Bodenschutz bei Standortwahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

NABU Worms-Wonnegau

Hinweise zu möglichen Störungen angrenzender Gebiete, zur Untersuchung seltener und geschützter Arten sowie zur möglichen Betroffenheit einer Streuobstwiese nach § 30 BNatSchG. Forderung nach Bestandserfassung geschützter Arten und funktional gleichwertigem Ausgleich bei Biotopeingriffen.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

SGD Süd, Regionalstelle Wasser-, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz

Umfangreiche Hinweise zu Hochwasserschutz, Risikogebiet außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete, HQextrem, Sturzflutgefährdung, Wasserschutzgebiet Osthofen, Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Trafostationen/AwSV, Niederschlagswasserbewirtschaftung und Bodenschutz. Relevant sind insbesondere breitflächige Versickerung im Wasserschutzgebiet, Schutz der Wasserfassungen, mögliche unbekannte Bodenbelastungen sowie Empfehlung einer bodenkundlichen Baubegleitung bei temporärer Inanspruchnahme von mehr als 3.000 m².

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Kreisverwaltung Alzey-Worms, Untere Naturschutzbehörde

Hinweise zu erheblichen Auswirkungen von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Boden, Pflanzen, Biotope und Tiere. Zu klären sind insbesondere Einstufung des lockeren Baumbestands als mögliche Streuobstwiese nach § 30 BNatSchG, Versiegelungsgrad, betroffene Biotope, Nutzung/Pflege unterhalb der Module, artenschutzrechtliche Auswirkungen, Kartierungen relevanter Artengruppen, Höhlen- und Horstkontrolle bei Gehölzentnahmen, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Praxisleitfaden Rheinland-Pfalz, naturnahe Gestaltung, Verzicht auf Beleuchtung, kleintierdurchlässige Einfriedung und Eingrünung.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Kreisverwaltung Alzey-Worms, Untere Wasserbehörde

Hinweise zur Lage des Vorhabens in Zone III des Wasserschutzgebiets Osthofen, zur Rechtsverordnung des Wasserschutzgebiets, zur Lage im Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets Rhein, zur Beachtung des § 78b WHG sowie zur Sturzflutgefährdung nach Starkregenkarte einschließlich möglicher Überflutungstiefen und Prüfung tatsächlicher Abflussbahnen.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH

Hinweis, dass Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft nicht im Schutzstreifen vorhandener Leitungen stattfinden dürfen. Umweltrelevant nur im Zusammenhang mit möglichen Kompensations- bzw. Ausgleichsmaßnahmen.

Osthofen, den 29.06.2026
Gez. Wagner (DS)
Wagner
Bürgermeister

Bau des Regenrückhaltebeckens in der Carlo-Mierendorff-Straße, Stadt Osthofen

Vollsperrung der Carlo-Mierendorff-Straße ab dem 9. Februar 2026

Der Bau des unterirdischen Regenrückhaltebeckens in der Carlo-Mierendorff-Straße ist einschließlich der Decke betoniert und der Maschinenbau (Einbau der Leitern, Pumpen, Schwenkstrahler, Steuer- und Elektrotechnik) hat im Januar 2026 bereits begonnen.
Für die Anbindung des vorhandenen Kanalnetzes an das Regenrückhaltebecken müssen in der Carlo-Mierendorff-Straße zwei Trennbauwerke errichtet werden. Das erste, große Trennbauwerk, hat die Aufgabe, alles über das Kanalvolumen hinaus gehende Mischwasser in das Regenrückhaltebecken umzuleiten. Das zweite Bauwerk dient ausschließlich der Entleerung des Regenrückhaltebeckens.
Für diese Arbeiten muss die Carlo-Mierendorff-Straße vollgesperrt werden.
Die Umleitung führt innerstädtisch über die Wonnegauer Straße, die Rheinstraße, die Friedrich-Ebert-Straße und umgekehrt.
Mit dieser großen Maßnahme wird ein weiteres Projekt zur Entlastung der Kanalisation innerhalb der Stadt Osthofen verwirklicht. Ausführendes Unternehmen ist die Firma Herberger Hoch-, Tief- und Ingenieurbau GmbH aus Schifferstadt.

