Bekanntmachung gemäß § 97 GemO
- Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 wird am 09.10.2026 dem Ortsgemeinderat Dittelsheim-Heßloch zugeleitet.
- Er liegt ab Montag, den 12.10.2026, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23 in Zimmer 15, bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht er unter Haushalt Dittelsheim-Heßloch zur Einsichtnahme bereit.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Dittelsheim-Heßloch haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Montag, den 12.10.2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau, Dienststelle Westhofen, Wormser Straße 23, oder elektronisch an Buergerhaushalte@vg-wonnegau.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat Dittelsheim-Heßloch wird vor seinem Beschluss über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Westhofen, den 08.10.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau
Wagner
Bürgermeister