Katzenschutzverordnung der Verbandsgemeinde Wonnegau

Auf dem gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Wonnegau ist seit dem 24. Juni 2026 eine neue Katzenschutzverordnung erlassen worden.
Ziel dieser Verordnung ist es, die Zahl freilebender Katzen zu reduzieren und dadurch Schmerzen, Leiden und Schäden bei den Tieren zu vermeiden. Gleichzeitig soll eine weitere unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen verhindert werden.

Was müssen Katzenhalter beachten?

Katzenhalter, die ihrer fortpflanzungsfähigen Katze unkontrollierten Zugang ins Freie gewähren, sind verpflichtet,

  • die Katze kastrieren zu lassen,
  • die Katze eindeutig kennzeichnen zu lassen und
  • die Katze registrieren zu lassen.

Als fortpflanzungsfähig gelten Katzen, die mindestens fünf Monate alt und weder kastriert noch sterilisiert sind. Die Kennzeichnung kann insbesondere durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung erfolgen.
Fortpflanzungsfähigen Katzen darf grundsätzlich kein unkontrollierter Freigang gewährt werden. Wer seine Katze zur Zucht einsetzen möchte, kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung eine Ausnahme beantragen.

Nachweispflicht

Katzenhalter, die ihrer Katze Freigang gewähren, müssen der Verbandsgemeindeverwaltung auf Verlangen einen Nachweis über die ordnungsgemäße Kennzeichnung, Registrierung und Kastration vorlegen.
Wird eine unkastrierte Halterkatze im Gebiet der Verbandsgemeinde Wonnegau aufgegriffen, kann die Verwaltung dem Halter die Kastration auf dessen Kosten aufgeben. Ist die Katze zusätzlich nicht gekennzeichnet und registriert und kann der Halter nicht innerhalb von 48 Stunden ermittelt werden, kann die Kastration ebenfalls auf Kosten des Halters durch einen Tierarzt veranlasst werden.

Ordnungswidrigkeiten

Verstöße gegen die in der Katzenschutzverordnung festgelegten Pflichten gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die vollständige Katzenschutzverordnung der Verbandsgemeinde Wonnegau ist unter Verbandsgemeinde - Haushalt und Satzungen einsehbar.

Verbandsgemeinde Wonnegau
Ordnungsamt
67593 Westhofen