Aufgrund von Verzögerungen muss die Vollsperrung bis September 2026 verlängert werden.

Sollten Sie Fragen zum Projekt und / oder Bauablauf haben, wenden Sie sich bitte an die folgend aufgeführten Mitarbeitenden:

Frau Silvia Dotzauer

Fachbereich 4 - Abwasser, Bauhof und Gewässer
Technische Angestellte

Wormser Straße 23
67593 Westhofen

Herr Philipp Marouelli

Fachbereich 4 - Abwasser, Bauhof und Gewässer
Fachbereichsleiter, Verwaltung und technische Werkleitung

Wormser Straße 23
67593 Westhofen

Für die notwendigen Arbeiten zur Verbesserung der örtlichen Entwässerungssituation bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO

In seiner Sitzung am 30.09.2026 hat sich der Rat der Stadt Osthofen mit den nachfolgenden Themen befasst:

  1. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2026 wurde beschlossen. Anregungen aus der Bevölkerung gab es in diesem Zusammenhang nicht. Frau May von der Verbandsgemeindeverwaltung stellte das Zahlenwerk vor. Aufgrund von Verbesserungen auf der Ertragsseite und Anpassungen, unter anderem im investiven Bereich, war die Erstellung des Nachtrages erforderlich.
  2. Der Rat hat in einer seiner letzten Sitzungen entschieden, die Altbachanlage umfangreich umzubauen und barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die Altbachanlage bis zur Weinmeile 2027 fertig zu stellen. Damit nun zeitnah die Ausschreibung auf den Weg gebracht werden kann, wurde in der Sitzung die Ausführungsplanung beraten und beschlossen.
  3. Im Gewerbegebiet „Nr. 27 – Gleisdreieck“ soll, nachdem die Entwässerungseinrichtungen endgültig hergestellt sind, nunmehr der Endausbau des Straßenkörpers erfolgen. Die Bauleistungen wurden öffentlich ausgeschrieben. Insgesamt haben elf Firmen ein Angebot abgegeben. Die Wertung erfolgte durch das Planungsbüro WSW und Partner. Den Auftrag erhielt die Firma Sax & Klee aus Mannheim zum Preis von 865.390,97 €.
  4. Für die Jahre 2027 und 2028 sind der Ausbau der Waaggasse und des Dorfgrabens im westlichen Stadtteil und der Silcherstraße, des Carl-Maria-von-Weber-Platzes sowie der Haydnstraße im östlichen Stadtteil vorgesehen. Das Planungsbüro MB.Ingenieure aus Rockenhausen hatte den Auftrag zur Erstellung der Planunterlagen. Nunmehr hat der Stadtrat die Planentwürfe angenommen. Als nächster Schritt sind Fördergelder aus dem Investitionsstock zu beantragen.
  5. Mit der Errichtung der neuen Grundschule, der Skateranlage sowie dem künftigen Jugendhaus mit Jugendplatz ist absehbar, dass die Zufahrt zum Festplatz nicht leistungsfähig genug ist. Auch weitergehende Überlegungen hinsichtlich Bushaltestelle, Wohnmobilstellplatz usw. sind in diesem Zusammenhang zu überdenken. Stadtbürgermeister Goller erhielt die Ermächtigung, nach erfolgter Ausschreibung ein Planungsbüro mit der Umgestaltung des Einmündungsbereiches des Festplatzes zu beauftragen.
  6. Im Zusammenhang mit der Errichtung des Skateparks sowie der Herstellung der Radwegeverbindung über die Ladestraße, ist auch die Straßenbeleuchtung auf dem Festplatz zu ertüchtigen. In einem von der Verwaltung entwickelten Zweistufenmodell soll im ersten Schritt der östliche Teil des Festplatzareals umgesetzt werden. Dabei geht es um Leuchten rund um die Kindertagesstätte Arche Noah. Der Auftrag für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung auf dem Festplatzgelände ging an die EWR Netz GmbH zum Preis von 68.618,13 €.
  7. Die Stadt hat aus dem Förderprogramm „Innenstadtimpulse“ Mittel für Einzelvorhaben zur Stärkung der Innenstadt erhalten. Das Planungsbüro Hoffmann-Röttgen aus Limburgerhof erhielt den Auftrag, für diese Einzelvorhaben konkrete Planunterlagen zu erstellen. Das Auftragsvolumen liegt bei 27.933,47 €.
  8. Das Gelände der ehemaligen Ladestraße, heute die Fläche der Park + Ride-Anlage, wurde durch den Stadtrat für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Es erhält die Straßenbezeichnung „Ladestraße“.
