Stadt Osthofen

Einwohnerzahl zum 30.06.2023: 9.845

Haushaltssatzung der Stadt Osthofen für die Jahre 2025/ 2026

Aufgrund der §§ 24 und 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. Seite 153), in der derzeit geltenden Fassung, wird für die Haushaltsjahre 2025/2026 nach dem Beschluss des Stadtrats vom 12.03.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:20252026
1. im Ergebnishaushalt

1.1 der Gesamtbetrag der Erträge auf 14.643.576,00 € 15.174.376,00 €
1.2 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 15.188.599,00 € 15.482.420,00 €
1.3 der Jahresüberschuss /-verlust auf - 545.023,00 € - 308.044,00 €
2. im Finanzhaushalt    
2.1 der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 62.600,00 € 175.735,00 €
2.2 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.014.055,00 € 2.594.700,00 €
2.3 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.404.400,00 € 2.839.300,00 €
2.4 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 2.390.345,00 € - 244.600,00 €
2.5 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.327.745,00 € 68.865,00 €

§ 2 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen

Es werden festgesetzt:20252026
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 2.390.000,00 €
244.000,00 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 € 0,00 €

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

 20252026
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 1.548.230,00 2.238.040,00

§ 4 Steuersätze (Hebesätze)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:20252026

1. Grundsteuer

   
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 700 v.H. 700 v.H.
b) für Grundstücke (B) 600 v.H. 600 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H. 380 v.H.

§ 5 Beiträge für Weinbergschutz, sowie Feld- u. Weinbergswege

Die Beiträge für den Weinbergschutz gemäß der Satzung vom 22.11.2001 werden wie folgt festgesetzt:20252026
  wird durch separaten Beschluss festgesetzt wird durch separaten Beschluss festgesetzt


Die Beiträge für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld- und Weinbergswege gemäß der Satzung vom 22.11.2001 werden wie folgt festgesetzt:

20252026
  0,00 €/ha 0,00 €/ha

§ 5 – Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.

§ 6 – Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte wird in keinem Fall zugelassen.

§ 7 – Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 wird mit insgesamt 27.346.220,80 € ausgewiesen.

§ 8 - Weitere Vorschriften über die Bewirtschaftung von Einnahmen und Ausgaben

Wertgrenze, über deren Bewilligung der Bürgermeister entscheiden kann

Die Wertgrenze, ab deren die Genehmigung des Stadtrates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses für die Anschaffung von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie für die Anschaffung von sonstigen Sachen des Anlagevermögens im Rahmen der vorgesehenen Haushaltsansätze einzuholen ist, wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Über die Bewilligung unterhalb dieser Grenze kann der Bürgermeister entscheiden.

§ 9 – Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Stadtverwaltung Osthofen
Osthofen, 07.04.2025
Goller
Stadtbürgermeister

Offenlage des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan der Stadt Osthofen für die Haushaltsjahre 2025/2026 liegt in der Zeit von Montag, dem 14.04.2025 bis einschließlich Donnerstag, dem 24.04.2025, während der Dienststunden montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstagsnachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr in Zimmer 17 der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Wormser Straße 23 in 67593 Westhofen, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln beim Erlass von Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach § 24 Abs. 6 GemO in dem dort bezeichneten Umfang ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Osthofen, den 07.04.2025
Wagner
Bürgermeister

Regenrückhaltebecken auf dem Parkplatz der TGO

Grobe Übersicht zu den notwendigen Bauphasen

  1. Einrichten der Baustelle und der Verkehrssicherung
  2. Abtrag des Parkplatzes zur Herstellung der erforderlichen Bohrebene
  3. Herstellung der Baugrube im Mixed in Place Verfahren
  4. Bau des Regenrückhaltebeckens
  5. Anschluss des Regenrückhaltebeckens an den Kanal in der Carlo-Mierendorff-Straße
  6. Wiederherstellung der Oberflächen (Parkplatz, Gehwege und betroffene Straßenabschnitte)

Phase 2 ist abgeschlossen. Vor Ostern beginnt Phase 3.

