Bekanntmachung § 97 GemO

  1. Einsichtnahme in den Entwurf des Wirtschaftsplanes der Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Wonnegau für die Jahre 2027 / 2028
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für die Jahre 2027 / 2028 der Abwasserbeseitigungseinrichtung wird am 04.11.2026 dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.

  1. Er liegt ab Montag, den 09.11.2026, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Zimmer 17, bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Unterlagen unter Wirtschaftsplan zur Einsichtnahme bereit.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Wonnegau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 09.11.2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf des Wirtschaftsplanes für die Jahre 2027 / 2028 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an

Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de

einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über den Wirtschaftsplan 2027 / 2028 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Westhofen, den 04.11.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister