Weinfonds und Weinabsatzförderung

Diese Abgabe stellt für die Verbandsgemeinde Wonnegau nur einen durchlaufenden Posten dar. Die erhobenen Beiträge werden an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abgeführt. Erhoben werden diese auf der Grundlage des Weingesetzes (WeinG) und des Absatzförderungsgesetzes (AbsFördG). 
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.