  9. Im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Innenstadtimpulse“ wurde die Ausschreibung für eine Audiotour vorgenommen. Osthofen ist reich an Geschichte, die sich den Besuchern oft erst auf den zweiten Blick erschließt. Historisch bedeutsame Orte, Baudenkmäler und Persönlichkeiten sind bislang im öffentlichen Bewusstsein noch zu wenig präsent. Um diese kulturellen Kleinodien für Einheimische wie auch für Gäste zeitgemäß erlebbar zu machen, soll ein innovativer Audioguide für einen historischen Stadtrundgang entwickelt werden. Den Auftrag erhielt die Firma Lauschtour aus Mainz.
  10. Mit der Herstellung der Grabstätten auf dem Bergfriedhof für die kommenden drei Jahre wurde die Firma Friedhofs- und Dienstleistungstechnik Schreiber aus Maxdorf beauftragt.
  11. Der Handlauf um den Rasenplatz in der Sportanlage „Sommerried“ befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Im Rahmen einer sparsamen Haushaltsführung ist vorgesehen, eine Sanierung statt einer Erneuerung durchzuführen. Dazu sind Schweiß- und Malerarbeiten notwendig. Den Auftrag für die Malerarbeiten erhielt die Firma Rüdiger Seibel zum Preis von 5.313,23 €, die Schweißarbeiten soll die Firma VSK Technik zum Preis von 7.954,20 € vornehmen.
  12. Seit geraumer Zeit finden regelmäßige Gespräche hinsichtlich der Verkehrssituation in der Friedrich-Ebert-Straße im Bereich von der Abenheimer Hohl bis zur Bahnunterführung mit Vertretern des zuständigen Straßenbaulastträgers, dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, statt. Wesentliche Themen sind in diesem Zusammenhang die Fahrbahnbreiten, die zulässigen Geschwindigkeiten, Querungsstellen, die Verkehrsführung und Knotenpunkte. In einem letzten Gespräch kam man überein, dass aus Sicht des Straßenbaulastträgers eine Fahrbahnbreite von 6 m inklusive der Rinnenanlage als grundsätzlich ausreichend angesehen wird. Daneben wird ein Bedarf an weiteren Querungsstellen in allen erdenklichen Formen als notwendig, gezielte Fahrbahnverengungen jedoch kritisch gesehen. Damit es in diesem Projekt weitergeht, ist es notwendig, ein Planungsbüro zu beauftragen, welches Grundlagen für eine Abstimmung zwischen der Stadt und dem Land sowie für ein späteres Genehmigungsverfahren erstellt. Der Stadtbürgermeister wurde ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung die Auftragsvergabe durchzuführen.
  13. Es wurde ein Lagenausschuss gebildet. Dieses Gremium beschäftigt sich mit der Rebflächenabgrenzung in der Gemarkung. Mitglieder sind neben dem Stadtbürgermeister die Damen und Herren Dieter Kratz, Britta Franzelin, Benno Lang, Gerhard Hahn, Peter Buschei, Fritz May und Axel May.
  14. Dem Stadtrat lagen mehrere Spendenangebote vor. So gewährt die Firma Nestlé Deutschland AG für die Weinmeile 2026 einen Betrag von 2.000 €. Für den gleichen Zweck spendet Herr Ansgar Pelzer von der Fidus Apotheke einen Betrag von 800 €. Weitere Spendenangebote gingen für den Trinkbrunnen auf dem Albert-Fischer-Platz ein. Die Eheleute Lieselotte und Klaus Hagemann spenden einen Betrag von 2.500 €, das Reisebüro Hinterschitt einen Betrag von 200 €, die Rheinberg-Apotheke einen Betrag von 500 €, die Eheleute Sigrid und Reinhart Hildenbeutel einen Betrag von 500 €, die Firma MB Brassen Fernwärmetechnik und Rohrleitungsbau GmbH einen Betrag von 2.000 €, Herr Hans-Joachim Wilke einen Betrag von 300 € und Frau Jutta Wilke einen Betrag von 300 €. Weitere Spendenangebote gab es für die SK APO-Jam. Die MB Bahnsicherungs GmbH gewährt dafür einen Betrag von 500 €, die EWR AG einen Betrag von 200 €. Schließlich gewährt die Rheinhessen Sparkasse einen Betrag von 5.100 € für die Stadtbücherei. Alle Spendenangebote wurden vom Stadtrat angenommen, verbunden mit einem herzlichen Dank an die zahlreichen Spenderinnen und Spendern.
  15. Im nichtöffentlichen Teil ging es um den Abschluss einer Ausbau-Vereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz bezüglich des Ausbaus der L 439 sowie um Mietangelegenheiten.

