Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO
In seiner Sitzung am 19.08.2026 hat sich der Ortsgemeinderat Hochborn mit folgenden Themen befasst:
- Seit einiger Zeit gibt es in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Die neuen Regelungen sind vielseitig und haben auch Auswirkungen auf die Bestattungsmöglichkeiten auf den gemeindlichen Friedhöfen. Die beiden Sachbearbeiterinnen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Bork und Frau Breth, informierten über den Inhalt des Gesetzes und die Möglichkeiten, die es bei den einzelnen Bestattungsformen gibt. Der Rat traf einige Entscheidungen, beispielsweise über die Ruhezeit von Urnen oder die Ausweisung eines Tuchbestattungsfeldes. Diese werden nunmehr in den neuen Satzungsentwurf für Hochborn eingearbeitet, der dann zum Jahresende im Rat besprochen und verabschiedet wird.
- Der Jahresabschluss für das Jahr 2025 wurde festgestellt. Zuvor informierte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Kai Wittmann, über das Ergebnis der Prüfung in der Sitzung am 9. Juni 2026. Anschließend wurden Ortsbürgermeisterin Ute Balz sowie die sie vertretenden Beigeordneten und Bürgermeister Walter Wagner sowie die ihn vertretenden Beigeordneten für das Jahr 2025 entlastet.
- Der Turn- und Sportverein 1890 Hochborn hat sich aufgelöst. Gemäß seiner Satzung spendet der Verein sein restliches Vereinsguthaben der Ortsgemeinde. Es handelt sich um einen Betrag von 330,12 €. Die Gartenstraße GmbH bietet eine Spende von 500,00 € an. Bei der 55-Jahrfeier haben diverse Bürgerinnen und Bürger einen Betrag von insgesamt 654,00 € zu Gunsten eines gemeinnützigen Zweckes gespendet. Alle Spenden wurden angenommen, verbunden mit einem großen Dank an die Spenderinnen und Spender. Die Gelder sollen für die Kinderspielplätze verwendet werden.
- Landrat Sippel hatte anlässlich der 55-Jahrfeier der Ortsgemeinde eine Baumspende in Aussicht gestellt. Der Rat beriet, welche Baumart ausgewählt werden soll. Anschließend wurde der künftige Standort festgelegt. Man entschied sich für eine Eiche, die am Ausgleichsbecken, das unterhalb des Neubaugebiets entsteht, gepflanzt werden soll.
- Im nichtöffentlichen Teil ging es um den Abschluss von Verträgen zur finanziellen Beteiligung von Kommunen am Betrieb von Windkraftanlagen sowie um eine Friedhofsangelegenheit.
67574 Osthofen, den 21.08.2026
Wagner
Bürgermeister