Hinweise zum aktuellen Stand der Arbeiten:

Da uns viele Fragen zum Bau des Regenrückhaltebeckens gestellt werden, möchten wir hiermit kurz erläutern, warum die eigentliche Herstellung des Regenrückhaltebeckens einiges an vorbereitenden Arbeiten erfordert.

Damit die Spezial-Bohrgeräte, von denen das große Gerät bereits über 110 Tonnen wiegt, sicher auf einem standfesten Untergrund bohren und die Baugrubenwände herstellen können (Bohrebene), wurde der Parkplatz in der Carlo-Mierendorff-Straße bis auf eine einigermaßen tragfähige Bodenschicht ausgehoben und im Anschluss mit Frostschutzmaterial aufgefüllt.
Dies ist notwendig um das Gewicht der Bohrgeräte sicher abzutragen.
Erst dann kann die Herstellung der eigentlichen Baugruben für das Regenrückhaltebecken beginnen.

Geschichte Osthofens

Schon in vorgeschichtlicher Zeit waren die fruchtbaren Böden der Grund für eine dauerhafte Ansiedlung des Menschen; Rheinhessen zählt zu den am dichtesten besiedelten Regionen in Deutschland während der Stein-, Bronze- und Eisenzeit. In und um Osthofen haben unsere Vorfahren ihre Spuren in Form von prähistorischen Gräbern und Siedlungsresten hinterlassen. Aus römischer Zeit sind für Osthofen Fundamente von Wohnhäusern und Münzen überliefert. Erstmals schriftlich erwähnt wird Osthofen im Rahmen von Güterschenkungen an die Klöster Hombach und Lorsch, genauer im Lorscher Codex im Jahre 784.
Heute hat die Stadt eine ausgeglichene Wirtschafts- und Sozialstruktur. Die Ansiedlung von Betrieben in neu ausgewiesenen Gewerbeflächen schafft langfristig Arbeitsplätze und sichert Einkommen. Die Landwirtschaft und der Weinbau umfassen 32 Vollerwerbs- und 10 Nebenerwerbsbetriebe.
In Osthofen bestehen die wesentlichen Wirtschaftsfaktoren aus Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft und Weinbau.
Im historischen Kern der Weinstadt ist so manches Fachwerkhaus zu finden. Ein besonders beeindruckendes  Exemplar steht  neben der schönen alten Weinpresse am Fischmarkt. Hohe und oftmals historische Toreinfahrten erlauben Blicke in typische Winzerhöfe. Mauern und Wall um das Zentrum mit barockem Rathaus, der "kleinen Kirche" und dem Renaissance-Ziehbrunnen sind nicht mehr nötig. Längst sprengt der bebaute Raum die historischen Grenzen.
Zu den wertvollen Gebäuden Osthofens gehören neben den beiden Gründerzeitvillen in der Bahnhofstraße auch das 1906 gebaute Wasserwerk östlich der Stadtgrenze. Sowie der Sitz der Verbandsgemeinde Wonnegau aus dem Jahre 1902, welches ursprünglich als Finanzamt errichtet wurde. Wasserwerk und Finanzamt tragen deutliche Zeichen des Jugendstils.
Das ehemalige Konzentrationslager in Bahnhofsnähe wird heute vom Förderverein Projekt Osthofen betreut. Hier hatten die Nationalsozialisten 1933 in einer stillgelegten Papierfabrik eines der ersten "Umerziehungslager" unter Führung der SA eingerichtet. Das Land Rheinland-Pfalz hat hier eine Gedenkstätte eingerichtet.
Diese Informationen stammen von der Homepage der Stadt Osthofen, dort finden Sie weitere Informationen zur Geschichte der Stadt.

Haushalt Osthofen

Satzungen Osthofen