67574 Osthofen, den 05.10.2026
Wagner
Bürgermeister

Geschichte Osthofens

Schon in vorgeschichtlicher Zeit waren die fruchtbaren Böden der Grund für eine dauerhafte Ansiedlung des Menschen; Rheinhessen zählt zu den am dichtesten besiedelten Regionen in Deutschland während der Stein-, Bronze- und Eisenzeit. In und um Osthofen haben unsere Vorfahren ihre Spuren in Form von prähistorischen Gräbern und Siedlungsresten hinterlassen. Aus römischer Zeit sind für Osthofen Fundamente von Wohnhäusern und Münzen überliefert. Erstmals schriftlich erwähnt wird Osthofen im Rahmen von Güterschenkungen an die Klöster Hombach und Lorsch, genauer im Lorscher Codex im Jahre 784.
Heute hat die Stadt eine ausgeglichene Wirtschafts- und Sozialstruktur. Die Ansiedlung von Betrieben in neu ausgewiesenen Gewerbeflächen schafft langfristig Arbeitsplätze und sichert Einkommen. Die Landwirtschaft und der Weinbau umfassen 32 Vollerwerbs- und 10 Nebenerwerbsbetriebe.
In Osthofen bestehen die wesentlichen Wirtschaftsfaktoren aus Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft und Weinbau.
Im historischen Kern der Weinstadt ist so manches Fachwerkhaus zu finden. Ein besonders beeindruckendes  Exemplar steht  neben der schönen alten Weinpresse am Fischmarkt. Hohe und oftmals historische Toreinfahrten erlauben Blicke in typische Winzerhöfe. Mauern und Wall um das Zentrum mit barockem Rathaus, der "kleinen Kirche" und dem Renaissance-Ziehbrunnen sind nicht mehr nötig. Längst sprengt der bebaute Raum die historischen Grenzen.
Zu den wertvollen Gebäuden Osthofens gehören neben den beiden Gründerzeitvillen in der Bahnhofstraße auch das 1906 gebaute Wasserwerk östlich der Stadtgrenze. Sowie der Sitz der Verbandsgemeinde Wonnegau aus dem Jahre 1902, welches ursprünglich als Finanzamt errichtet wurde. Wasserwerk und Finanzamt tragen deutliche Zeichen des Jugendstils.
Das ehemalige Konzentrationslager in Bahnhofsnähe wird heute vom Förderverein Projekt Osthofen betreut. Hier hatten die Nationalsozialisten 1933 in einer stillgelegten Papierfabrik eines der ersten "Umerziehungslager" unter Führung der SA eingerichtet. Das Land Rheinland-Pfalz hat hier eine Gedenkstätte eingerichtet.
Diese Informationen stammen von der Homepage der Stadt Osthofen, dort finden Sie weitere Informationen zur Geschichte der Stadt.

Haushalt Osthofen

Satzungen Osthofen